Fahrlehrerausbildung und Jobcenter

21. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Maurice1982
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrlehrerausbildung und Jobcenter

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei meinem zuständigen Sachbearbeiter bei Jobcenter die Erstattung der Fahrkosten zu einem Vorstellungsgespräch beantragt.
Die Bewerbung erfolgte in Eigeninitiative und die einfache Strecke zum Ort des Vorstellungsgesprächs betrug 50 km, Fahrstrecke hin und zurück also insgesamt 100 km.
Mein Antrag kam per E-Mail zurück mit der Mitteilung des Jobcenters:
Die Fahrlehrerausbildung ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Weiterbildung.
Der Begriff "Weiterbildung" wird übergreifend für den gesamten Bereich der beruflichen Weiterbildung (Anpassungs- und Aufstiegsweiterbildungen) verwendet. Er schließt auch die im Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung als "Fortbildung" bezeichneten Aufstiegsfortbildungen ein.
Diese Weiterbildung sind keine versicherungspflichtigen Beschäftigungen und somit kann ihr Antrag auf Kostenübernahme leider nicht über das Jobcenter gefördert werden.
dass die Fahrkostenerstattung eine "Kann"-Leistung ist, ist mir bekannt, das ist auch nicht meine Frage.
Meine Frage: Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch werden nur für Versicherungspflichtigen Beschäftigungen erstattet? Nicht für Weiterbildungen oder für Auftiegsfortbildungen erstattet?
ist die Fahrlehrerausbildung keine Anbahnung zur Versicherungspflichtigen Beschäftigungen? oder'?
Danke im Voraus




-- Editiert von Maurice1982 am 21.03.2022 19:03

-- Editiert von Maurice1982 am 21.03.2022 19:32

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Maurice1982):
Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch werden nur für Versicherungspflichtigen Beschäftigungen erstattet?
Ja.
Zitat (von Maurice1982):
Nicht für Weiterbildungen oder für Auftiegsfortbildungen erstattet?
Nein.
Zitat (von Maurice1982):
ist die Fahrlehrerausbildung keine Anbahnung zur Versicherungspflichtigen Beschäftigungen?
Nein.
Die Ausbildung ist eine Ausbildung, noch lange keine sv-pflichtige Beschäftigung als Fahrlehrer.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maurice1982
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie können eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Auch wenn Sie auf der Suche nach einer Ausbildung sind, kann diese Förderung infrage kommen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Maurice1982):
ahrtkosten zum Vorstellungsgespräch werden nur für Versicherungspflichtigen Beschäftigungen erstattet? Nicht für Weiterbildungen oder für Auftiegsfortbildungen erstattet?
ist die Fahrlehrerausbildung keine Anbahnung zur Versicherungspflichtigen Beschäftigungen?

Das entscheidet das Amt bzw. der Sachbearbeiter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

"Fahrlehrerausbildung" ist aber auch keine Berufsausbildung im Sinne des BBiG.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Maurice1982):
Auch wenn Sie auf der Suche nach einer Ausbildung sind, kann diese Förderung infrage kommen.,
Bitte nicht auf die allgemeinen Floskeln auf der Seite der Arbeitsagentur verlassen. Besser das Gesetz lesen.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/44.html
Das KANN bedeutet kein Soll/Muss, sondern Ermessen (wie oben schon erkannt).

Gern kannst du Widerspruch gegen die Ablehnung erheben. Die Widerspruchsstelle des JC wird dann die Ablehnung etwas anders formulieren. Vermutlich aber deinem Widerspruch NICHT entsprechen.

Frage: Was kam denn beim V-Gespräch heraus? Würdest du diese Aus-/Fort-/Weiterbildung zum Fahrlehrer denn machen können? Und wer würde diese Kosten tragen?

Wenn man Kunde des JC ist, empfiehlt es sich, eigeninitiativ gefundene Angebote, hier vereinbarte V-Gespräche vorher mit dem Vermittler abzustimmen, sich quasi vorab die Zusage der Fahrtkostenübernahme geben zu lassen.
Das ist zwar umständlich und zeitaufwendig, vermeidet aber, dass man auf den Kosten sitzen bleibt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Maurice1982
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Anami für deine Antwort: ich habe eine Einstellungszusage, und Jobcenter sagt eine Förderung nach dem AFBG sind vorrangig ggü. einer Förderung der beruflichen Weiterbildung. ich muss erstmal Aufstiegs Bafög beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Maurice1982):
ich muss erstmal Aufstiegs Bafög beantragen.
Viel Erfolg!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Maurice1982
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Anami

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