Ich hoffe,
ich bin hier richtig in der Rubrik.
Hatte letztes Jahr einen Krankenhausaufenthalt, das war im Februar.Ich wurde da auch einmal in eine andere Klinik verlegt. Jetzt, über 1,5 Jahre später fällt es der Krankenkasse ein, mit 10 Euro in Rechnung stellen zu wollen für Fahrtkosten.
Ist das noch Rechtens mdach dieser Zeit?
Wann verjähren denn solche sachen?
-----------------
" "
Fahrtkosten Krankentransport
25. September 2011
Thema abonnieren
Frage vom 25. September 2011 | 16:08
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten Krankentransport
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 25. September 2011 | 20:26
Von
Status: Unbeschreiblich (127444 Beiträge, 40806x hilfreich)
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
Wobei bezüglich Krankenkassen auch längere Fristne gelten könnten.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 27. September 2011 | 17:47
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 996x hilfreich)
quote:
Ist das noch Rechtens mdach dieser Zeit?
Zulässig ist es schon (s.Verjährung), obwohl nicht besonders angenehm.
Die Forderung der Krankenkasse bezieht sich wohl auf die
Zusatzregelung des SGB. Falls es sie interessiert, können sie dies gesetzlichen Vorschriften hier entnehmen:
www.global-help.de/zuzahlungsregelung-20070509/36.shtml
www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/60.html
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
284.212
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
7 Antworten