Fahrtkosten Krankentransport

25. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Marty14
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten Krankentransport

Ich hoffe,
ich bin hier richtig in der Rubrik.
Hatte letztes Jahr einen Krankenhausaufenthalt, das war im Februar.Ich wurde da auch einmal in eine andere Klinik verlegt. Jetzt, über 1,5 Jahre später fällt es der Krankenkasse ein, mit 10 Euro in Rechnung stellen zu wollen für Fahrtkosten.
Ist das noch Rechtens mdach dieser Zeit?
Wann verjähren denn solche sachen?

-----------------
" "

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127444 Beiträge, 40806x hilfreich)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Wobei bezüglich Krankenkassen auch längere Fristne gelten könnten.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 996x hilfreich)

quote:
Ist das noch Rechtens mdach dieser Zeit?


Zulässig ist es schon (s.Verjährung), obwohl nicht besonders angenehm.
Die Forderung der Krankenkasse bezieht sich wohl auf die
Zusatzregelung des SGB. Falls es sie interessiert, können sie dies gesetzlichen Vorschriften hier entnehmen:

www.global-help.de/zuzahlungsregelung-20070509/36.shtml
www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/60.html

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.212 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.661 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.