Hallo liebe Community,
bin auf Eure Hilfe angewiesen, da mein RA leider erst Montag wieder erreichbar ist und ich gerne vorher zumindest schon mal Eure Meinung hören wollte nachdem ich grad einen riesen Schreck bekommen hab als ich die Post öffnete.
Das Kommunale Jobcenter fordert einen nicht geringen Teil von erhalten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) zurück, da ich "in der Zeit von ....... erhöhtes Einkommen in Form von Berufsausbildungsbeihilfe von Herrn......" erzielte.
Tatsächlich bekommt mein Lebensgefährte zwischenzeitlich mehr Berufsausbildungsbeihilfe, jedoch sind dies ausschließlich Fahrtkosten. Der Bedarf für den Lebensunterhalt hat sich laut BAB-Bescheid nicht geändert sondern nur der Bedarf für Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen. Der Grund hierfür ist, dass mein Lebensgefährte einen wesentlich weiteren Weg zur Berufsschule aufnehmen muss als vorher und somit natürlich auch wesentlich höhere Benzin- und Instandhaltungskosten anfallen.
Dieses geht klar aus dem BAB-Bescheid hervor, der dem Jobcenter vorliegt.
Scheint dem Jobcenter aber auch nach Erklärung des Sachverhaltes egal zu sein. Für die zählt nur, dass wir auf dem Kontoauszug 200,00 € mehr jeden Monat stehen haben vom BAB und wir daher die "zu unrecht erhaltenen Leistungen" zurück zu zahlen haben und natürlich zukünftig auch 200,00 € weniger bekommen.
Hatte jemand von Euch dieses oder ein ähnliches Problem auch schon gehabt?
Es kann doch nicht sein, dass wir de facto 200,00 € zu wenig im Monat erhalten. Denn das Geld wird ja wirklich fürs Benzin benötigt. Eine Erstattung über Steuern etc. ist auch nicht möglich, da in der Ausbildung ja gar keine Steuern gezahlt werden, demnach natürlich auch keine Steuererklärung gemacht werden könnte.
Ich bin grad wirklich am Verzweifeln und hoffe auf Rat Eurerseits!
Vielen Dank im Voraus und Euch allen ein schönes Wochenende!
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Fahrtkosten aus BAB in ALG II anrechenbar?
13. Dezember 2013
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Frage vom 13. Dezember 2013 | 13:23
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 7x hilfreich)
Fahrtkosten aus BAB in ALG II anrechenbar?
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2013 | 14:04
Von
Status: Philosoph (13041 Beiträge, 4439x hilfreich)
@Raise:
Meines Erachtens handelt es sich bei dem Fahrtkostenanteil in der BAB um zweckbestimmte Einnahmen im Sinne von § 11a Abs. 3 SGB II
, die nicht auf das ALG II angerechnet werden dürfen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
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