OP stationär in einer Klinik, in der das von mir konsultierte Fusszentrum Belegbetten hat.
OP am 19.19., Entlassung am 21. Oktober. Ich, alleine, verwitwet seit 2013.
Im Entlassmanagement vom September (Arztpraxis) stehen die Termine für die ambulante Folgebehandlung bereits fest.
Bevor ich mich 3 Tage nach der OP in der Praxis erstmals vorstellen muss, frage ich bei der BEK nach dem Procedere. Auskunft: In dem Fall Übernahme von 7 Taxifahrten. Sei damit genehmigt, ich brauche nichts weiter zu tun.
Das beruhigte mich, denn meine Wohnung im Kölner Westen und die Fachpraxis im Kölner Süden sind weit voneinander entfernt.
Auf Bitte meines ständigen, weil sehr zuverlässigen, Taxiunternehmens lasse ich mir in der Praxis doch die Bewilligungsformulare fertigmachen und schicke die mit Begleitschreiben am 24. Oktober an meine GKV. Ich höre und sehe nichts, frage telefonisch nach und finde die dringend erwarteten Unterlagen am 13. November in meiner Post.
Und da muss ich lesen, dass die 7 Taxifahrten nur in der Zeit vom 23. Oktober bis 07. November gelten. Bitte was? Ich darf den operierten Fuss nur minimal und nur mittels Entlastungsschuh und Krücken durch die Wohnung bewegen.
Ich bin fassungslos und wütend, führe lange Telefongespräche mit der GKV und der Praxis, die meine Operation im ausgelagerten Krankenhaus vorgenommen hat. In der Fusspraxis stosse ich auf Desintersse und höre Kommentare, die ich als Rentnerin nicht besonders empathisch finde. 45 Jahre Vollzeit gearbeitet.
Bei der GKV dringe ich bis in die Beschwerdeabteilung vor. Gebetsmühlenartig wird mir der Gesetzgeber zitiert, der das so vorsieht, aber, wie meist, keine Ahnung hat.
Ich musste am vergangenen Freitag wg. einer Komplikation in die Praxis. Man nennt es "Notfall". Da meine Bewilligung für die postopertiv-stationären Behandlungen in der Praxis mit dem 7. November erloschen war, kostete mich diese Konsultation € 57,00.
Dass die Bewilligung auf 14 Tage nach stationärer OP limitiert war, erfuhr ich ja erst durch Schreiben vom 13. November. Gesagt hatte man mir das am 23. Oktober telefonisch auch nicht gesagt.
Da ich mir das nicht unbegrenzt erlauben kann, musste ich einen geplanten Termin zum Verbandswechsel am 16. November absagen.
Darauf angesprochen, ob man mir aufgrund der bes. Situation (Krücken, minimale Belastung bis 19. Dezember !!!!!! und Entlastungsschuh, Entfernung zwischen Wohnung + Prais) wenigstens einen Beförderungsschein geben könne, redete man sich raus, dass der auch genehmigt werden müsse und kaum Aussicht auf Erfolg habe.
Es besteht keinerlei Bereitschaft, einem solchen, zur Zeit sehr behinderten Patienten zu unterstützen.
Sollte vielleicht fliegen lernen.
Heute las ich noch einmal das so verspätete Schreiben der BEK. Aus Kulanz verzichtet man bei mir auf die Zuzahlung von € 10,00 bei er ersten und letzten Fahrt. In völliger Unkenntnis habe ich alle drei Transporte mit insgesamt € 30,00 als Eigenanteil mit finanziert. Werde ich mir zurückholen.
ABER: In dem so liebenswürdigen Schreiben weist die Krankenkasse ausdrücklich darauf hin, dass
wenn der Arzt den Termin angeordnet hat,
eine Ausnahme von der gesetzlichen Regelung möglich sei, die die Kasse aber im voraus bewilligen müsse.
Für mich eine ganz klare Aussage. Alles, was ich in den Telefongesprächen am 15. November angeregt oder erfragt hatte, wurde freundlich, aber stoisch mit dem Verweis auf den Gesetzgeber abgelehnt.
Diese Fuss-OP und deren Nachsorge ist nicht in den 14 Tagen abgeschlossen. Sie braucht leider 8 Wichen, wenn alles glatt läuft.
Ich fühle mich verschaukelt, nicht ernst genommen und mich völlig alleingelassen.
Was kann ich jetzt noch tun? Zum nächsten erforderlichen Nachsorgetermin würden für mich wieder € 60,00 fällig.
Ich beziehe nach 45 Jahren Fulltime-Job Altersrente, die ich aufgrund schwerer Krankheiten + GdB mit 60 bekommen habe und zahle selbstverständlich Krankenversicherung.
Ich kann das alles nicht mehr begreifen. Deutschland ist restlos aus den Fugen geraten.
Freundliche, ratlose Grüße