Hallo,
ich habe bitte eine Frage bzgl. der Erstattung von Fahrtkosten.
Es wurde eine Person operiert und vom BG-Krankenhaus in eine von der BG vorgegebene Kur gefahren. Bei einer früheren OP wurde dies mit einem Taxi gemacht, welches für Hin- und Rückfahrt (jeweils bei An- und Abreise) von der BG bezahlt wurde (rund 1200 Euro).
Nun wurde bei der zweiten OP die Person privat gefahren.
In welcher Höhe dürfen die Kosten hierfür abgerechnet werden. Die Wegstrecke für die Anfahrt war 342 km und die Rückfahrt des Fahrers 315 km (musste dann nicht mehr die Klinik anfahren). Die Person wird nun auch wieder abgeholt, was dann für Hin- und Rückfahrt 630 km sein werden. Wie rechnet man das nun korrekt ab?
Laut Sozialgesetzbuch (neuntes Buch § 53) habe ich einen Satz von 36 Cent für die ersten 10 Kilometer und hiernach 40 Cent für jeden weiteren Kilometer als Anhaltspunkt finden können. In einem Internetbeitrag pauschal einen Satz von 20 Cent je Kilometer.
Es möchte sich hier keiner bereichern, sondern lediglich korrekt abrechnen.
Erbitte Hilfe - vielen Dank!
Grüße
Bebbi
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Fahrtkostenerstattung Berufsgenossenschaft
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Hallo Bebbi,
grundsätzlich gilt die Regelung von 20 cent pro gefahrenen Kilometer. Die andere Regelung ist veraltet.
Grundsätzlich bekommt man die Anreise und die Rückreise des Patienten.
Ist aus gesundheitlichen Gründen wegen des Unfall eine Selbstfahrt nicht möglich und man müsste deswegen andere Verkehrsmittel (Bahn, Krankentransport) in Anspruch nehmen und/oder braucht eine Begleitperson, dann können die "Leerfahrten" des Fahrers auch mit bezahlt werden.
Ergänzung:
Bei längerdauernden stationären Aufenthalten können auch eine Heimfahrt des Patienten oder auch eine Besuchsfahrt von Angehörigen bezahlt werden auf die gleiche Weise.
Einzelheiten können doch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Berufsgenossenschaft auch telefonisch geklärt werden.
Liebe Grüße und viel Erfolg
dat sonnen8licht
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Vielen Dank für die Hilfe!
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