Fahrtkostenerstattung innerorts?

19. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Pokerface01
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkostenerstattung innerorts?

Hi, wenn ich zu Vorstellungsgesprächen außerhalb meiner Stadt muss bekomme ich die Fahrtkosten (Bus/Bahn/Zug) vom Jobcenter erstattet. Wenn ich innerhalb meiner Stadt irgendwo hin muss sagt das Jobcenter aber, dass ich die kosten selber tragen muss. Ist das richtig? Jedes mal ca. 7€ für Tickets für ein Vorstellungsgespräch ist ganz schön viel wenn man von Hartz 4 lebt.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Jedes mal ca. 7€ für Tickets für ein Vorstellungsgespräch ist ganz schön viel wenn man von Hartz 4 lebt. Ich dachte immer, teurer als 3,20 Euro (Nürnberg) wäre ein Einzelfahrschein nirgends...
Ist das richtig? Nö. Nur ist es nicht so einfach, den Anspruch auch durchzusetzen. Siehe hier: https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-fahrtkostenantrag-stellen-bei-jobcenter-terminen

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

In vielen Gemeinden fahren ALG2 Bezieher umsonst bzw kostenlos. Mal darüber informieren :)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Pokerface01):
sagt das Jobcenter aber, dass ich die kosten selber tragen muss.
Wenn du zu einem Vorstellungsgespräch *musst*, sollst du doch vorher die Fahrtkosten beantragen. Oder wie läuft das bei dir?
Auch die Arbeitgeber innerhalb der Stadt schreiben doch in ihre Einladungen, dass sie keine Fahrtkosten erstatten. DANN wäre das JC dran.
Sagen können sie das--- aber schreiben sie dir das auch?

---------------------------------------
Zitat (von fb367463-2):
In vielen Gemeinden fahren ALG2 Bezieher umsonst bzw kostenlos.
Damit ist sicher das Sozialticket bzw. der Sozialtarif vieler ÖPNV-Anbieter gemeint?
Diese Tickets sind nicht kostenlos, ob umsonst, weiß ich nicht.
Sie sind ermäßigt. Hier bei uns zb. 40,- für die preiswerteste Monatskarte. Ohne Sozialermäßigung kostet diese 50,-

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

In vielen Gemeinden fahren ALG2 Bezieher umsonst bzw kostenlos. Mal darüber informieren Dann nennen Sie uns doch mal ein paar Gemeinden - das ist nämlich exakt nirgends der Fall.
Sie sind ermäßigt. Hier bei uns zb. 40,- für die preiswerteste Monatskarte. Und es sind halt in der Regel Monatskarten - dem Gelegenheitsfahrer, wie dem TE, nützen sie nichts.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Informieren ja, aber Sozialtickets bieten aber nicht alle Städte. Kundig machen ist aber immer richtig.

Wenn Fahrten zum Vorstellungsgespräch notwendig sind, sind das Werbungskosten, die vom JC zu tragen sind. Die müssen aber zuvor beantragt weden.

Dennoch lohnt sich u.U. eine Monatskarte (im ABO) schon, weil man damit eben nicht jede Tour einzeln bezahlt. Man hat damit eine Flat. Ist aber im Einzalfall verschieden. Hängt vor Allem aber von der Häufigkeit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen des entsprechenden Verkehrsunternehmens ab.

Wenn man lediglich aufstockt, also Einkommen aus Arbeit, das ist wichtig, Erwerbseinkommen, hat, kann man das vom Einkommen absetzen. Man muß aber dabei beachten, das wirkt sich aber erst bei Kosten über 100 EUR aus. Denn das ist der Grundfreibetrag (in Summe) für WK, was dabei schon berücksichtigt wird.

-- Editiert von Spejbl am 21.07.2019 01:29

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#6
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Der Idee mit dem Städte Pass sollte man aber grundsätzlich nachgehen. In unserer Stadt gibt es das Sozialticket zwar nicht, weil der Stadtrat das bisher verweigert hat, aber es gibt diverse Vergünstigungen.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
sind das Werbungskosten, die vom JC zu tragen sind. Die müssen aber zuvor beantragt weden.
Das sehe ich nicht so. Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen sind keine Werbungskosten.
Weder für das JC noch für sonstwen, der Sozialleistungen bezieht.
Wenn einladende Firmen ausdrücklich die Fahrtkostenübernahme ausschließen, sollte man diese vor dem Termin beim JC beantragen.
Zitat (von Spejbl):
kann man das vom Einkommen absetzen.
Was kann man vom Einkommern absetzen? Das Sozialticket oder Werbungskosten oder was?
Das mit den >100,- ist was anderes. Das hat nichts mit Vorstellungsgeprächen zu tun. Diese liegen beim TE bei 7,-.

Warum verwechselst du eigentlich so häufig Sachverhalte von Finanzamt und Jobcenter?
Zitat (von Spejbl):
Der Idee mit dem Städte Pass
Wer sollte dem nachgehen? Der Städte-Pass ist doch wohl eher was für Touristen, also Besucher einer Stadt erfunden worden.

Sozialticket im ÖPNV ist was anderes.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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