Fahrtkostenzuschuss bei Arbeitsaufnahme?

2. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Nicnat
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 21x hilfreich)
Fahrtkostenzuschuss bei Arbeitsaufnahme?

Hallo zusammen,

ich benötige dringend Hilfe.

Nach langer Arbeitslosigkeit in der ich (alleinerziehend) und meine Tochter Hartz4 empfangen haben, habe ich nun endlich Arbeit gefunden.
Problem bei der langen Arbeitssuche war, dass sich die Betreuungszeiten nie mit den Arbeitszeiten meiner Tochter abgedeckt haben.

Nun zu meiner/n Frage/n:

Die ersten beiden Monate bin ich über eine Zeitarbeitsfirma eingestellt, wenn alles gut läuft, werde ich ab Januar 2013 direkt von der Firma eingestellt. Im November und Dezember habe ich, wenn ich die Fahrtkosten vom Lohn wegrechne, 15 Euro weniger als wenn ich nicht Arbeiten gehe!!! Ab Januar werde ich dann aber mehr verdienen.
Problem bei der Geschichte ist allerdings, dass der schnellste Arbeitsweg 22,8 km entfernt ist, der kürzeste 12,8 km und ich nicht weiß wie ich die Benzinkosten für die ersten beiden Monate aufkommen soll.
Von der Zeitarbeit bekomme ich (am 15. des Folgemonats!) zwar Fahrtkosten, aber nur für die kürzeste Entfernung (quer durch die Stadt). Da brauche ich allerdings 40 Min., für den längsten (Autobahn) brauche ich nur 18 Min.
Da die geforderten Arbeitszeiten eigentlich sowieso 40 Std./Woche wären, ich aber nur 35 Std./Woche wg. Betreuung kann, muss ich den längeren, aber schnelleren Weg in Anspruch nehmen. Sonst könnte ich den Job gar nicht erst antreten.
Mit der Zeitarbeit lässt sich nicht reden, die dürfen anscheinend nur den kürzesten, und das noch auf 12,00 km abgerundet (!) berechnen.

Nun habe ich versucht mit meiner Arbeitsvermittlerin vom Jobcenter zu reden, da ich im Internet ständig lese, dass man bis zu einem halben Jahr Fahrkostenzuschuss beantragen kann. Diese sagt allerdings, dass es dies in München nicht gibt. Sie darf es nicht, aus Basta!
Seltsamerweise bekomme ich aber aus dem Vermittlungsbudget (gem. § 44 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – (SGB III)) knapp 100,00 Euro für Kleider bezgl. Arbeitsaufnahme (nachdem ich ihr die Belege eingereicht habe). Ist das nicht kurios? Schön aussehen soll ich, aber wie ich dahin komme ist egal!?!
Ich habe ihr schon gesagt, dass ich es wahrscheinlich nicht schaffen werde, den ganzen Monat dorthin zu kommen, weil ich einfach das Geld dazu (noch) nicht habe. Ich habe das bei ihr am 29.11. und am 31.10. telefonisch angefragt und ihr am 29.11. auch ein Schreiben dazu geschickt. Am 30.10. habe ich den Vertrag bei der Zeitarbeit unterschrieben. Am 5.11. fange ich die Arbeit an.
Des Weiteren habe ich auch nur ein Auto von meiner Mutter geliehen bekommen, das ich ihr, sobald ich mehr Geld verdiene, abkaufen werde.

Ich weiß, dass es eine Kann-Leistung ist, aber hat hier irgendjemand Erfahrung gemacht ob das in München wirklich nicht genehmigt wird??

Ich wäre für jede Antwort und Unterstützung dankbar!!!
Vielen Dank schon mal und einen schönen Abend.
LG

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Nicnat:

quote:
wenn ich die Fahrtkosten vom Lohn wegrechne, 15 Euro weniger als wenn ich nicht Arbeiten gehe!!!


Genau da scheint mir der Denkfehler zu liegen. Die Fahrtkosten sind bei 23 km einfache Strecke täglich nun nicht so exorbitant hoch, dass dadurch die Freibeträge für Erwerbseinkommen aufgezehrt würden. Will sagen: Du dürftest auch weiterhin einen Anspruch ergänzende Leistungen nach dem SGB II haben und somit kann es nicht sein, dass Du insgesamt weniger zur Verfügung hast als vorher.

Hier:

ALG II Rechner

kannst Du Dir einen ALG II Rechner downloaden und installieren und damit mal Deinen ergänzenden Leistungsanspruch berechnen.

Von Vorteil wäre es in diesem Zusammenhang übrigens, wenn das (vorerst geliehene) Auto von Anfang an auf Deinen Namen versichert wäre und Du die Beiträge zu zahlen hättest. In Verbindung mit Fahrtkosten, Versicherungspauschale und Werbungskostenpauschale führt die nämlich zu einer Erhöhung des Grundfreibetrages.

quote:
Seltsamerweise bekomme ich aber aus dem Vermittlungsbudget (gem. § 44 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – (SGB III)) knapp 100,00 Euro für Kleider bezgl. Arbeitsaufnahme (nachdem ich ihr die Belege eingereicht habe). Ist das nicht kurios? Schön aussehen soll ich, aber wie ich dahin komme ist egal!?!


Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Bei den Fahrtkosten handelt es sich eben nicht um Leistungen aus dem Vermittlungsbudget, sondern diese sind - wie oben bereits erläutert - bei der Berechnung des Freibetrages aus Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen. Allerdings wird vermutlich auch das Jobcenter nur von der kürzesten Strecke ausgehen.

Hier bist Du allerdings scheinbar schlecht beraten worden.

Wie ist denn aktuell überhaupt die Situation? Erhälst Du weiterhin ALG II, oder ist dieses bereits eingestellt worden? Wird das zukünftige Einkommen in einer realistischen Höhe angerechnet?

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nicnat
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Axel,

erstmal vielen Dank für diese ausführliche Antwort!!!

Mit dem Hartz4 Rechner hochladen hat es aus irgendeinem Grund leider nicht geklappt. Aber ich habe online mit drei verschiedenen Rechner mir das mal ausgerechnet... und was soll ich sagen... es kamen 3 verschiedene Berechnungen raus :???:

Dass ich noch aufstocken kann, dachte ich mir schon. Meine Sachbearbeiterin kann ich telefonisch leider überhaupt NIE erreichen, so dass ich ihr diesbezüglich bereits ein Schreiben geschickt habe. Bisher kam natürlich noch keine Reaktion. Sollte sie bis in zwei Wochen noch nicht darauf geantwortet haben, werde ich ein Schreiben ans Jobcenter schicken, jedoch nicht zu ihren Händen. Schließlich sollte ich auch rechtzeitig wissen wie es mit dem Dezember aussieht. Kann ja nicht warten bis ich erst am 15.12. über die Zeitarbeit mein 1. Gehalt bekomme, es müssen ja zum 1. Miete und sonstige Dinge bezahlt werden.

Danke auch für den Tipp mit dem Auto. Reicht es wenn vorerst die Versicherung auf mich läuft, oder muss auch gleich der Brief+Fahrzeugschein auf mich umgeschrieben werden? Dem Jobcenter habe ich bereits mitgeteilt, dass ich ein Auto geliehen bekomme? Reicht das oder muss ich denen dann auch einen Kaufvertrag vorlegen o.ä.?

Was meinst du denn mit...

quote:
Hier bist Du allerdings scheinbar schlecht beraten worden.

Sind noch sonstige Möglichkeiten bekannt?

Vielen Dank nochmal und schon mal und noch einen schönen Abend :)
LG Nina

15x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.