Hallo,
Ich habe vor 2 Jahren falsche Angaben zum Vermögen im Antrag auf Arbeitslosenhilfe gemacht. Das meiste Geld von den 40.000,00 EUR gehörte aber meiner damaligen Freundin. UNd die ist ejtzt weg! Aber ich kann nichts beweisen.
Das Arbeitsamt hat das durch spionage in meinen Konten spitz bekommen und ich soll mich jetzt aüßern!
Ich kann nichts beweisen und muss es wohl zugeben!
Was kommt jetzt alles auf mich zu?
Wie soll ich mich äußern oder Stellung nehmen?
Was muss ich alles zurückbezahlen?
Wie wird das Gericht mich wohl bestrafen?
Hat es ein Vorteil, wenn ich mich jetzt schon mal selbst Anzeige?
Falsche Angaben Arbeitsamt - Strafe -
Mal ehrlich, bei der Summe würde ich einen Anwalt beauftragen, wenn da noch was zu retten ist, weiß der das!
Und zwar, bevor Sie irgendwelche Aussagen machen!!!
naja erstmal Reue zeigen und es ( das zuviel gezahlte ) zurückzahlen ans Arbeitsamt.
Zusätzlich wird wohl noch ein Strafverfahren auf Sie zukommen. Hierzu kann ich aber nichts sagen, wegen der Strafhöhe. Im Strafrechtsforum gibts da bestimmt Tips.
Wenn Sie sich erst äußern sollen, wird das die Anhörung sein ( § 24 SGB X
). Hierzu können Sie sich äußern müssen aber nicht. Der Rückforderungsbescheid kommt dann später noch.
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Den Datenabgleich und die Folgen haben die Studenten reihenweise mitgemacht. Schau dich da in einschlägigen Foren einmal um, wie du dich verhalten musst und was dich erwartet, außer der Rückzahlung natürlich.
http://www.bafoeg-rechner.de/Fragen-Brett/list.php?f=7
http://www.bafoeg-datenabgleich.de/index.htm
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