Hallo... Ich habe eine Frage zu dem Thema Ausbildung und Arbeitsamt.
Mein Freund macht eine Ausbildung zum Altenpflegehelfer.
Seine Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt hat ihn per Eingliederungsvereinbarung (schriftlich) aufgefordert BAB zu beantragen, da er keine Ansprüche auf Geld vom Arbeitsamt habe.
Dieser Antrag wurde von uns gestellt und nun abgelehnt. Begründung: Diese Ausbildung ist eine schulische Ausbildung und nicht förderungsfähig vom BAB.
Nun erstmal die Frage: Welche Zuschüsse stehen ihm zu? Wir leben mit 2 Kindern in eigenem Haushalt, davon eins unser gemeinsames unter 10 Jahre. Er ist unter 30.
Desweiteren ist das Problem, dass der BAB Antrag im April gestellt wurde ( erst im Juni abgeschickt da es nicht leicht war an die Unterlagen seiner Eltern zu kommen). Anspruch bestünde dann trotzdem ab April, da dies vom AA so datiert wurde.
Wenn er nun an einer anderen Stelle einen Antrag auf Zuschüsse stellen würde, gilt dieser ja erst ab Juli nun, das wären 3 Monate wo uns das Geld dann fehlen würde.
Wer steht nun dafür gerade? Denn er hat definitiv eine falsche Auskunft vom AA bekommen und ist dem nachgegangen.
Ich hoffe man kann einigermaßen verstehen worum es bei uns geht.
Liebe Grüsse und danke im Vorraus für die Antworten.
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