Hallo zusammen,
wir sind vor 15 Jahren von BW nach NRW umgezogen (Kind damals 1 Jahr alt) und haben der Familienkasse den Umzug mitgeteilt. Wir erhielten ein Schreiben der neuen Familienkasse Ort X.
Nach 5 Jahren sind wir dann nochmals innerhalb NRW umgezogen (Kind nun 6 Jahre alt) und dachten, dass es in jedem Bundesland nur eine Familienkasse gibt und haben uns nicht wieder umgemeldet.
Nun (Kind ist jetzt 16) habe wir durch Zufall rausgefunden, dass es mehrere "Orts-Familienkassen" (heisst das so?) gibt und wir eigentlich jetzt Ort Y zugeordnet werden müssten. Hätten wir uns ummelden müssen?
Im Grunde gehören doch beide Ort-Familienkassen zur Familienkasse NRW West, die Postanschrift und E-mailadresse ist die gleiche, nur die Besucheranschrift ist unterschiedlich in Ort X und Ort Y aufgeteilt.
Hätten wir uns ummelden müssen? Können wir das jetzt noch tun und gibt es für eine verspätete Ummeldung Ordnungs- oder Bussgeld? Oder ist es völlig egal, da ja doch alles Familienkasse NRW West ist?
Falsche Kindergeldkasse
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ja, siehe § 68 EStG.ZitatHätten wir uns ummelden müssen? :
Selbstverständlich. Ggf. hat die Familienkasse die Daten längst durch automatischen Abgleich.ZitatKönnen wir das jetzt noch tun :
Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht ist auch ein Strafverfahren möglich, je nach Umständen des Einzelfalls. Bei einer fehlenden Adressänderung innerhalb der BRD dürfte wohl beides nicht passieren.Zitatgibt es für eine verspätete Ummeldung Ordnungs- oder Bussgeld? :
Nun ja, für die Leistung erheblich - also den materiell rechtlichen Anspruch - ist ja die Änderung der Adresse nicht. Diese Leistung wird nämlich vom Bund, nicht von den Ländern erbracht. Die örtlichen Familienkassen sind lediglich für die Umsetzung des Anspruchs verantwortlich. Insofern sehe ich da kein großes Problem. Der Anspruch bestand die ganze Zeit gegenüber dem Bund, wird von Nürnberg aus zentral angewiesen.
wirdwerden
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Danke schonmal.
Ich weiss nicht, woher (gelesen oder gehört?), aber irgendwie habe ich folgendes im Kopf:
Jemand hatte sich auch beim Umzug nicht umgemeldet, und als das nach vielen Jahren auffiel, müsste die Familie das Kindergeld an die ursprüngliche Kasse zurückzahlen. Es könnte dann bei der neuen Kasse natürlich wieder ein Antrag gestellt werden, aber rückwirkend wohl nur für einen gewissen Zeitraum (3 Jahre/Verjährungsfrist?), so dass einige Jahre Kindergeld verloren gingen.
Kann das sein oder ist das nur eine Urban Legend?
Die "ursprüngliche Kasse" ist immer Nürnberg. Die Familienkassen sind immer quasi die unselbständigen Filialen, die ortsnah abwickeln. Wobei - wie ortsnah die Abwicklung erfolgt, das ist allerdings lediglich eine Frage der internen Organisation. Deshalb kann ich Deine Geschichte nicht so ganz nachvollziehen. Es gibt immer wieder "Reibereien" in den Fällen, in welchen sich die Eltern trennen. Denn grundsätzlich bleibt derjenige der Anspruchsinhaber, bei dem das Kind lebt, auch wenn familienrechtlich gesehen das Kindergeld zwischen den Elternteilen aufgeteilt wird, letztlich also beide Anspruchsinhaber sind. Könnte es sich um so einen Fall bei Dir gehandelt haben?
wirdwerden
ZitatDeshalb kann ich Deine Geschichte nicht so ganz nachvollziehen :
ZitatKönnte es sich um so einen Fall bei Dir gehandelt haben? :
Wie gesagt, dass habe ich aus meinem Gedächtnis gekramt. Ich weiss weder, woher ich das habe noch von wem. Vermutlich in irgendeinem Anderen Forum aufgeschnappt und evtl. Auch falsch verstanden.
Daher wird es wohl nicht stimmen, wenn auch du die Geschichte nicht nachvollziehen kannst.
In meinen Fall geht es tatsächlich nur um einen Umzug. Keine erschwerten Bedingungen wie Trennung, Sorgerecht etc....
Bei bestimmten Leistungen ist das durchaus möglich. Allerdings sehe ich beim Kindergeld dafür keine Grundlage.ZitatKann das sein oder ist das nur eine Urban Legend? :
Die Familienkassen sind gem. § 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG, § 6 Abs. 2 Nr. 6 AO als Bundesfinanzbehörde tätig. Örtliche Zuständigkeitswechsel zwischen den Familienkassen sind per Dienstanweisung geregelt und Tagesgeschäft.
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