Falsche Rehaeinrichtung

8. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)
Falsche Rehaeinrichtung

Hallo, ich muss jetzt mal etwas wissen. Also mein Arzt hatte eine Reha beantragt welche dann auch bewilligt wurde. Bescheinigung von RVA kam 14 Tage vor Rehaantritt. Ich sollte dann das Einladungsschreiben der ausgesuchten Rehaklinik abwarten. Hatte zuvor mich noch gleich nach der Bewilligung über die Konzepte und Fachrichtungen der Klink informiert und der RVA mitgeteilt, das diese Medizinisch für mich nicht geeignet ist. Widerspruchverfahren wurde eingeleitet. Innerhalb dieser Zeit kam das Einladungsschreiben der Klinik uns sollte innerhalb von 5 Tagen dort anreisen.Ich hatte der Krankenkasse mitgeteilt, dass die Klinik nicht geeignet ist. Die Krankenkasse schrieb mir dann das ich unbedingt dort hin muss weil sie sonst mein Krankengeld streichen. Also musste ich gezwungen dort hin. Der Aufenthalt in dieser Klinik lief eine Woche. Dann kam das Schreiben von der RVA das sie ebenfalls festgestellt haben, das die Klinik nicht geeignet ist und mir eine geeignete bewilligt. Nach dem die Klinik von der RVA darüber auch informiert wurde musste ich mein Zimmer bis um 9:00 geräumt haben und die Entlassung aus der Klinik wurde durchgeführt. Jetzt bin ich wieder zuause und warte auf die Einladung für die neue Klinik. Mein Problem ist folgendes:

1. Die RVA müsste mir doch für die Woche Geld zahlen oder ? Zumindest zahlt mir meine Krankenkasse für die Zeit nicht.
Habe bis jetzt jedoch nichts von der RVA bekommen.

2. Krankenkasse sagt für den Zeitraum wo ich in der Klinik war bekomme ich nichts von der Krankenkasse nur wieder ab dem Tag der Entlassung. Bis jetzt habe ich aber immer noch keinen Zahlschein bekommen.

Ich kann keine Miete zahlen, kein Strom Gas usw. weil diese kosten weiter laufen und Lebensmittel kann ich auch nicht mehr kaufen weil kein Geld. Was soll ich jetzt machen ? Wer weiß Rat ? Danke !

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mike

1. übergangsgeld wird nicht im voraus gezahlt, genauso wenig wie kg. heißt, du müßtest vom zurückliegenden kg deine kosten decken.
du hast antrag auf ü.geld gestellt?

es ist doch so: gehalt bis zum 42.tag, das kommt ja auch immer rückwirkend. ab 43. tag dann kg, welches rückwirkend kommt.
bis zum tag des rehaantritts hattest du kg.
sollte das zuwenig sein, um kosten zu decken, hättest du bereits bei erhalt des bescheides antrag auf wohngeld, respektive alg2 stellen können/ müssen.
rückwirkend gibt es hier zwar nix, aber einen antrag kannst du natürlich noch stellen.

2. was die gkv sagt, stimmt ja auch.
auszahlschein muß man anfordern, aber auch hier gilt:rückwirkender zahlungsmodus.heißt, es *lohnt* sich erst, den auszahlschein v. arzt stempeln zu lassen nach ca 14 tagen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, muss aber noch mal nachfragen wegen dem Pbergangsgeld, also richtig ist die Krankenkasse zahlt bis zur Reha und in der Reha die Rentenversicherung. Habe ich richtig verstanden das ich bwohl ich eine Woche in der Reha war bekomme ich nichts von der RVA für die eine Woche ?

Also, ich habe mal bezüglich des Wohngeldes eine Probeberechnung machen lassen und ich habe leider keinen Anspruch. Zu meinem Krankengeld bekomme ich ja ergänzend ALG II.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mike

natürlich bekommst du übergangsgeld für die woche in der klink. von der drv bund (wenn die träger der reha ist)

für jeden tag in der reha gibt es übergangsgeld. du hast doch den bescheid bekommen in dem der genaue tägliche betrag steht.
es läuft so wie bei kg.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo, nein ich habe kein Bescheid bekommen weil ich nach Aussage der RVA die Klinik hätte nicht aufsuchen müssen weil ich Widerspruch eingelegt habe.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

Habe noch mal mit meiner Kranenkasse telefoniert die haben mir gesagt das ich kein Krankengeld bekomme weil ich die Reha laut Entlassungsbefund selbst abgebrochen hätte was nicht stimmt denn ich denn ich habe sie abgebrochen weil der Bescheid von der RVA während meiner Reha inzwischen gekommen ist das die Einrichtung für mich medizinisch nicht geeignet ist. Aufgrund dessen hatte ich die Reha abgebrochen. In der Klinik hatten sie mir gesagt das ich die Reha dort weiter machen müsste weil ich diese schon angetreten bin.

Die RVA sagt, ich habe keinen Anspruch weil ich Widerspruch eingelegt habe und garnicht dort hinfahren hätte brauchen. Ich weiß echt nicht mehr weiter. Habe noch 6,50€ bis zum Monataletzen. Hilfe !!!! ich fühle mich veräppelt von den Behören.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

Möchte noch folgendes ergänzen, nach dem ich den Einspruch bei der RVA eingelegt hatte, habe ich Post von der Krankenkasse bekommen dass ich auf jedenfall diese Klinik aufsuchen muss denn ansonsten würden sie mir das Krankengeld versagen weil ich meinen Gesundheitszustand verschleppen würde und ich an der Mitwirkungspflicht gebunden bin.

Die KV hatte mich regelrecht gezwungen dort hinzugehen obwohl ich Einspruch gegen den Bescheid erhoben und für die neue Klinik beilligt bekommen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

Heute kam ein Schreiben, dass meine zweite Klinik welche beilligt wurde, abgelehnt ist.Ich soll nach Aussage wieder in dieser fürchterliche Klinik wo ich schon mal war. Die Ärzliche Versorgung dort ist mangelhaft sowie die organisatorischen Abläufe auch. Das Essen ungenügend bis ungenießbar. Wärend meines Aufenthaltes hat sich mein Gesundheitszusatnd psychisch verschlechtert. Ich kann seit dem nicht mehr mit dem Buss fahren, habe Panik vor Aufzügen sowie vorm S-Bahn fahren seit dieser einen Woche nach dem Aufenthalt in der Klinik bekommen.


In dieser Klinik gehe ich nie wieder. Ich brauchte nach dem ich zuhause war eine gute Woche bis ich mich von den negativen Eindrücken und von meinem Schock erholt hatte. Die RVA meint nun weil ich jedoch die Reha schon angetreten bin muss ich dort wieder hin. Ich setzte aber kein Fuß mehr über die Schwelle in dieser Horroreinrichtung. Eher bringe ich mich um oder lasse mich hier in der Psychiatrie einweisen bevor ich wieder dort zurück gehen muss. Ich habe mich da von anfang an nicht wohl gefühlt. Abgesehen von den ganzen Fehlbehandlungen welche bei meinen Mitpatienten unterlaufen sind habe ich in diese Klinik kein Vertrauen.

Was soll ich nun machen ? Habe ich noch eine Chance ? Brauche dringend Rat.
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

ergänzend kann ich noch hinzufügen, dass unter Klinikbewertungen.de diese Klinik bereits schon mehrfach als mangelhaft von Patienten die dort waren bewertet worden ist und auch von einer mangelnden ärzliche Versorgung reden und foh sind da raus zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mike

hohoho. das ist alles sehr durcheinander.
bitte strukturiere es doch mal:
du hast einen rehabescheid bekommen und was getan? widerspruch eingelegt oder *nur* um aufnahme in einer anderen klinik gebeten?

du bist trotzdem in die vorgeschlagene klinik gegangen? warum (das mußt du natürlich nicht beantworten, interessiert mich nur)
du warst eine woche dort und wer bitte hat den aushenthalt abgebrochen? du allein oder war das ein vorschlag der ärzte?

jeder rehabilitant hat seit april 07 das recht auf freie wahl der klinik. wenn die gewählte klinik teurer ist als die vorgeschlagene muss man selbst die differenz zahlen (gilt auch für fahrtkosten zum rehaort)

quote:
Eher bringe ich mich um oder lasse mich hier in der Psychiatrie einweisen bevor ich wieder dort zurück gehen muss.


nein!
du gehst am montag zum amtsgericht, nimmst ALLE unterlagen zu einkommen u. ausgaben, sowie die kontoauszüge der letzten 3 monate u. d. perso mit und beantragst einen beratungshilfeschein. damit gehst du zu einem anwalt sozialrecht.

du steckst nämlich tatsächlich in einem dilemma, das aber lösbar ist mit ein paar kniffen.
dein fehlerwar, trotz wunsch in eine andere klinik zu wollen, in die vorgeschlagen zu gehen.
das hast du getan, weil auf dem bescheid der hinweis steht, solltest du nicht die reha antreten, entstehen dir nachteile.
du bist laie und hattest angst.
sicher ist dein handeln falsch gewesen, aber dir wurde offensichtlich trotz deiner bitte um eine andere klinik NICHT mitgeteilt, dass du die vorgeschlagene NICHT aufsuchen sollst, auch nicht, wenn die die einladung zum termin schicken.
genau dazu aber ist die DRV bund verpflichtet, denn es besteht informationspflicht innerhalb der sozialgesetze.
da muß der anwalt ansetzen.

wende dich, zu deiner eigenen info, doch mal an eine sozialberatung. adressen hier
www.tacheles-sozialhilfe.de

darf ich fragen, in welcher stadt du dich befindest? viell weiß ja jemand (o. ich) einen anwalt.

da fällt mir grad was auf

quote:
Zu meinem Krankengeld bekomme ich ja ergänzend ALG II.

das heißt, du bist in einem ungekündigten arbeitsverhältnis, aber das kg reicht nicht?
ansonsten wäre ein kg bezug und alg2 nicht möglich :???:


sunbee



-- Editiert von sunbee1 am 19.07.2008 21:07:48

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo Sunbee1, vielen Dank für deine Antwort.

Ich kann damit sehr gut etwas anfangen. Denn es war tatsächlich so, ich hatte Widerspruch gegen die Einrichtung eingelegt und die andere Klinik wurde genehmigt. Das hatte ich auch der Krankekasse geschrieben. Die Krankenkasse hatte mir dann geschrieben das ich die Reha Einrichtung unbedingt aufsuchen muss da sie sonst mein Krankengeld streichen.

Ich habe derzeit auch nicht die Kraft allein mich dagegen zu wehren. Beim Rechtsanwalt war ich schon, wegen meiner Krankenkasse, denn die wollten von sich einfach Unterhalt an meine Tochter abführen und zwar über 225,-€ obwohl ich laut Jugendamt ein Schreiben bekam das ich aufgrund meines Einkommens nur noch 54,-€ mtl. zahlen brauch. Das Jugendamt hatte sich auch bei der Krankenkasse erkundigt. Die wiederum haben mir gesagt, das ein solches Schreiben nicht bei denen vorläge!

Mit diesen Dingen habe ich eine Rechtsänwältin beauftragt. Weil die Krankenkasse zu ermittlung 1. die Düsseldorfer Tabelle 2007 und nicht 2008 genommen hatte und einen falschen Selbstbehalt eingeräumt. Laut Jugendamt sind es bei mir 950,-€. Dann passt es ja wunderbar wenn ich meine Unterlagen von der Reha incl. Drohbrief von der Krankenkasse mitnehme.

Zur deiner Frage : ich wohne in Hamburg. Also im September 2007 wurde ich krank. Depresion und Suizidabsichten. Darauf hin kam ich in die Pyschologische stationäre Einrichtung ins Krankenhaus für acht wochen.Ich war zu dem Zeitpunkt aber noch bei meiner Firma beschäftigt. Von meinem Arbeitgeber bekam ich logischerweise 6 Wochen Lohnfortzahlung. Nach den 6 Wochen erhielt ich dann ab November 2007 Krankengeld. Da mein Arbeitsvertrag ein befristeter war lief dieser zum 31.12.07 aus. Dann bin ich zum Arbeitsamt um mich arbeitlos zu melden. Ich bekomme jedoch vom Arbeitsamt kein Geld weil ich noch nicht gesund geschrieben werden kann.

Ich musste dann zur ARGE weil die von den Wasserwerken das Wasser abgeklemmt hatten wegen meiner Rückstände die ich aufgrund meiner Verschuldung nicht zahlen konnte. Ich hatte dann 4 Wochen ohne Wasser leben müssen. Dann bin ich zur ARGE um ein Darlehen zu bekommen um meine Wasserschulden zahlen zu können. Vorraussetzung war jedoch hier das erst mal geprüft werden musste ob ich einen Anspruch auf ALG II habe. Aufgrund meiner Unterhaltszahlungen, Miete usw. hatte sich eine Zuzahlung von 13,€ ergeben. Ich bekam mein Darlehn und somit mein Wasser wieder. Wenn ich so wie die Rechtsanwältin schildert tatsächlich nur noch 54,-€ Unterhalt zahlen muss die Zuzahlung von der ARGE wegfallen. Was ja auch korrekt ist.

Es hört sich alles sehr verwirrt an, ich weiß aber ich stecke wirklich in einem Dilemma.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mike

nee, jetzt ist es nicht mehr so verwirrend:)

quote:
die andere Klinik wurde genehmigt.


nur hier noch: es wurde also eine andere klinik genehmigt und was hast du dann gemacht? bist du in die gegangen, die nach widerspruch genehmigt wurde? dann muss die drv bund die woche zahlen.

quote:
Die Krankenkasse hatte mir dann geschrieben das ich die Reha Einrichtung unbedingt aufsuchen muss da sie sonst mein Krankengeld streichen.
prinzipiell haben die das recht kg zu streichen, wenn man an seiner genesung nicht mitwirkt. die gkv hat aber nicht das recht zu bestimmen in welche klinik du gehst. erstens ist sie nicht träger der reha, zweitens, wie erwähnt, hat jeder versicherte die (und das ist wichtig!9 absolut freie wahl, in welche klinik er möchte.

die frage, wer abgebrochen hat hast du noch nicht beantwortet.

absolut der richtige schritt ist das schreiben zur unterhaltsfrage der gkv vorzulegen.lass dir die vorlage quittieren, nur was du nachweisen kannst, existiert!




0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

also, die RVA hatte mein Widerspruch bearbeitet und das habe ich auch der Krankenkasse mitgeteilt. Inzwischen kam dann aber schon die Einladung von der Rehaklinik innerhalb von 5 Tagen sollte ich dort Anreisen Das hatte ich der Krankenkasse gesagt. Die Krankenkasse hat mir einen Breif geschrieben das ich auf jeden Fall die erste Klinik aufsuchen müsste. Aus Angst hatte ich geglaubt das dies so richtig sein würde und wollte keine Leistungskürzung bzw. Streichung.

Ich bin dann in der Klinik eine Woche gewesen und dann kam erst die Bewilligung der anderen Rehaeinrichtung mit der Begründung das diese nicht medizinisch für mich geeignet ist. Die Entlassung wurde vorbereitet und ich musste mein Zimmer bis um 9 Uhr räumen. Entlassungschein und Abschlußbericht bekommen. nd nun das Schreiben von der RVA in dem steht weil ich die Rehamaßnahme schon angetreten bin muss ich wieder in diese " Horror-Klinik".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mike

jetzt ist die sicht völlig klar:)

die gkv wollte, dass du in die erste klinik gehst, das hast du schriftlich.
du stellst den antrag auf übergangsgelds bei der drv bund. diese ist dir gegnüber zahlkungsPFLICHTIG da du in der einrichtung warst!
wenn die meinen, du hättest den widerspruch abwarten müssen, sollen sie sich mit regressansprüchen an die gkv wenden.
du bist dort versichert und hast, so im sgb v eine mitwirkungsPFLICHT. diese hat die gkv ja schriftlich von dir eingefordert.
dich trifft hier keinerlei schuld für das durcheinander. dafür ist ALLEIN die gkv verantwortlich.

so und dass du abgebrochen hast, wollte ja die drv bund. damit ist auch auf der seite alles klar.
mike, du brauchst einen anwalt in hamburg, der sich mit dem sgb V und sgb VI auskennt.

mach nen thread auf, wir haben hier hamburger. ansonsten bitte an die anwaltskammer wenden. deine anwältin mag gut sein für d. familenrecht, aber dieses unfaire und gesetzeswidrige gebaren der drv bund und gkv hätte sie aufdröseln können müssen.

NEIN. du mußt NICHT in eine klinik, in die du gegangen bist, weil du angst vor repressalien durch die gkv (einstellung kg androhung) hattest.

die FREIE wahl der klinik bleibt bestehen! lass dich nicht einschüchtern. du bist hier gelandet, also gibt es auch keinen grund sich zu suizidieren oder in eine psychatrie einlliefern zu lassen.
du schreibst klar, weißt was du brauchst und damit hast du mehr als viele (auch die gesunden!) wehre dich, ich sehe doch hier, dass du es kannst :fight:

um es mal deutlich u sagen: hier hat die gkv etwas getan, was ich als nötigung einstufe. du hattest den widerspruch eingereicht und der träger der reha ist die drv bund. da kommt die gkv und droht, OBWOHL sie wußten, dass das wahlrecht besteht UND sie das kg NICHT einstellen DÜRFEN im verlauf des widerspruchverfahrens.

über eine mögliche anzeige gegen die gkv kannst du aber nachdenken, wenn du wieder gesund bist. das würde dann sicher im sande verlaufen, denen aber mal einen dämpfer verpassen in ihrem genesungsschadendem verhalten.

keine ahnung, ob es dir hilft: hätte ich, am anfang meiner krankengeschichte und erste reha in aussicht, so einen schrieb von der gkv bekommen, hätte ich auch gelbe socken getragen, meine haare grün gefärbt, oder sonstwas getan, wenn die es verlangt hätten. die angst, auch noch das kg zu verlieren hätte mich paranoid gemacht.
heute sieht es anders aus und glaub mir, das wirst du in einigen wochen auch so sehen.
hier gibt es einige mit üblen erlebnissen während erkrankung, @muci s schicksal(im januar geschildert glaub ich) ist mir auch so nah gegangen wie deines. lies mal die threads.
auch wenn dieser user weiter massive probleme hat, echt krank ist, so kämpft *er* und ist mittlerweile immer wieder hier und hilft anderen:)
wie der berliner sagt: det kriegste oooch uffe reihe, jlob et ma!


sunbee


-- Editiert von sunbee1 am 20.07.2008 13:14:51

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.999 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.