Hallo,
ich war vor 1 Monat beim HNO weil ich schlecht durch die Nase Luft bekomme.
Der Arzt hat bei mir eine extrem knorpelige Schiefnase, Septumdeviation, und eine ausgeprägte abgesunkene Nasenspitze diagnostiziert. Die Nasenspitze ist laut Arzt der Hauptgrund für die schlechte Atmung. So steht es auch im
Im arztbericht steht das eine extrakorporale septumrekonstruktion nötig ist und es steht: Zitat „behindert wird die Atmung durch eine ausgeprägte abgesunkene Nasenspitze"
Den Arztbericht und die Bilder hab ich bekommen und die auch direkt der Krankenkasse eingereicht mit einem von mir geschriebenen Antrag auf eine bitte der Übernahme der Kosten für die Septumrhinoplastik.
Gestern bekam ich ein Schreiben der Krankenkasse das sie die Unterlagen erhalten haben und sie die Kosten der Septumplastik und den unteren Nasenmuscheln (was nicht im arztbericht steht) übernehmen werden. Jedoch steht aber Septumplastik statt Septumrhinoplastik.
im Brief von der Kasse steht nichts von Ablehnung oder eine Belehrung auf das Widerspruchsrecht, sondern das meine Unterlagen für eine kostenübernahme voraussetzen.
was mach ich nun? Macht das überhaupt was aus?
Liebe Grüße
Antworten
Falscher Begriff bei der Zusage von der Krankenkasse??
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Wie wärs, wenn du nach Pfingsten einfach nochmal zu dem HNO-Arzt gehst und fragst?Zitatwas mach ich nun? Macht das überhaupt was aus? :
Wo steht denn dieser Begriff im Arztbericht?ZitatSeptumrhinoplastik. :
DAS steht im Arztbericht--- hast du geschrieben.Zitatextrakorporale septumrekonstruktion :
Warum hast DU diesen Begriff verwendet?Zitatbitte der Übernahme der Kosten für die Septumrhinoplastik. :
Sorry, ich hab im arztbericht nachgeschaut es steht:
Es wird eine -offene Rhinoseptoplastik- beantragt. So steht es auch in meinem Antrag den ich zusätzlich an die Kasse geschrieben hab.
Zitat Arztbericht: Durch die Kombination von knöcherner Schiefstellung und ausgeprägter Septumdeviation wird eine Rhinoseptoplastik beantragt. Hierbei muss die knöcherne Nasenpyramide durch Osteotomien begradigt werden, sowie eine extrakorporale Septumrekonstruktion stattfinden. Die Projektion der Nasenspitze muss erweitert werden, hierzu ist ein einsetzen eines septal extensions grafts nötig.
Liebe Grüsse
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Und wie auch erwähnt steht in der Zusage der Krankenkasse nichts über Teilgenehmigung oder gar Ablehnung.
Zitat Krankenkasse:
Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihren Antrag. Anhand der eingereichten Unterlagen konnten wir feststellen, dass die Voraussetzungen für eine Kostenzusage vorliegen. Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Kosten für eine Septumplastik und einer Operation an den untere Nasenmuscheln zu den Vertragssätzen übernehmen. Diese Genehmigung ist vorerst bis zum 03.06.2020 gültig. Bitte legen Sie beiliegendes Genehmigungsschreiben der Klinik bei Ihrem nächsten Termin vor. Die Klinik rechnet Ihre Behandlung dann direkt mit uns ab.
Mehr auch nicht. Das weitere schreiben Das ich bekam war für die Klinik.
Dann ist doch alles klar.
Alles Gute!
ZitatDann ist doch alles klar. :
Hallo Anami,
Wie kann ich es verstehen? Könnte es ein Fehler im Fachbegriff sein?
-- Editiert von DieNase2019 am 09.06.2019 13:43
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