Ich habe eine Frage an Sie. Ich ziehe einen behinderten erwachsenen Sohn auf. Im Februar 2022 habe ich einen Antrag auf Kindergeld für meinen Sohn gestellt, heute habe ich einen Brief erhalten, dass meinem Sohn ab April 2022 Kindergeld bewilligt wurde. Eine Entschädigung von 1971 Euro ist eingetroffen. Mein Sohn erhält auch Unterstützung vom Jobcenter. Von einer Freundin weiß ich, dass das Jobcenter jeden Monat 189 Euro für ihr Kind nimmt. Wie viel Geld muss ich in diesem Fall an das Jobcenter zahlen?
Ich warte auf die Antwort. Vielen Dank.
Familienkasse, jobcenter?
26. Dezember 2022
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Frage vom 26. Dezember 2022 | 17:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienkasse, jobcenter?
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#1
Antwort vom 26. Dezember 2022 | 19:01
Von
Status: Unbeschreiblich (109338 Beiträge, 38287x hilfreich)
ZitatEine Entschädigung von 1971 Euro ist eingetroffen. :
Von wem und wofür genau?
ZitatVon einer Freundin weiß ich, dass das Jobcenter jeden Monat 189 Euro für ihr Kind nimmt. :
Da hat die Freundin wohl was falsch verstanden ...
ZitatWie viel Geld muss ich in diesem Fall an das Jobcenter zahlen? :
Das wird das Jobcenter in Form eines Bescheides mitteilen, nach dem man meldepflichtige Einkommen gemeldet hat.
Da wäre dann zu prüfen, ob die Berechnungen korrekt sind, dann da passieren oft Fehler zugunsten des Amtes.
#2
Antwort vom 26. Dezember 2022 | 19:03
Von
Status: Philosoph (12906 Beiträge, 4387x hilfreich)
Zitat:Eine Entschädigung von 1971 Euro ist eingetroffen.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Entschädigung, sondern vielmehr um eine Nachzahlung für die vergangenen 9 Monate, in denen Kindergeld zugestanden hat, aber nicht gezahlt wurde.
Zitat:Wie viel Geld muss ich in diesem Fall an das Jobcenter zahlen?
Gar nichts. Das Jobcenter wird die Nachzahlung auf 6 Monate verteilt auf den Leistungsanspruch anrechnen. Das heißt, zustätzlich zum laufenden Kindergeld in Höhe von monatlich 219 Euro (bzw. ab Januar 250 Euro) werden sechs Monate lang weitere 328,50 Euro, insgesamt also 578,50 Euro auf den Leistungsanspruch angerechnet. Sofern nicht noch weiteres Einkommen auf Seiten Deines Sohnes vorhanden ist, werden 30 Euro Versicherungspauschale abgezogen, also "nur" 548,50 Euro angerechnet.
Sollte die Anrechnung dazu führen, dass die Hilfebedürftigkeit vorübergehend entfällt, wird Dein Sohn für sechs Monate keine Leistungen vom Jobcenter erhält. Rechtzeitig zum Ablauf des 6-Monats-Zeitraumes kann dann ein neuer Antrag gestellt werden. Möglich ist auch, dass von der Nachzahlung notwendige Anschaffungen getätigt werden. Ist die Nachzahlung vor Ablauf der sechs Monate verbraucht, kann der Antrag auch früher gestellt werden.
Gruß,
Axel
-- Editiert von User am 26. Dezember 2022 19:05
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#3
Antwort vom 26. Dezember 2022 | 19:37
Von
Status: Unbeschreiblich (27321 Beiträge, 5048x hilfreich)
Deine Freundin hat es dir entweder falsch erklärt oder du hast das falsch verstanden.ZitatVon einer Freundin weiß ich, dass das Jobcenter jeden Monat 189 Euro für ihr Kind nimmt. :
JC nehmen nichts und du wirst nichts ans JC zahlen müssen.
Ein Freibetrag von 30,- mtl. ist zu berücksichtigen. So erklärt sich leicht 30+189=219,-
Die Kindergeld-Nachzahlung der Familienkasse ist dem JC zeitnah mitzuteilen. Alles weitere ergibt sich.
Im Februar beantragt? Warum hat die Familienkasse erst ab April 22 das Kindergeld bewilligt?
#4
Antwort vom 26. Dezember 2022 | 20:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIm Februar beantragt? Warum hat die Familienkasse erst ab April 22 das Kindergeld bewilligt? :
Ich habe keine Ahnung, warum es nur im April war. Das heißt, wie viel von dieser Summe muss ich an das Jobcenter abführen?
#5
Antwort vom 26. Dezember 2022 | 21:56
Von
Status: Philosoph (12906 Beiträge, 4387x hilfreich)
Zitat:Das heißt, wie viel von dieser Summe muss ich an das Jobcenter abführen?
Hast Du #2 gelesen? Dort steht die sehr einfache, wie klare Antwort auf diese Frage, die Du bereits im Eröffnungsposting gestellt hast.
Gruß,
Axel
#6
Antwort vom 27. Dezember 2022 | 11:32
Von
Status: Unbeschreiblich (27321 Beiträge, 5048x hilfreich)
Es war nicht nur im April.ZitatIch habe keine Ahnung, warum es nur im April war. :
Die Famkasse hat ---ab April-- gezahlt. Also 9 Monate x 219,- = 1.971,-
Hast du für deinen Sohn vorher (Vor April) kein Kindergeld erhalten?
Wie alt ist dein Sohn?
Es genügt, dass du dem JC jetzt mitteilst, dass Kindergeld ---nachgezahlt-- wurde. Kontoauszug oder Brief von der Familienkasse in Kopie dazulegen.
0,- €ZitatDas heißt, wie viel von dieser Summe muss ich an das Jobcenter abführen? :
Melde dich doch hier, wenn du den neuen Bescheid vom JC hast und nicht verstehst.
Übrigens kommt ab Januar jeden Monat 250,- Kindergeld aufs Konto.
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