Familienkasse, jobcenter?

26. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
go623869-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienkasse, jobcenter?

Ich habe eine Frage an Sie. Ich ziehe einen behinderten erwachsenen Sohn auf. Im Februar 2022 habe ich einen Antrag auf Kindergeld für meinen Sohn gestellt, heute habe ich einen Brief erhalten, dass meinem Sohn ab April 2022 Kindergeld bewilligt wurde. Eine Entschädigung von 1971 Euro ist eingetroffen. Mein Sohn erhält auch Unterstützung vom Jobcenter. Von einer Freundin weiß ich, dass das Jobcenter jeden Monat 189 Euro für ihr Kind nimmt. Wie viel Geld muss ich in diesem Fall an das Jobcenter zahlen?

Ich warte auf die Antwort. Vielen Dank.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119445 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von go623869-24):
Eine Entschädigung von 1971 Euro ist eingetroffen.

Von wem und wofür genau?



Zitat (von go623869-24):
Von einer Freundin weiß ich, dass das Jobcenter jeden Monat 189 Euro für ihr Kind nimmt.

Da hat die Freundin wohl was falsch verstanden ...



Zitat (von go623869-24):
Wie viel Geld muss ich in diesem Fall an das Jobcenter zahlen?

Das wird das Jobcenter in Form eines Bescheides mitteilen, nach dem man meldepflichtige Einkommen gemeldet hat.
Da wäre dann zu prüfen, ob die Berechnungen korrekt sind, dann da passieren oft Fehler zugunsten des Amtes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zitat:
Eine Entschädigung von 1971 Euro ist eingetroffen.


Hierbei handelt es sich nicht um eine Entschädigung, sondern vielmehr um eine Nachzahlung für die vergangenen 9 Monate, in denen Kindergeld zugestanden hat, aber nicht gezahlt wurde.

Zitat:
Wie viel Geld muss ich in diesem Fall an das Jobcenter zahlen?


Gar nichts. Das Jobcenter wird die Nachzahlung auf 6 Monate verteilt auf den Leistungsanspruch anrechnen. Das heißt, zustätzlich zum laufenden Kindergeld in Höhe von monatlich 219 Euro (bzw. ab Januar 250 Euro) werden sechs Monate lang weitere 328,50 Euro, insgesamt also 578,50 Euro auf den Leistungsanspruch angerechnet. Sofern nicht noch weiteres Einkommen auf Seiten Deines Sohnes vorhanden ist, werden 30 Euro Versicherungspauschale abgezogen, also "nur" 548,50 Euro angerechnet.

Sollte die Anrechnung dazu führen, dass die Hilfebedürftigkeit vorübergehend entfällt, wird Dein Sohn für sechs Monate keine Leistungen vom Jobcenter erhält. Rechtzeitig zum Ablauf des 6-Monats-Zeitraumes kann dann ein neuer Antrag gestellt werden. Möglich ist auch, dass von der Nachzahlung notwendige Anschaffungen getätigt werden. Ist die Nachzahlung vor Ablauf der sechs Monate verbraucht, kann der Antrag auch früher gestellt werden.

Gruß,

Axel

-- Editiert von User am 26. Dezember 2022 19:05

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31932 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von go623869-24):
Von einer Freundin weiß ich, dass das Jobcenter jeden Monat 189 Euro für ihr Kind nimmt.
Deine Freundin hat es dir entweder falsch erklärt oder du hast das falsch verstanden.
JC nehmen nichts und du wirst nichts ans JC zahlen müssen.
Ein Freibetrag von 30,- mtl. ist zu berücksichtigen. So erklärt sich leicht 30+189=219,-

Die Kindergeld-Nachzahlung der Familienkasse ist dem JC zeitnah mitzuteilen. Alles weitere ergibt sich.

Im Februar beantragt? Warum hat die Familienkasse erst ab April 22 das Kindergeld bewilligt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go623869-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Im Februar beantragt? Warum hat die Familienkasse erst ab April 22 das Kindergeld bewilligt?


Ich habe keine Ahnung, warum es nur im April war. Das heißt, wie viel von dieser Summe muss ich an das Jobcenter abführen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zitat:
Das heißt, wie viel von dieser Summe muss ich an das Jobcenter abführen?


Hast Du #2 gelesen? Dort steht die sehr einfache, wie klare Antwort auf diese Frage, die Du bereits im Eröffnungsposting gestellt hast.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31932 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von go623869-24):
Ich habe keine Ahnung, warum es nur im April war.
Es war nicht nur im April.
Die Famkasse hat ---ab April-- gezahlt. Also 9 Monate x 219,- = 1.971,-

Hast du für deinen Sohn vorher (Vor April) kein Kindergeld erhalten?
Wie alt ist dein Sohn?

Es genügt, dass du dem JC jetzt mitteilst, dass Kindergeld ---nachgezahlt-- wurde. Kontoauszug oder Brief von der Familienkasse in Kopie dazulegen.

Zitat (von go623869-24):
Das heißt, wie viel von dieser Summe muss ich an das Jobcenter abführen?
0,- €
Melde dich doch hier, wenn du den neuen Bescheid vom JC hast und nicht verstehst.

Übrigens kommt ab Januar jeden Monat 250,- Kindergeld aufs Konto.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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