Familienkasse fordert Geld zurück

17. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Julia_Mippel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Familienkasse fordert Geld zurück

Hallo zusammen,

habe ein Problem und vielleicht hat jemand einen Tipp für mich.
Mein Sohn hat schwere Depressionen, ist 27 Jahre als und kann nicht arbeiten. Er bekommt Kindergeld. Jetzt fordert die Familienkasse eine Rückzahlung von dem geleisteten Kindergeld seit 2011.
Bin sofort mit meinem Sohn zum behandelnden Arzt und hab ein Schreiben aufsetzen lassen, dass mein Sohn nicht erwerbsfähig ist und ein Ende seiner Erkrankung nicht vorherzusehen ist.
Hab's zur Familienkasse inkl dem beigefügten Antrag + dem vom Arzt ausgefüllten Schreiben "Ärztliche Bescheinigung über den Grad der Behinderung", in dem angekreuzt wurde, dass bei meinem Sohn eine Behinderung vorliegt, seit wann diese vorliegt und dass diese seine Erwerbstätigkeit einschränkt.
Habe jetzt wieder ein Schreiben bekommen, dass denen das nicht reicht + dem Vordeuck den ich ihnen bereits geschickt hatte. Hab da angerufen und gefragt was die denn noch brauchen und habe eine sehr pampige Mitarbeiterin am Telefon gehabt, dass der Arzt das dann wohl nicht richtig ausgefüllt hat. Habe ihr erklärt, Wie der Arzt das ausgefüllt hat und dann wurde sie noch ein bisschen pampiger. Alles was ich bisher geschickt habe reiche nicht. Was sie noch brauchen konnte sie mir nicht sagen.
Habe den gleichen Vordruck jetzt nochmal ausfüllen lassen und schicke den jetzt nochmal hin.

Meine Fragen: meinen Sie, dass das eine gute Idee so ist?
Kann ich sonst auf die Schnelle noch irgendwas machen?
Habe überlegt, dass mein Sohn sonst einen Behindertenausweis beantragen soll, aber der dauert ja noch etwas.

Bin so langsam wirklich am verzweifeln. Vor allem, weil sie mir einen Vordruck zuschicken, den ich Ihnen bereits ausgefüllt geschickt habe, und der ihnen nach Aussage der Mitarbeiterin nicht reicht.
Dann sollen sie mir den richtig Vordruck/Antrag schicken.
Kann man sich so einen vielleicht im Internet downloaden?

Liebe Grüße
Julia



-- Editiert von Julia_Mippel am 17.01.2019 18:44

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Julia_Mippel):
Habe überlegt, dass mein Sohn sonst einen Behindertenausweis beantragen soll, aber der dauert ja noch etwas.
Mit einem Behindertenausweis ist man nicht automatisch erwerbsunfähig.
Vielleicht aber erwerbsgemeindert.

Man hat seit 2011 nichts von der Famkasse gehört?
Was hat dein Sohn gemacht, als er 18 war?

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#2
 Von 
Julia_Mippel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anami,
Habe natürlich in regelmäßigen Abständen von der Familenkasse gehört. Zuletzt 2016. Mir sind die Leistungen jedes mal bewilligt worden.
Ich müsste in den Unterlagen nachsehen, aber ich glaube es war jedes Mal der gleiche Vordruck/Antrag.

Mit 18 Jahren war mein Sohn ebenfalls arbeitslos. Seine Erkrankung (Depressionen) besteht schon seit seiner Kindheit.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Der Arzt kann keine dauernde Erwerbsunfähigkeit und auch keine Schwerbehinderung "attestieren". Das obliegt der Rentenversicherung sowie dem Versorgungsamt. Also flugs einen Antrag auf Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft sowie eines GdB ausfüllen und absenden. Das hatte man schon längst tun sollen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Julia_Mippel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo fb367463-2,

hätte ich von sowas gewusst oder wäre darüber aufgeklärt worden, dass ich sowas benötige, dann hätte ich dies schon längst getan. Aber wie gesagt wurde mir bisher nur dieser Vordeuck mitgegeben, den der Arzt auszufüllen hatte.
Werde mich im die beiden Anträge kümmern. Danke!

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

https://www.frag-einen-anwalt.de/Kindergeld-bei-psychischem-krankem-Kind--f299255.html

Wenn das "Kind" erwerbsunfähig ist, kann Hartz IV beantragt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Julia_Mippel):
Zuletzt 2016. Mir sind die Leistungen jedes mal bewilligt worden.
Du hast jedesmal den Antrag gestellt mit dem ärztl. Attest? Und daraufhin Kindergeld weiterhin erhalten?
Was hat dein Sohn denn von 18 bis 27 gemacht? Gar nichts? Hat er ein eigenes Einkommen? Du hast ihn unterhalten?
Zitat (von Julia_Mippel):
dass diese seine Erwerbstätigkeit einschränkt.
Es ist aber ein Unterschied, ob er *erwerbsunfähig* oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein kann.
Zitat (von Julia_Mippel):
Ich müsste in den Unterlagen nachsehen,
Das wäre sicher sehr hilfreich. Formulare und Vordrucke gibts mehr als Sand am Meer ;)
Zitat (von Julia_Mippel):
Jetzt fordert die Familienkasse eine Rückzahlung von dem geleisteten Kindergeld seit 2011.
Bitte suche auch dieses Schreiben in den Unterlagen. Dort steht die genaue Begründung, warum das Kindergeld für diesen langen Zeitraum zurückgefordert wird. Das ist die Rechtsgrundlage. Die müsste man wissen.
Steht denn schon die Summe dabei? Wenn du Kindergeld für 1 Kind erhalten hast, wären das jetzt ca. 18.000,-



Zitat (von cruncc1):
Wenn das "Kind" erwerbsunfähig ist, kann Hartz IV beantragt werden.
Hartz 4 verlangt die Erwerbsfähigkeit von mind. 3 Std. tgl.
Absatz 1 von http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__8.html

Bei nachgewiesener voller und dauerhafter Erwerbsminderung (durch die DRV) wäre dann das Sozialamt mit Grundsicherung nach Kap. 4 SGB XII , Absatz 3 von http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__41.html

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Julia_Mippel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anami,

Richtig, er hat nichts gemacht, weil er krank ist und nicht im Stande ist irgendwas zu tun. Er bekommt Kindergeld und Halbwaisenrente, ansonsten habe ich ihn finanziert.

Die Formulierung mit "eingeschränkt" steht aber genau so auf dem Vordruck, der mir geschickt wurde und den halt vom Arzt ausfüllen lassen sollte (und dies jetzt zum zweiten mal habe machen lassen). Also, der Arzt konntenur ankreuzen und die Jahreszahl, Seit wann das so ist, eintragen, dann unterschreiben und fertig. Er hat eigenständig noch einen kleinen Text auf einem eigenen Blatt formuliert, dass das Ende der Erkrankung nicht abzusehen ist und grob gesagt was mein Sohn hat.

Die Summe steht dabei, möchte ich hier aber nicht nennen. Allerdings bist du nah dran...

Werde erstmal abwarten, ob denen ihr eigener Vordruck jetzt reicht oder nicht.
Wäre es vielleicht sinnvoll die letzte Bewilligung mitzuschicken? Die war 2016. Vielleicht würde ich es sogar einsehen ab 2016 zurück zu zahlen, aber garantiert nicht seit 2011.

Das sind auch die zwei großen Punkte die mich ärgern:
1. Schicke ich denen zu was die von mir wollen, dann reicht denen das nicht und schicken mir aber nochmal genau den selben Vordruck und können mir dann nicht sagen, was ich tun soll.?!
Und 2. Dass die für so lange Geld zurückfordern.

Also, wenn der Familienkasse das immer noch nicht reichen sollte:
Ich habe bereits Anträge für die Festsetzung für den GdB angefordert, aber bis das alles durch ist dauert es ja bestimmt auch 2-3 Monate. Ob mir diese Zeit gewährt wird? Oder hab ich vielleicht ein recht darauf?

Vielen Dank für die bisherigen Beiträge und Tipps, find's super, dass hier einem direkt so geholfen wird :)

-- Editiert von Julia_Mippel am 18.01.2019 17:14

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Julia_Mippel):
1. Schicke ich denen zu was die von mir wollen, dann reicht denen das nicht und schicken mir aber nochmal genau den selben Vordruck und können mir dann nicht sagen, was ich tun soll.?!
Deshalb eignet sich meistens ein Telefonanruf nicht. Man weiss nicht, an wen man gerät. Man weiss nicht, ob man versteht, was derjenige erklärt oder der versteht, was man selber will.
Man schreibt, dass man das Schreiben vom xx erhalten hat. Dass man gern den gleichen Antrag nochmals stellt. Die Famkasse soll bitte schreiben, welche Unterlagen denn fehlen, die würde man dann gern nachsenden.
Man schreibt, dass ein Antrag beim Versorgungsamt (GdB) gestellt ist und auch bei der DRV eine Prüfung läuft.
Damit hat man erstmal etwas Zeit gewonnen.
Denn letzten Bewilligungsbescheid von 2016 haben die selber im System...
Danach wird vielleicht erinnert oder aufgefordert, auch gemahnt. Evtl. gibts auch ein Inkasso-Service für die Familienkassen?

2-3 Monate wird aber nicht reichen.
Bis jemand voll und dauerhaft erwerbsgemindert ist, und trotzdem keine EM-Rente erhält, aber weiterhin KIndergeld und alle Nachweise vorliegen, dauert viel länger.
Der Arzt, der zwar deinen Sohn schon lange kennt, kann einfach nicht über seine Erwerbsfähigkeit entscheiden. Der ist nicht zuständig. Der müsste das eigentlich auch wissen und hätte euch längst ans Versorgungsamt verweisen müssen.
Für Personen mit GdB/Behinderungsgraden kommen doch auch ganz andere Fördermöglichkeiten in Frage.
Schon während des Schulbesuchs geht das los. Schon bevor jemand einen Schwerbehinderungs-Ausweis hat.

Die genaue Summe ist ja unwichtig. Aber nach welcher Rechtsgrundlage verlangen die diese Kohle zurück?
Hast du zu Unrecht Kindergeld bezogen? Welche Voraussetzungen liegen nicht vor? Kannst du Widerspruch einlegen( Rechtsmittel)?

Wo kannst du denn lesen, dass ab Januar 2019 KEIN Kindergeld mehr gezahlt wird?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
Hartz 4 verlangt die Erwerbsfähigkeit von mind. 3 Std. tgl.

Das solltest du nochmal lesen. ;) Erwerbsunfähig ist, wer wegen Krankheit oder behindert nicht 3 Stunden arbeiten kann.

Leistungen nach SGB II werden rückwirkend ab Antragstellung bzw. Terminvereinbarung gezahlt.

Ich bin der Meinung, dass zu Unrecht Kindergeld bezogen wurde, da Kindergeld nur für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung gezahlt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Hallo Cruncc

Wenn das Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst dazu in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt aufzukommen, wird das Kindergeld über das 18. und auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt. WICHTIG: Die Behinderung muss bereits vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Ich denke, das Kindergeld ist zu unrecht gezahlt worde und die Rückforderung berechtigt.
Denn offensichtlich gibt es zwar eine Vermutung, dass eine Behinderung besteht, diese Vermutung ist aber nie amtlich bestätigt worden, denn sonst gäbe es einen Grad der Behinderung.
Es ist zwar gut, dass das jetzt in Arbeit ist, aber rückwirkend wird das kaum möglich sein ( jedenfalls nicht so lange Zeiträume).
Auch ist es offensichtlich versäumt worden, Erwerbsminderungsrente zu beantrage. Auch wenn sozialrechtlich kein Leistungsanspruch besteht, hätte es eine sozialmediziniscbe Einschätzung gebraucht um GruSi zu erhalten.
Solange der Sohn nicht offiziell Erwerbsgemindert ist, besteht natürlich ein Anspruch auf Hartz4.
Das der Hausarzt mal eben schreibt, er sei unter 3h erwerbsfähig, ist absolut absurd.
Dazu brauch es Gutachter, lückenlose Dokumentation über der Krankheitsstand, Facharztberichte, Krankenhausberichte usw.
Irgendwelche Vordrucke reichen da ganz bestimmt nicht.
Außerdem, aber das ist nur meine Meinung, klingt es für mich nicht plausibel, warum das offensichtlich schwer erkrankte Kind völlig ungefördert und ohne Aufgaben jahrelang zu Hause verbringt.
Ich hab in der Nachbarschaft eine Pflegefamilie, die betreut seit der der Kindheit ein Kind mit Downsyndrom , das andere mit FAS, die sind wirklich schwerst behindert und jetzt über 20 Jahre alt. Trotzdem werden sie jeden Morgen zur Werkstatt abgeholt können arbeiten und werden gefördert.
Eine Behinderung heißt ja nun nicht grad, dass man dazu verdammt ist, sein Lebenlang bei Mutti im Kinderzimmer zu verbringen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
Mein Sohn hat schwere Depressionen, ist 27 Jahre als und kann nicht arbeiten. Er bekommt Kindergeld.

Auf welcher Grundlage hat er bis jetzt KiGeld erhalten? Man muss regelmäßig Formulare ausfüllen (Angabe von Schul- oder Berufausbildung) und die entsprechenden Nachweise erbringen. Mit Vollendung des 25. Lebensjahres endet ie KiGeld-Zahlung "automatisch".

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren
Sachverhalt wie ich ihn verstehe:
Zitat:
Bin sofort mit meinem Sohn zum behandelnden Arzt...

Nachdem die Rückforderung (2018/2019) eingegangen ist, geht man zum Arzt. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Geld für ein Kind bezogen wurde, das die Kriterien für die Zahlung von KiGeld über das 18. Lebensjahr hinaus nicht erfüllt. Nun wird das Geld zurückgefordert.
Zitat:
Wenn das Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst dazu in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt aufzukommen, wird das Kindergeld über das 18. und auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt. WICHTIG: Die Behinderung muss bereits vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.

Eben! In diesem Sachverhalt hat das Kind momentan aber "nur" Depressionen; eine Behinderung ist (noch) nicht "anerkannt".

Ob eine rückwirkende "Anerkennung" als Behinderung die Zahlung des Kindergeldes rechtfertigt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Hier nochmal der Link eines ähnlichen "Falls", der m.E. hier passt:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Kindergeld-bei-psychischem-krankem-Kind--f299255.html

P.S: Ich möchte klastellen, dass mein Beitrag hier keine moralische Bewertung der Situation darstellt




-- Editiert von cruncc1 am 19.01.2019 09:10

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Erwerbsunfähig ist, wer wegen Krankheit oder behindert nicht 3 Stunden arbeiten kann.
Nö. Der gilt als voll erwerbsgemindert. Vielleicht dauerhaft, vielleicht befristet. Der kann Leistungen nach SGB XII erhalten, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.
Unfähig sind diese Personen nicht.

Erwerbsfähig ist wer mind. 3 Std. tgl. erwerbstätig sein kann. Der kann Leistungen nach SGB II/Hartz 4 erhalten, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.
=
(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Zitat (von cruncc1):
Ich bin der Meinung, dass zu Unrecht Kindergeld bezogen wurde, da Kindergeld nur für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung gezahlt wird.
Es wird auch Kindergeld für Kinder mit Behinderung gezahlt, die voll und dauerhaft erwerbsgemindert sind. Diese Feststellung muss aber vom *Amt* kommen und der RV... nicht vom behandelnden Arzt.
Das sagt auch dein Link. Und eigentlich alle hier...

Zitat (von cruncc1):
Auf welcher Grundlage hat er bis jetzt KiGeld erhalten?

Zitat (von Julia_Mippel):
Zuletzt 2016. Mir sind die Leistungen jedes mal bewilligt worden.
Ich müsste in den Unterlagen nachsehen, aber ich glaube es war jedes Mal der gleiche Vordruck/Antrag.
.
Zitat (von Julia_Mippel):
Aber wie gesagt wurde mir bisher nur dieser Vordruck mitgegeben, den der Arzt auszufüllen hatte.

------
Was ich nicht nachvollziehen kann: Über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren bewilligt die Famkasse für diese Kindergeldberechtigte und dieses Kind bei gleicher Krankheit laufend Kindergeld, obwohl lediglich immer nur ärtzliche Atteste eines behandelnden Arztes vorgelegt werden mit dem gewissen Vordruck.
Das kann ich nicht glauben, deshalb fragte ich nach, welche Begründung denn nun im Rückforderungsbescheid steht.

Zitat (von FrauStressfrei):
Irgendwelche Vordrucke reichen da ganz bestimmt nicht.
Ich lese das so, als hätte das bisher gereicht (was für mich natürlich auch absurd wäre.)

Zitat (von Julia_Mippel):
Ich habe bereits Anträge für die Festsetzung für den GdB angefordert,
Das genügt doch nicht. Es gibt keinen GdB einfach so auf Antrag.
Der behandlende Arzt muss mit einbezogen werden, das Kind muss zum Facharzt und zum V-Amt verwiesen werden...Gutachter müssen Feststellungen treffen. Ausserdem wird die RV ihre Feststellung treffen müssen.

Die TE wird nicht umhin kommen, einen Anwalt mit der Sache zu betrauen.
Vielleicht kann die Rückforderung verhindert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Julia_Mippel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Wollte nur nochmal kurz Bescheid geben, dass ich, nachdem ich alle Anträge brav vom Arzt hab ausfüllen lassen und dazu ein Schreiben vom Arzt, in dem dieser die Familenkasse darum bittet im Zweifel einen Amtsarzt hinzuzuziehen, in allen Punkten freigesprochen wurde ;)
Also reichen die Vordrucke eben doch :augenroll:
Aber trotzdem danke.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5651x hilfreich)

Vielen Dank für die Nachricht.
Die Familienkasse hat das also akzeptiert. Schön! :)

Freigesprochen wurdest du nicht, denn niemand hat dich angeklagt und vor Gericht gezerrt.

0x Hilfreiche Antwort

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