Familienkasse will Stromrechnungen der letzten 6 Jahre mit Kontoauszüge

23. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Spschun
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienkasse will Stromrechnungen der letzten 6 Jahre mit Kontoauszüge

Hallo,
vielleicht weiß jemand von Euch bescheid. Folgende Situation ich habe mein Kindergeld im Mai nicht bekommen. Nachdem ich dann endlich jemand am Servicetelefon erreicht hatte, und ich fragte weshalb, gab der mir zur Auskunft liegt wahrscheinlich an der Insolvenz vom Arbeitgeber ich brauche eine Bescheinigung über das Insolvenzgeld. Da ich darauf bei uns in der Personalabteilung angefragt hatte, meinte die nur, sowas hat sie noch nie gehört. Also mein zweiter Anruf bei der Familienkasse. Diesesmal hatte ich eine Dame dran, die mir dann mitteilte, daß ich das Geld befristet bis April erhalten habe, da das immer mit dem Überprüfungsbogen so geschaltet wird. Den hat nur keiner bearbeitet, obwohl ich den bereits im Januar eingesandt hatte. Es wurde zwar gesagt, dass die Bearbeitungszeit so lange dauert, da der Kindsvater in England lebt. Aber Tatsache ist, das heute nun ein Schreiben von der Familienkasse kam, dass sie die Stromrechnungen mit meinem Namen von den letzten sechs Jahren sowie die Konto auszugehen möchten. Der Strom läuft über meine Mutter, ich zahle die Hälfte bar, da ich auch den Unterhalt bar erhalte. Daher wieder ein Anruf bei der Kasse. Dort meinte man macht nix soll ich die schicken. Meine Mutter findet das nicht so toll, weil sie sagt ihre Kontoauszüge geht die Kasse nichts an. Was ja auch stimmt. Finde es auch sehr übertrieben, vor allem da mir andauernd unterstellt wird im Ausland zu leben. Die Arbeitgeberbescheinigung wollten sie auch nochmal, obwohl ich die bereits mitgesandt hatte. Alles ziemlich ärgerlich, da meine Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat und ab Juni müssen wir alle beim Arbeitsamt Gleichwohlgewährung beantragen. Daher fehlt mir schon der Gehalt und bin dadurch aufs Kindergeld angewiesen. Das bei vier Kindern nicht wenig ist.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn...
Bitte den Text noch mal leserlich überarbeiten.
Danke.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Spschun):
Familienkasse will Stromrechnungen
Bist du sicher, dass du die Familienkasse meinst?
Was dauert denn lange? Der Monat Mai ist noch nicht zu Ende,
Zitat (von Spschun):
Aber Tatsache ist, das heute nun ein Schreiben von der Familienkasse kam, dass sie die Stromrechnungen mit meinem Namen von den letzten sechs Jahren sowie die Konto auszugehen möchten.
Das ist vollkommen ungewöhnlich.
Zumal bis April das Kindergeld für alle Kinder gezahlt wurde.

Kannst du das Schreiben anonymisiert hier einstellen?
In aller Regel hat die Kindergeldzahlung nichts mit dem Job zu tun, auch nicht mit dem Stromverbrauch.
Die Meldebestätigung und die Haushaltsbescheinigung sollten doch genügen.
Hat sich was an deinem Familienstand geändert? An der Wohnadresse?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Spschun
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die Familienkasse. Bei Familienstand und Wohnadresse hat sich nichts geändert. Der Überprüfungsbogen ist schon am 1. Februar bei der Familienkasse eingegangen. Und es wird immer automatisch eine befristete Zahlung geschaltet, wenn so ein Bogen ausgesandt wird (laut Familienkasse). Meine war bis April, aber der Bogen wurde erst letzten Freitag, nach meinem Anruf bearbeitet. Und gestern kam das Schreiben, das sie eben noch einige Unterlagen benötigen. Ich werde versuchen das Schreiben hier einzustellen.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16544 Beiträge, 9313x hilfreich)

Mir scheint die Familienkasse anzuzweifen, ob überhaupt ein tatsächlicher Wohnsitz in Deutschland vorliegt, der Voraussetzung für die Kindergeldzahlung wäre.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Spschun
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Mir scheint die Familienkasse anzuzweifen, ob überhaupt ein tatsächlicher Wohnsitz in Deutschland vorliegt, der Voraussetzung für die Kindergeldzahlung wäre.


Der Kindsvater ist Engländer. Mein Wohnort hat sich seit Geburt nicht geändert.
Es sollte auch kein Problem sein, da meine Steuernummer bekannt ist. Auch bin ich Sozialversicherungspflichtig, sollten also eigentlich alles bekannt sein.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Ich kann absolut keinen Sinn darin erkennen, aus Kontoauszügen und Stromzahlungen eine Kindergeldberechtigung abzuleiten.
Auch aus einer Insolvenz oder Arbeitslosigkeit nicht.
Ob du sv-pflichtig beschäftigt bist, auch nicht.

Mir fällt dann nur ein: Falls du wegen der Insolvenz schon beim JC Leistungen beantragt hast--- könnte das ein Bremsklotz sein. (aber so schnell und so lange zurück?) :???:

Wenn bisher (bis April) das Kindergeld für alle 4 Kinder regulär und regelmäßig gezahlt wurde, macht es noch weniger Sinn, solche alten Nachweise zu verlangen.

Alle 4 Kinder leben immer bei dir? Du bist immer schon die KiG-Berechtigte?

Ja, bitte stell das Schreiben mal anonymisiert ein.
Vielleicht erhellt es.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Diese Erhellung brauchen wir wirklich. Vor allen Dingen würde mich der Briefkopf interessieren, der des Amtes.

wirdwerden

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#8
 Von 
Spschun
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)


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#9
 Von 
Spschun
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

So ich habe das Schreiben eingestellt.

Zitat (von Anami):
Ich kann absolut keinen Sinn darin erkennen, aus Kontoauszügen und Stromzahlungen eine Kindergeldberechtigung abzuleiten.
Auch aus einer Insolvenz oder Arbeitslosigkeit nicht.
Ob du sv-pflichtig beschäftigt bist, auch nicht.

Mir fällt dann nur ein: Falls du wegen der Insolvenz schon beim JC Leistungen beantragt hast--- könnte das ein Bremsklotz sein. (aber so schnell und so lange zurück?) :???:

Wegen der Insolvenz muss ich ab Juni beim Arbeitsamt Gleichwohlgewährung beantragen. Also nicht beim Jobcenter. Und laut Arbeitsamt kein Grund für die Familienkasse irgendwelche Probleme zu machen.

Wenn bisher (bis April) das Kindergeld für alle 4 Kinder regulär und regelmäßig gezahlt wurde, macht es noch weniger Sinn, solche alten Nachweise zu verlangen.


Alle 4 Kinder leben immer bei dir? Du bist immer schon die KiG-Berechtigte?

Und ja alle 4 Kinder leben bei mir und ich bin auch Kindergeldberechtigt.

Ja, bitte stell das Schreiben mal anonymisiert ein.
Vielleicht erhellt es.

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#10
 Von 
Spschun
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Voll krass.
Sie denken wahrscheinlich wirklich, die Kinder waren/sind in England beim Vater...
Sie wollen aber für das Jahr 2017 keine Strom-Nachweise. Was war denn in diesem Jahr?

Es dürfte dir zeitlich und generell möglich sein, die Schulbescheinigungen der beiden größeren Kinder und die Vorsorgeuntersuchungen für die beiden kleineren nachzuweisen. Ebenso erhältst du demnächst von der Arbeitsagentur diese Insolvenz-Gleichwohlgewährung. Es geht dabei um die aktuelle Bescheinigung. Die will die Famkasse haben.

Übrig bleibt:

Zitat (von Spschun):
Der Strom läuft über meine Mutter, ich zahle die Hälfte bar, da ich auch den Unterhalt bar erhalte.
Du kannst das doch der Famkasse erklären: Die Stromrechnung läuft über deine Mutter. Dort wohnst du mit deinen Kindern. Du zahlst deiner Mutter regelmäßig X € für den Stromverbrauch in bar. Deine Mutter hebt die Originalrechnungen nicht auf. Sie kann das auch selbst erklären, unterschreiben solltet ihr beide.
Das ist dann so eine Erklärung des Hinderungsgrundes für einen Nachweises, den man nicht vorlegen kann.

Die Famkasse bringt es fertig, das gezahlte Kindergeld für die ganzen Jahre zurückzufordern.
Also bitte nicht ignorieren.
Vor Beginn der Ferien die Schulbescheinigungen in der Schule holen. In den Ferien gibt die niemand aus.

Mir ist allerdings noch immer schleierhaft, wie man anhand des Stromverbrauchs den gewöhnlichen Aufenthalt in D von 2 bis 4 Kindern nachweisen könnte.
Zitat (von Spschun):
Und laut Arbeitsamt kein Grund für die Familienkasse irgendwelche Probleme zu machen.
Daran sieht man, dass die auch nicht wissen, was die FamKasse so alles KANN. :sad:
Die Steuernummer sagt nichts über den Aufenthalt, die Kinder, den Kindsvater, die Kindergeldberechtigung.

edit: hoffentlich war das jetzt keine Hilfeleistung in Sachen Kindergeld, zu der nur Befähigte mit Nachweis berechtigt sind...
...die Famkasse und ihre Macht. ;)

-- Editiert von Anami am 25.05.2019 16:18

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Spschun
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat (von Anami):
Voll krass.
Sie denken wahrscheinlich wirklich, die Kinder waren/sind in England beim Vater...
Sie wollen aber für das Jahr 2017 keine Strom-Nachweise. Was war denn in diesem Jahr?

AB 2017 habe ich wieder geringfügig gearbeitet. Aber ich habe auch schon vor der letzten Schwangerschaft bei einer anderen Firma geringfügig gearbeitet.

Es dürfte dir zeitlich und generell möglich sein, die Schulbescheinigungen der beiden größeren Kinder und die Vorsorgeuntersuchungen für die beiden kleineren nachzuweisen. Ebenso erhältst du demnächst von der Arbeitsagentur diese Insolvenz-Gleichwohlgewährung. Es geht dabei um die aktuelle Bescheinigung. Die will die Famkasse haben.


Schulbescheinigungen habe ich schon beantragt, und bei den Kleinen habe ich vom Doktor so eine Vorsorgekarte wo eingetragen ist, wann man war, dass habe ich kopiert, da ich ganz sicher nicht Kopien vom U-Heft von den Untersuchungen mache. Hier gilt auch Patientenschutz meines Erachtens.

Übrig bleibt:
Zitat (von Spschun):
Der Strom läuft über meine Mutter, ich zahle die Hälfte bar, da ich auch den Unterhalt bar erhalte.
Du kannst das doch der Famkasse erklären: Die Stromrechnung läuft über deine Mutter. Dort wohnst du mit deinen Kindern. Du zahlst deiner Mutter regelmäßig X € für den Stromverbrauch in bar. Deine Mutter hebt die Originalrechnungen nicht auf. Sie kann das auch selbst erklären, unterschreiben solltet ihr beide.
Das ist dann so eine Erklärung des Hinderungsgrundes für einen Nachweises, den man nicht vorlegen kann.

Ich habe jetzt auch so ein Schreiben aufgesetzt. Mit Erklärung von meiner Mutter.Die Stromrechnungen hat sie alle aufbewahrt. Nur muss sie nicht auch noch ihre Kontoauszüge dafür bereitstellen. Das meine Mutter mir nicht extra eine Rechnung schreibt, sollte wohl auch der Familienkasse klar sein, es gibt ja auch in der Arbeitswelt den mündlichen Vertrag.



Mir ist allerdings noch immer schleierhaft, wie man anhand des Stromverbrauchs den gewöhnlichen Aufenthalt in D von 2 bis 4 Kindern nachweisen könnte.


Die Stromrechnungen von uns sind die letzten Jahre exorbitant gestiegen :) . Daher müsste auch dem Dümmsten klar sein, dass meine Mutter alleine keinen Abschlag von über 500 Euro im Monat haben kann.

edit: hoffentlich war das jetzt keine Hilfeleistung in Sachen Kindergeld, zu der nur Befähigte mit Nachweis berechtigt sind...
...die Famkasse und ihre Macht. ;)

-- Editiert von Anami am 25.05.2019 16:18

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Spschun):
AB 2017 habe ich wieder geringfügig gearbeitet. Aber ich habe auch schon vor der letzten Schwangerschaft bei einer anderen Firma geringfügig gearbeitet.
Das nicht verlangte Jahr 2017 hat also nichts mit dem (zweifelhaften) Wohnsitz zu tun. Dann muss man das nicht nachweisen.
Zitat (von Spschun):
Die Stromrechnungen von uns sind die letzten Jahre exorbitant gestiegen :) . Daher müsste auch dem Dümmsten klar sein, dass meine Mutter alleine keinen Abschlag von über 500 Euro im Monat haben kann.
Nun ja. Bisher hat die Famkasse wohl noch nie Stromkosten-Nachweise verlangt.

Schulbescheinigungen und Vorsorgenachweise---- o.k.

Hinweis:
Statt auf Zitieren klicken und dann im Zitat drin rumschreiben --- bitte auf Antworten klicken. Und einfach antworten.

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#14
 Von 
Spschun
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mir noch eine Melde- und Haushaltsbescheinigung besorgt.

Es ist ja nicht so als hätte es nicht vorher schon Überprüfungen gegeben. Die Familienkasse hat sich bei mir jetzt zweimal gewechselt. Von Pfarrkirchen über Regensburg und jetzt Nürnberg. Also kann der jetzige Sachbearbeiter nicht irgendwelche Vermutungen anstellen.
Das lässt sich alles widerlegen.

Außerdem sollte die Familienkasse sich mal EU Recht ansehen. Nicht umsonst beantragen in England lebende und arbeitende Deutsche. Deutsches Kindergeld. Da es höher ist als das Englische.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Spschun):
Nicht umsonst beantragen in England lebende und arbeitende Deutsche. Deutsches Kindergeld. Da es höher ist als das Englische.
Das wäre eine ganze andere Situation.
Du hast doch geschrieben, dass du die Kindergeldberechtigte bist, in Deutschland lebst und arbeitest und auch die Kinder bei dir in D leben. Dass der Kindsvater Engländer ist, in England lebt und dir bzw. den Kindern Unterhalt zahlt.
Zitat (von Spschun):
Also kann der jetzige Sachbearbeiter nicht irgendwelche Vermutungen anstellen.
Wie du in dem Schreiben lesen kannst, macht er es aber wohl doch. :sad:

Die Kindergeldnummer bleibt bei allen Kassen gleich. Die SB können sich den Vorgang überall genau von 0 ansehen.
Warum aber hat die Famkasse gewechselt? Jetzt schreibt Bayern-Nord.
Bist du doch umgezogen? Wenn nur eine andere FK nun zuständig wird, sollte dich das nicht interessieren. Die strukturieren eben auch mal um.
(Bei uns gibts 2 FK, es dauert Wochen, bis sich Stelle 1 mal die Akte von Stelle 2 ranzieht. Die Technik eben. Reitender Bote wäre schneller)

Da du auf das Kindergeld angewiesen bist, empfehle ich dir, die FK voll *zu bedienen*. Sonst kommt das nächste Schreiben mit dem gleichen 1. Textbaustein wie jetzt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Spschun
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich lebe in Deutschland.

Nein, ich bin nicht umgezogen, nur ist Nürnberg jetzt die zuständige FK, wenn du Auslandsberührung hast.

Mich ärgert es, da in den Überprüfungsschreiben immer steht, bitte fristgerecht einreichen oder mitteilen wenn es sich verzögert, damit die Zahlung nicht unterbrochen wird. Ich habe meine Unterlagen fristgerecht eingereicht, nur die FK hat es nicht geschafft, es in der Zeit zu bearbeiten.

Und jetzt muß ich auch wieder warten, bis mir mein Arbeitgeber die Bescheinigung schickt. Wo die Personalabteilung, im Moment genug zu tun hat die ganzen Verdienstbescheinigungen für das Arbeitsamt zu erstellen :sad: .





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