Ferienbetreuung Übernahme Jobcenter?

14. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Ferienbetreuung Übernahme Jobcenter?

Halt Gemeinde

Meine Tochter, Alleinerziehend, geht arbeiten und bezieht für sich und ihre beiden Söhne, 4 und 6, aufstockende Leistungen vom Jobcenter. Nun stehen die Sommerferien vor der Tür und die OGS bietet eine Ferienbetreuung für berufstätige Eltern an.

Leider kostet eine zweiwöchige Betreuung 240 € pro Kind (für das zweite Kind gibt es satte 20 € Rabatt) das liegt völlig außerhalb jeglicher finanzieller Möglichkeiten meiner Tochter. Besteht die Möglichkeit, dass diese Kosten vom Jobcenter übernommen werden? Oder zumindest teilweise übernommen werden können?

Ich habe ihr geraten, einen entsprechenden Antrag zu stellen, wüsste aber gerne ob es dafür eine gesetzliche Grundlagen gibt.

Vielen Dank im Voraus!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Nun, das könnte unter den "Bedarf für Bildung und Teilhabe" fallen, und der ist in § 28 SGB 2 geregelt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Dann wird sie mal gemäß des oben angeführten Paragraphen die Erstattung/Beteiligung an den Kosten beantragen. Mal sehen,was passiert ;)

Vielen Dank nochmal!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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