Moin.
Kurz in Stichpunkten:
1.Antragstellung Grundsicherung für Kind, 23 Jahre alt, mit 100pro Behinderung beim Sozialamt -->Verweis auf Jobcenter
2.Jobcenter weigert sich, der RV die Erwerbsminderung feststellen zu lassen (Aktenlage eh vollkommen klar), solange kein Antrag auf Bürgergeld Ich will einen solchen nicht stellen, weil ich das Jobcenter nicht brauche und auch keine BG und Katzendreck usw.
3.Also Widerspruch an das Sozialamt
4.Widerspruch nun abgelehnt nach einem Jahr nach Punkt 1
Es geht um langfristig die Grundsicherung und nicht daß uns direkt aktuell das Geld nicht reicht. Ich will keine BG Feststellung meiner Verhältnisse usw, den Affenzirkus mache ich nicht mit. Ich muss ja nur dem Sozialamt die Arbeitsunfähigkeit nachweisen können, die ohnehin absolut nach Aktenlage auf der Hand liegt. Die RV weigert sich, aufgrund meiner privaten Anfrage ein Feststellungsverfahren einzuleiten, ich würde es ihnen gerne bezahlen.
Wie kann ich den Vollschwachsinn umgehen und am besten noch die Nachzahlung für das bereits eine Jahr laufende Antragsverfahren absichern?
Danke!!
Feststellung der Erwerbunfähigkeit
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Kurze Nachfragen:
1. Wer hat 100pro Schwerbehinderung festgestellt? --->Es sollte das Versorgungsamt sein und zB GdB 100 auf dem Ausweis stehen. --->Das aber ist nicht unbedingt eine Erwerbsunfähigkeit bzw. auch keine volle Erwerbsminderung, also kein Fall für Grundsicherung vom Sozialamt SGB XII.
2. Was ist darunter zu verstehen? Was verweigert das JC?
3. Widerspruch bei der unzuständigen Behörde?--->Das dürfte sinnlos und erfolglos sein.
4. Was hattest du erwartet? Erst einen Widerspruch nicht unterschreiben und dann nachholen und dann über Ablehnung aus rechtlichen Gründen aufregen?
Es gibt für niemanden einen Zwang, Grundsicherung von Ämtern zu beziehen. Es geht auch ohne *Affenzirkus*.
Wenn man nach 1 Jahr noch nicht versteht, wie das System funktioniert, dann lässt man das mit den falschen Angriffen auf Behörden. Dann kommt man mit dem aus, was man hat.ZitatIch will keine BG Feststellung meiner Verhältnisse usw, den Affenzirkus mache ich nicht mit. :
Gar nicht, denn es ist keiner.ZitatWie kann ich den Vollschwachsinn umgehen :
Auch nicht. Kein Grund zu erkennen.Zitatund am besten noch die Nachzahlung für das bereits eine Jahr laufende Antragsverfahren absichern? :
Seit wann und warum ist die Tochter JETZT --erwerbsunfähig---, wie du meinst?
-- Editiert von User am 7. Februar 2025 11:35
So, nun.
Es gab nun ein Schreiben aus den Archiven der Werkstatt, bei der ein Arbeiten wegen Verhaltensungeeignetheit nicht hat stattfinden können. Aus diesem Schreiben, das die Notwendigkeit zur Eingliederung in eine Werkstatt aus amtsärztlicher Sicht begründet, geht offenbar doch klar genug hervor, daß eine dauerhafte Erwerbsminderung mindestens wahrscheinlich ist. Das Sozialamt wird nun wahrscheinlich doch selbst bei der RV die Prüfung initiieren.
Ein Eierlauf, der mich aus diversen Gründen schon hat Runden drehen lassen. Nichtsdestotrotz gibt es grade wieder Grund zum Optimismus und im Zweifel noch einen Monat Zeit für den Auftrag an das Sozialgericht mit neuer Aktenlage schon aus 2021.
Dank erstmal...
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Ich übersetze das: Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Aus dem Archiv, weil das Schreiben schon älter ist. Ja, das geht. Das hast du vorhin noch nicht gewusst?ZitatEs gab nun ein Schreiben aus den Archiven der Werkstatt :
NÖ. Absolut nicht. Die Werkstatt schreibt (2021 ??) lediglich, dass die Person nicht geeignet ist, dort arbeiten zu können. Weiter gar nichts. Mehr kann/darf die Werkstatt nicht feststellen/einschätzen.Zitatgeht offenbar doch klar genug hervor, daß eine dauerhafte Erwerbsminderung mindestens wahrscheinlich ist. :
Das mag sein. Wenn du nicht fähig oder willens bist...macht das die Behörde.ZitatDas Sozialamt wird nun wahrscheinlich doch selbst bei der RV die Prüfung initiieren. :
Auch das mag sein. Häufig passiert das ja, wenn man Runden bei Behörden läuft, die NICHT zuständig sind.ZitatEin Eierlauf, der mich aus diversen Gründen schon hat Runden drehen lassen. :
Schön. Dann hat sich dein empörter EP von vorhin doch als vollkommen unnötig erwiesen.ZitatNichtsdestotrotz gibt es grade wieder Grund zum Optimismus :
Welchen Auftrag will man nun dem Sozialgericht erteilen?ZitatZeit für den Auftrag an das Sozialgericht mit neuer Aktenlage schon aus 2021. :
Neu ist eine 2021er Akte jedenfalls nicht.
ZitatDas hast du vorhin noch nicht gewusst? :
Nö, das Schreiben kann ich nicht. Im Widerspruch war die Argumentation einfach eine andere. (nämlich daß ein anderer Landkreis das im vergleichbaren Fall beim Geschwisterkind nach Aktenlage ohne RV zu unseren Gunstern entschieden hat).
ZitatNÖ. Absolut nicht. Die Werkstatt schreibt (2021 ??) lediglich, dass die Person nicht geeignet ist, dort arbeiten zu können. Weiter gar nichts. Mehr kann/darf die Werkstatt nicht feststellen/einschätzen. :
Nein, es ist ein Schreiben, das damals der amtsärztliche Dienst eines Arbeitsamts erstellt hat. Das führte dann erst zur Werkstatt, was dann aber nicht geklappt hat aus genanntem Grund.
ZitatDas mag sein. Wenn du nicht fähig oder willens bist...macht das die Behörde. :
Falsch. Die RV weigert sich, ein solches Verfahren durchzuführen, wenn der Auftrag nicht von offizieller Seite kommt. Die wollen auch mein Geld nicht haben.
ZitatDann hat sich dein empörter EP von vorhin doch als vollkommen unnötig erwiesen. :
Absolut nicht. Es ist einfach ein dämliches Eierlaufen von a nach b nach c und nach c geht nicht ohne b, auch wenn usw... zum Glück habe ich im Allgemeinen mit sowas nichts zu tun bzw wohne ich nicht in fckn Bavaria oder Hssn, wo wohl die Amtswege weit schwieriger sind und festgefahrener laut meinem Sozialrechtler in anderer Belange.
ZitatWelchen Auftrag will man nun dem Sozialgericht erteilen? :
Neu ist eine 2021er Akte jedenfalls nicht.
Exakt. Halt zu schauen, ob Anspruch für die Zeit bestanden hätte, wenn die Unterlage schon im Antragsverfahren verfügbar gewesen wäre.
Naja, erstmal schauen, was kommende Woche so bringt.
Richtig. Deshalb macht es wohl nun die zuständige Behörde. Außerdem hat es nichts mit deinem Geld zu tun.ZitatFalsch. Die RV weigert sich, ein solches Verfahren durchzuführen, wenn der Auftrag nicht von offizieller Seite kommt. :
Doch, vollkommen unnötig war dein Beitrag von heute, 10.57Uhr.ZitatAbsolut nicht. :
Ich schrieb ja, wer keine Ahnung von Zuständigkeiten hat, läuft halt eirige Runden.ZitatEs ist einfach ein dämliches Eierlaufen :
Frag am besten mal deinen *Sozialrechtler*. Oder lass den machen, was zu machen ist.ZitatExakt. :

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