Feststellung meiner Leistungsfähigkeit, muss Gesundheitsbogen ausfüllen.

26. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)
Feststellung meiner Leistungsfähigkeit, muss Gesundheitsbogen ausfüllen.

Ich habe heute vom Jobcenter einen Gesundheitsfragebogen bekommen.
Ich konnte meinen Termin was ich letztens bekommen hatte nicht wahrnehmen, wegen meiner Schlafstörung(schlafe sehr unregelmäßig).
Das habe ich denen dann auch so berichtet im Anhörungsschreiben.

Habe dann ein Brief bekommen, in dem folgendes drin steht:

Zitat:
Das letzte Gutachten ist aus dem Jahr 2015 und bestätigt zwar Ihre Schlafstörungen, jedoch nicht, dass Sie nicht in der Lage sind, rechtzeitig aufzustehen. Dies lässt auch vermuten, dass Sie nicht rechtzeitig eine Arbeitsstelle antreten können oder an Maßnahmen zur Integration teilnehmen können.
Daher ist eine Überprüfung Ihrer aktuellen Leistungsfähigkeit erforderlich, um abschließend über den Eintritt einer Sanktion und zukünftige Maßnahmeangebote entscheiden zu können.


Das letzte mal 2015, als ich beim Ärztlichen Gutachter war, musste ich persönlich hin gehen und habe alle meine Krankheiten geschildert.
Danach wurde ein Gutachten erstellt, A und B Gutachten.
Jetzt habe ich ein Gesundheitsbogen bekommen und würde gerne wissen, wie ich da vorgehen muss und was danach passiert.
Wird mein Gutachten von 2015 dann aufgehoben und ein Neues erstellt?
Ist der ärztlichen Dienst eigentlich neutral oder pro Jobcenter?

Muss man den Gesundheitsbogen ausfüllen und an den ärztlichen Dienst schicken, ist man dazu verpflichtet?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Daher ist eine Überprüfung Ihrer aktuellen Leistungsfähigkeit erforderlich
Dein JC möchte nun deine Leistungsfähigkeit für Vermittlung in den Arbeitsmarkt/Erwerbstätigkeit/Arbeiten oder andere Massnahmen prüfen.
Danach/Später wird das JC entscheiden, wie weiter zu verfahren ist.
Zitat (von Mietmaier):
Wird mein Gutachten von 2015 dann aufgehoben und ein Neues erstellt?
Zunächst sollst du nur den Fragebogen ausfüllen und zurücksenden.

Bitte hier mal lesen, gilt auch für Jobcenter:
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/aerztlicher-dienst

Zitat (von Mietmaier):
Ist der ärztlichen Dienst eigentlich neutral oder pro Jobcenter?
Der soll feststellen... bitte lies nach im Link, was der ÄD muss.
Zitat (von Mietmaier):
Muss man den Gesundheitsbogen ausfüllen und an den ärztlichen Dienst schicken,
Nicht an den ÄD.
Zitat (von Mietmaier):
ist man dazu verpflichtet?
Es findet sich in deinem JC-Schreiben ganz sicher der Hinweis, ob die Zurücksendung des ausgefüllten Fragebogens zu deinen Mitwirkungspflichten gehört.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Nicht an den ÄD.


Wohin denn sonst? An den Jobcenter Sachbearbeiter jedenfalls sicher nicht, bzw. wenn überhaupt dann nur in einem verschlossenen Umschlag, der ausdrücklich nicht vom JC-Mitarbeiter zu öffnen, sondern unverschlossen an den ÄD weiterzuleiten ist.

@Mietmaier:

Zitat:
um abschließend über den Eintritt einer Sanktion und (zukünftige Maßnahmeangebote) entscheiden zu können.


Der in Klammern gesetzt Teil ist für mich okay. Aber einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen zu sollen, zur Vorbereitung einer Entscheidung über eine Sanktion halte ich dann doch für sehr fragwürdig.

Zitat:
Muss man den Gesundheitsbogen ausfüllen und an den ärztlichen Dienst schicken, ist man dazu verpflichtet?


Was steht in dem Schreiben, wohin der Fragebogen geschickt werden soll? Eigentlich müsste auch drinstehen, dass das Ausfüllen freiwillig ist.

Gruß,

Axel

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Muss man den Gesundheitsbogen ausfüllen und an den ärztlichen Dienst schicken, ist man dazu verpflichtet?

Nein, ist man nicht. Man muss gar nichts ausfüllen und irgendwo hin senden.

Der Nachteil ist dann, das man eventuelle Entlastungsgründe nicht mitteilen kann, das Amt diese nicht ermitteln kann. Mit den üblichen Nachteilen.
Da muss man sorgfältig abwägen wie viel man preisgeben will und ab wann man nichts mehr preisgeben will und eventuell gerichtliche Hilfe beanspruchen muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ich hab mal eine Suchmaschine bemüht. Es gibt wohl verschiedenste Exemplare eines Gesundheitsbogens. Für mich wäre zunächst zu klären, was denn alles abgefragt wird.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Wohin denn sonst? An den Jobcenter Sachbearbeiter jedenfalls sicher nicht, bzw. wenn überhaupt dann nur in einem verschlossenen Umschlag, der ausdrücklich nicht vom JC-Mitarbeiter zu öffnen, sondern unverschlossen an den ÄD weiterzuleiten ist.


Danke Axel. Natürlich werde ich den Gesundheitsfragebogen nicht an das JC schicken, man weiß ja nie ob sie es heimlich öffnen und lesen.
Nur wie kann ich nachweisen das ich es dem ärztlichen Dienst direkt geschickt habe?
Das Einschreiben alleine reicht doch da nicht aus oder? Ich mein ein Einschreiben beweist ja nur das ein Brief losgeschickt wurde, aber nicht was für ein Brief.

Zitat (von AxelK):
Der in Klammern gesetzt Teil ist für mich okay. Aber einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen zu sollen, zur Vorbereitung einer Entscheidung über eine Sanktion halte ich dann doch für sehr fragwürdig.


Ich habe eine Maßnahme bekommen was ich nicht angetreten habe und dann eine Einladung zum Termin was ich nicht antreten konnte wegen den oben genannten Gründen. Vermutlich deshalb.

Zitat (von AxelK):
Was steht in dem Schreiben, wohin der Fragebogen geschickt werden soll? Eigentlich müsste auch drinstehen, dass das Ausfüllen freiwillig ist.


Ich habe ein Informationsblatt bekommen und da steht alles drinnen, 2 Seiten lang.

Hier mal ein paar Abschnitte vom informationsblatt:

Zitat:
Sofern Sie nicht bereit sind, den Gesundheitsfragebogen auszufüllen, sind hierfür wichtige Gründe (im Sinne des § 65 SGB I) gegenüber Ihrer zuständigen Beratungs- und Vermittlungsfachkraft bzw. Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter darzulegen. Füllen Sie den Gesundheitsfragebogen ohne wichtigen Grund nicht aus, kann dies bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 66 SGB I zu einer vollständigen oder teilweisen Versagung oder Entziehung der Leistungen führen.

[b]Sofern Sie weder die erforderlichen Schweigepflichtsentbindungen erteilen, noch bereits vorhandene medizinische Befunde zur Verfügung stellen und die Aufklärung des Sachverhaltes dadurch erheblich erschwert ist, kann dies bei Vorliegen der übrigen Veraussetzung des § 66 SGB I zu einer vollständigen oder teilweisen Versagung oder Entziehung der Leistungen führen. Die Aufklärung des Sachverhaltes ist z.B. dann erheblich erschwert, wenn eine erneute Untersuchung durch den Ärztlichen Dienst erforderlich wird, die ansonsten entbehrlich wäre (Doppeluntersuchung) und die von Ihnen vorgebrachten Gründe zur Verweigerung der Mitwirkung keine erneute Untersuchung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit rechtfertigen.


Bitte reichen Sie alle Unterlagen - also den ausgefüllten Gesundheitsfragebogen, die ausgestellten Schweigepflichtentbindungen und alle ggf. vorhandenen medizinischen Befunde - schnellstmöglich in einem verschlossenen Umschlag wieder bei der Agentur für Arbeit ein. Der Umschlag wird verschlossen an den Ärztlichen Dienst weitergegeben. Nur dieser darf Einsicht in Ihre Unterlagen nehmen.

Information zum Widerspruchsrecht
Wir weisen darauf hin, dass Ihre medizinischen Daten (Begutachtungsdaten) an andere Sozialleistungsträger (z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden) übermittelt werden dürfen, wenn dies zur Erfüllung eigener gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist. Die gesetzliche Grundlage hierfür ergibt sich aus § 76 Absatz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 69 Absatz 1 Nr. 1 und 2 SGB X. Sie können einer solchen Weitergabe ohne Angabe von Gründen widersprechen. Dies hat keine Auswirkung auf Ihre Pflicht zur Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhalts nach §§ 60 ff SGB I
.


-- Editiert von Mietmaier am 27.10.2020 11:49

-- Editiert von Mietmaier am 27.10.2020 11:50

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mietmaier):
Muss man den Gesundheitsbogen ausfüllen und an den ärztlichen Dienst schicken, ist man dazu verpflichtet?

Nein, ist man nicht. Man muss gar nichts ausfüllen und irgendwo hin senden.

Der Nachteil ist dann, das man eventuelle Entlastungsgründe nicht mitteilen kann, das Amt diese nicht ermitteln kann. Mit den üblichen Nachteilen.
Da muss man sorgfältig abwägen wie viel man preisgeben will und ab wann man nichts mehr preisgeben will und eventuell gerichtliche Hilfe beanspruchen muss.


Hmm jetzt hast du mich etwas verunsichert. Was sollte ich denn erwähnen und was nicht?
Ich habe mehrere diagnostizierte psychische Störungen und auch Probleme mit meinem Rücken, kann nichts mehr schwer heben. Sollte ich nicht all das erwähnen zu meinem Vorteil?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Was soll ich denn jetzt am besten tun, kann mir jemand da genauer helfen.

Soll ich den Fragebogen mit all den Informationen ausfüllen und abschicken oder sollte ich einige Dinge nicht erwähnen?
Der Bogen ist 6 Seiten lang, mit vielen Fragen, sollte ich nur das nötigste erwähnen und den Rest einfach frei lassen?
Kann es auch vorkommen das mich dich der äD zu einem persönlichen Gespräch einlädt?

Sorry wenn ich viel Frage aber weiß im Moment nicht wie ich vorgehen soll, aus Angst dann im Nachteil zu sein.

-- Editiert von Mietmaier am 27.10.2020 12:05

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
bzw. wenn überhaupt dann nur in einem verschlossenen Umschlag, der ausdrücklich nicht vom JC-Mitarbeiter zu öffnen, sondern unverschlossen an den ÄD weiterzuleiten ist.
Eben. Genau SO wird es in X Quellen kommuniziert.
Vermutlich steht es sogar in dem Schreiben an den TE SO drin.

Zitat (von Mietmaier):
Ich habe ein Informationsblatt bekommen und da steht alles drinnen, 2 Seiten lang.
Achja--- steht alles drin.
schnellstmöglich in einem verschlossenen Umschlag wieder bei der Agentur für Arbeit ein. Der Umschlag wird verschlossen an den Ärztlichen Dienst weitergegeben. Nur dieser darf Einsicht in Ihre Unterlagen nehmen.

@Mietmaier
Darf man noch fragen?
Oben schreibst du nur vom Gesundheitsfragebogen. Normalerweise wird mehr verlangt---nämlich das, was im Infoblatt aufgeführt ist.
Sollst du das auch alles im verschlossenen Umschlag vorlegen?
Zitat (von Mietmaier):
Nur wie kann ich nachweisen das ich es dem ärztlichen Dienst direkt geschickt habe?
Tja, wird etwas problematisch. Aber warum nicht, obwohl es auch einfach geht.

Zitat (von Mietmaier):
Jetzt habe ich ein Gesundheitsbogen bekommen und würde gerne wissen, wie ich da vorgehen muss und was danach passiert.
Alles steht im Infoblatt.

Definitiv: Du musst gar nichts ausfüllen und abgeben. Bekanntermaßen kann ein LB dazu nicht gezwungen werden. Aber mit den möglichen Konsequenzen lt. Infoblatt müsste man dann zurechtkommen.
Evtl. auch gerichtlich dagegen vorgehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3496 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Muss man den Gesundheitsbogen ausfüllen und an den ärztlichen Dienst schicken, ist man dazu verpflichtet?


Der ärztliche Dienst will halt den aktuellen Gesundheitszustand wissen. In 5 Jahren kann sich viel ändern, folgedessen ist die Nachfrage doch legitim.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Zitat (von Mietmaier):
Muss man den Gesundheitsbogen ausfüllen und an den ärztlichen Dienst schicken, ist man dazu verpflichtet?


Der ärztliche Dienst will halt den aktuellen Gesundheitszustand wissen. In 5 Jahren kann sich viel ändern, folgedessen ist die Nachfrage doch legitim.


Der ärztliche Dienst möchte gar nichts wissen, wenn dann das Jobcenter.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3496 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Zitat (von Loni12):
Zitat (von Mietmaier):
Muss man den Gesundheitsbogen ausfüllen und an den ärztlichen Dienst schicken, ist man dazu verpflichtet?


Der ärztliche Dienst will halt den aktuellen Gesundheitszustand wissen. In 5 Jahren kann sich viel ändern, folgedessen ist die Nachfrage doch legitim.


Der ärztliche Dienst möchte gar nichts wissen, wenn dann das Jobcenter.


Das JC muss mit ihrem Anliegen den ärztl. Dienst beauftragen und selbiger teilt dem JC dann mit, ob sie Erwerbsfähig sind.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Was sollte ich denn erwähnen und was nicht?

Das muss jeder selber entscheiden.



Zitat (von Mietmaier):
Ich habe mehrere diagnostizierte psychische Störungen und auch Probleme mit meinem Rücken, kann nichts mehr schwer heben. Sollte ich nicht all das erwähnen zu meinem Vorteil?

Die erste Frage ist, was davon beeinflusst die Erwerbstätigkeit negativ.
Die zweite Frage ist, was genau ist das Ziel.



Zitat (von Mietmaier):
Kann es auch vorkommen das mich dich der äD zu einem persönlichen Gespräch einlädt?

Unter Umständen ja.


Zitat (von Mietmaier):
Das Einschreiben alleine reicht doch da nicht aus oder? Ich mein ein Einschreiben beweist ja nur das ein Brief losgeschickt wurde, aber nicht was für ein Brief.

Dann könnte man ja einen Zeugen unterschreiben lassen, das man unmittelbar vor der Aufgabe das Schreiben in den Brief getan hat.
Alternativ geht natürlich auch per Gerichtsvollzieher.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Der ärztliche Dienst möchte gar nichts wissen, wenn dann das Jobcenter.
Du irrst. Das JC möchte gar nicht in die Unterlagen schauen. Deshalb der verschlossene Umschlag zur Weiterleitung an den ÄD.
Dort schauen sich Ärzte deine Unterlagen an und entscheiden dann aus ärztlicher Sicht, wie es weiter geht.
Das teilen sie dem JC mit--- und das JC schreibt dir dann.

Um Erwerbsfähigkeit wird es noch nicht gehen. Es soll die Leistungsfähigkeit für die Arbeitsvermittlung geprüft werden.
Es geht zunächst vermutlich um die Prüfung der Unterlagen.

Der Gesundheitsfragebogen und die ärztl. Befunde zeigen dem ÄD schon im Groben, wo du Probleme hast. Evtl. wirst du zu einem Untersuchungstermin zum ÄD eingeladen. Da gibts auch ein pers. Gespräch.
Weil es doch um mehr als nur um Schlafstörungen geht.
Wenn du keine körperlich schweren Tätigkeiten ausführen kannst und auch psych. Krankheiten hast, ist es zu empfehlen, das alles für den ÄD offenzulegen. d.h. alles im Fragebogen ausfüllen.
Oder eben Befunde und Atteste mitschicken.

Nachteil?
Ein Nachteil für dich wäre, wenn du nichts hinschickst und das JC dann deine Leistungen vorläufig einstellt.
Ein Nachteil wäre auch, wenn du deine Krankheiten nicht nennst und der ÄD nach Aktenlage entscheidet. Fragebogen leer, Befunde keine---Mann gesund...os.ä.
Damit nur Schlafstörungen, ohne Untersuchung vermittelbar in Vollzeit für alle Tätigkeiten.
Das muss man sich nicht antun mit weiteren unterschiedlichen Krankheiten, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nachteil?
Ein Nachteil für dich wäre, wenn du nichts hinschickst und das JC dann deine Leistungen vorläufig einstellt.
Ein Nachteil wäre auch, wenn du deine Krankheiten nicht nennst und der ÄD nach Aktenlage entscheidet. Fragebogen leer, Befunde keine---Mann gesund...os.ä.
Damit nur Schlafstörungen, ohne Untersuchung vermittelbar in Vollzeit für alle Tätigkeiten.
Das muss man sich nicht antun mit weiteren unterschiedlichen Krankheiten, oder?


Dann werde ich mal alles erwähnen was mich so plagt.
Damals wurde für mich auch ein Gutachten erstellt und dort wurden Schichtarbeiten ausgeschlossen, das hätte ich zumindest gerne wieder. Somit nur Tagschicht. Auch Zeitarbeitsfirmen wurden ausgeschlossen, ebenfalls Tätigkeiten wo man schwer heben muss. Alles noch aktuell.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
das hätte ich zumindest gerne wieder.
Ein Wunschkonzert ist das nicht. Du solltest deine Beschwerden nennen und Befunde/ärztliche Atteste vorlegen.
Zitat (von Mietmaier):
Alles noch aktuell.
Das war in 2015 so. Was aktuell vorliegt, stellt dann der ÄD fest. Vielleicht ist einiges auch schlimmer geworden?
Wahrscheinlich können deine behandelnden Fachärzte das aktuelle auch bestätigen. Dazu müsstest du die Schweigepflichtentbindungen erklären. Das ist zwar freiwillig (wie alles andere auch), aber wenn du *gerne wieder so was hättest*, dann ist das zu empfehlen. Dann darf der ÄD von deinen Ärzten Auskunft verlangen.

Der Gesundheitsfragebogen gibt auch Auskunft, wann du zuletzt erwerbstätig warst.
Und es werden nur Gutachten innerhalb der letzten 3 Jahre berücksichtigt. Deins von 2015 ist dann zu alt.

Manchmal wird auch eine med. Reha-Maßnahme empfohlen. Aber soweit ist es noch lange nicht.
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Zitat (von AxelK):
Aber einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen zu sollen, zur Vorbereitung einer Entscheidung über eine Sanktion halte ich dann doch für sehr fragwürdig.
Mit den Antworten des TE ist das zumindest für mich nicht fragwürdig.
Der TE hat eine JC-Maßnahme nicht angetreten, hat einen Meldetermin beim JC nicht wahrgenommen, hat in der Anhörung als Grund seine Schlafstörungen angegeben.
Die Reaktion des JC ist mE nur folgerichtig.
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Zitat (von wirdwerden):
Für mich wäre zunächst zu klären, was denn alles abgefragt wird.
Da der ÄD der Arbeitsagentur hier der *amtliche Teil* ist, dürfte es um diesen Fragenbogen gehen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/gesundheitsfragebogen-zur-begutachtung-im-arztlichen-dienst/100160/anhang/180730_Gesundheitsfragebogen_V9.pdf

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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