Flüchtling, Geldgeschenke annehmen?

3. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
saverr
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Flüchtling, Geldgeschenke annehmen?

Inwieweit darf ein Flüchtling, der in Deutschland asyl sucht Geldgeschenke annehmen?

Es gab in Zeitungen Berichte über Flüchtlinge aus Syrien, die mit Geldbeträgen über 5.000 € an die Deutsche Grenze angereist sind.

Laut den Berichten konnte der Asylsuchende entweder das Geld behalten und wieder verschwinden, oder es wurde ihm bis auf zirka 500 € alles darüber abgenommen und er erhielt ersatzweise monatlich 350 € Sozialleistungen.

Was wenn der Asylsuchende sich schon in Deutschland befindet. Bis zu welcher Höhe darf er Geldgeschenke von Familie oder Fremden annehmen?

Ich frage deswegen, weil ich denke, dass der Asylsuchende wieder vielleicht wieder außer Landes verwiesen wird, weil er bei hohen Geldgeschenken nicht mehr als Hilfebedürftig gilt.

Wie sind die Regelungen?

-- Editiert von Moderator topic am 04.04.2022 17:58

-- Thema wurde verschoben am 04.04.2022 17:58

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von saverr):
Es gab in Zeitungen Berichte

Quellen?



Zitat (von saverr):
Bis zu welcher Höhe darf er Geldgeschenke von Familie oder Fremden annehmen?

In unbegrenzter Höhe.



Zitat (von saverr):
weil ich denke, dass der Asylsuchende wieder vielleicht wieder außer Landes verwiesen wird, weil er bei hohen Geldgeschenken nicht mehr als Hilfebedürftig gilt.

Man sollte sich eventuell mal als erstes mit den Basics des Konstruktes "Asyl" beschäftigen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von saverr):
Wie sind die Regelungen?
Für Asylbewerber gilt wie vor >6 Jahren auch noch heute das Gesetz mit diesen Regelungen:
https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/
Zitat (von saverr):
die mit Geldbeträgen über 5.000 € an die Deutsche Grenze angereist sind.
Es durfte sogar mehr sein. Oft war es auch mehr. Wer nach D einreist, ist noch längst kein Asylsuchender oder gar Asylbewerber.
Zitat (von saverr):
Laut den Berichten
Vollkommener Bull****. Damals wie heute.
Zitat (von saverr):
Bis zu welcher Höhe darf er Geldgeschenke von Familie oder Fremden annehmen?
Es gilt das o.a. Gesetz.
Zitat (von saverr):
weil ich denke, dass der Asylsuchende wieder vielleicht wieder außer Landes verwiesen wird, weil er bei hohen Geldgeschenken nicht mehr als Hilfebedürftig gilt.
Quatsch. Du fragst, weil du nicht einsehen willst, dass Flüchtlinge evtl. viel Geld mitbringen oder welches geschenkt bekommen, du deiner Mutter aber kein Geld schenken dürftest...usw. :bang:
https://www.123recht.de/Forum-__f596106.html

Asylfragen sind keine Geldfragen.

Wer in D als Asylbewerber Geld geschenkt bekommt, hat dieses ebenso als Einnahme in Geld dem zuständigen Träger (Sozialamt) mitzuteilen.
Das ist für Asylbewerber ebenso wie für andere Hilfebedürftige geregelt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Waehrend eines Einkaufs beim Inder meines Vertrauens konnte ich beobachten, wie ein Arabischstaemmiger 8000 Euro per Western Union einzahlte, um es in sein Herkunftsland zu uebersenden. Neugierig geworden, konnte ich seinen in Ausweis erspaehen, dass er ueber eine Aufenthaltsgestattung verfuegte und es sich somit um einen Asylberwerber handelte.

Der Ladenbesitzer erklaerte mir spaeter, dass er diesen Mann schon kenne, weil dieser jede Woche Betraege in aehnlicher Hoehe einzahlte und sich anscheinend niemand fuer die Herkunft des Geldes interessierte, weil wohl nur Betraege ueber 10.000 Euro beim Zoll oder der Finanzbehoerde meldepflichtig sind.

Es handelt sich wohl nicht bei allen Fluechtlingen/Asylbewerbern um arme Schlucker.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Es handelt sich wohl nicht bei allen Fluechtlingen/Asylbewerbern um arme Schlucker.

Mitnichten ... wenn man sich mal ansieht wer derzeit alles aus Ukraine und mittlerweile auch aus Russland flieht, sind da viele die keine "armen Schlucker" sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
saverr
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Quatsch. Du fragst, weil du nicht einsehen willst, dass Flüchtlinge evtl. viel Geld mitbringen oder welches geschenkt bekommen, du deiner Mutter aber kein Geld schenken dürftest...usw. :bang:
https://www.123recht.de/Forum-__f596106.html


Ja richtig genau das. Wenn der Asylbewerber arm ist und Sozialleistungen vom Staat erhält, darf er Geldgeschenke in unbegrenzter Höhe annehmen und ohne das zu melden?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von saverr):
Wenn der Asylbewerber arm ist und Sozialleistungen vom Staat erhält, darf er Geldgeschenke in unbegrenzter Höhe annehmen und ohne das zu melden?

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von saverr):
Wenn der Asylbewerber arm ist und Sozialleistungen vom Staat erhält, darf er Geldgeschenke in unbegrenzter Höhe annehmen und ohne das zu melden?
Nein. Sondern:
Zitat (von Anami):
Wer in D als Asylbewerber Geld geschenkt bekommt, hat dieses ebenso als Einnahme in Geld dem zuständigen Träger (Sozialamt) mitzuteilen.
Das ist für Asylbewerber ebenso wie für andere Hilfebedürftige geregelt.


Was bitte ist daran nicht zu verstehen?

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