Förderungshöchstdauer BAföG nachträglich geändert

13. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
MangoConnaisseur
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Förderungshöchstdauer BAföG nachträglich geändert

Hallo Leute,

es ist jetzt zwar schon etwas her, aber mir hat letztens ein Bekannter eine Frage gestellt, bei der ich auch stutzig wurde, aber nichts weiter dazu finden konnte.

Meine Situation ist folgende: Ich hatte im September 2022 und März 2023 (Nachzahlung wegen Erhöhung des Krankenkassenbeitrags) einen Bescheid vom Amt bekommen, wo auf beiden als Datum der Förderungshöchstdauer der März 2024 steht. In dem Bescheid von März 2023 wurde mir ebenfalls das Datum mitgeteilt, bis wann ich spätestens den Folgeantrag gestellt haben muss, damit alles reibungslos weitergeht. Gesagt und getan. Nachdem ich noch fehlende Nachweise nachgereicht habe, wurde mir dann jedoch im Juni mitgeteilt, dass meine Förderungshöchstdauer erneut überprüft und auf den März 2023 geändert wurde. Jetzt bin ich seitdem dabei zu begründen, warum mein Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer stattgegeben werden soll (hatte schon als Grund angegeben, dass ich in der Vergangenheit eine Verschiebung des Leistungsnachweises, aufgrund der Schuld der Hochschule, erwirkt hatte -> wurde jedoch nicht als Begründung angenommen, da ich die Module bereits 2020 nachgeholt hatte). Ich habe jetzt als zweite Begründung angegeben, dass ich im vergangenen Jahr einen Unfall mit OP hatte, wo ich 2,5Monate ausgefallen bin. Ich warte aber gerade noch auf die Antwort des Amtes.

Meine eigentliche Frage hierbei ist jedoch, ob das Amt, wenn es mir vorher zwei Bescheide schickt, wo auf beiden als Förderungshöchstdauer der März 2024 steht, diese nachträglich nach 3Monaten einfach ändern kann? Gerade weil mir ja noch im März gesagt wurde, bis wann ich den Folgeantrag stellen muss, ich davon ausgegangen bin, dass es zu keinen Komplikationen kommt und mich nicht darauf einstellen konnte keine finanzielle Unterstützung mehr zu bekommen.

MfG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37273 Beiträge, 13747x hilfreich)

Ich bin etwas irritiert. Ich gehe mal davon aus, dass Du eine Nachzahlung bekommst bzw. bekommen hast. Auf diesem Nachzahlungsbescheid stand auch ein Bewilligungszeitraum von BAföG; Gegenstand dieser Bescheide war aber die Bezuschussung des Kassenbeitrages?

Ich kenne es so, dass BAföG immer für zwei Semester bewilligt wird, niemals für ein gesamtes Studium. Man muss also immer etwa zwei Monate vor Ablauf des Jahres einen neuen Antrag stellen. Aus dem Bescheid, der auf diesen Antrag hin gestellt wird, ergibt sich dann eben die Bewilligung der Zahlungen für zwei Semester. Wenn auf dem "Zusatzbescheid" für die Krankenkasse auch noch ein Termin zur Förderungshöchstdauer festgestellt ist, so ist der aber letztlich nicht verbindlicher Gegenstand dieses Bescheides; das ist nur die Finanzierung der Krankenkasse. Außerdem können offensichtliche Tippfehler auch jederzeit korrigiert werden. Existiert denn auch einer der üblichen Bescheide für zwei Semester?

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29805 Beiträge, 5356x hilfreich)

Zitat (von MangoConnaisseur):
diese nachträglich nach 3Monaten einfach ändern kann?
Ja, das kann das Amt tun. Nicht einfach, sondern nach Feststellung der Förderungsvoraussetzungen.
Zitat (von MangoConnaisseur):
Ich warte aber gerade noch auf die Antwort des Amtes.
Ja, abwarten, ob das anerkannt wird.

Ich tippe mal vorsichtig: ...nein, wegen § 15 a BAföG.

Und welche Frage hat dir dein Bekannter gestellt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
MangoConnaisseur
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Gegenstand dieser Bescheide war aber die Bezuschussung des Kassenbeitrages?
Nein, ich hatte nur gerade den Bescheid vom September 2022 zur Hand gehabt. Um es nochmal richtig zu formulieren: In allen drei Bescheiden (Bescheid vom April 2022 für Bafög vom 04/22 bis 03/23 -> zwei Semester; Bescheid vom September 2022, wo der Satz bundesweit erhöht wurde und in dem Bescheid vom März 2023 wo noch eine Nachzahlung für die Krankenkasse kam) ist als Förderungshöchstdauer der März 2024 angegeben. Diese jetzt als Tippfehler abzustempeln, nachdem ich im März mit der Sachbearbeiterin im Kontakt war, wo sie mir das Datum nannte, bis wann ich spätestens den Folgeantrag zu stellen habe und ich anschließend erst im Juni darüber informiert wurde, dass die FHD noch einmal geändert wurde (und zwar auf den März), halte ich jetzt schon für etwas unverschämt...Bzw. fühle ich mich etwas überrumpelt.

Zitat (von Anami):
Ich tippe mal vorsichtig: ...nein, wegen § 15 a BAföG.

Gilt dann aber nicht für mich der Krankheitsfall? (habe alle Atteste, Krankenhausberichte, Reha-Entlassungsschein usw. als Nachweis) Da ich in der Zeit an einer wissenschaftlichen Arbeit schreiben musste, konnte ich zwar den Theorieteil, jedoch (aufgrund der Verletzung) nicht den praktischen Teil an der Hochschule durchführen. Dadurch hat sich meine Abgabe um ein bzw. anderthalb Semester verzögert.
Und wie gesagt, da ich davon ausgegangen bin, dass ich mein Studium rechtzeitig abschließe (aufgrund der o.g. FHD auf den Bescheiden), dachte ich nicht, dass das zum Problem werden könnte.

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#4
 Von 
MangoConnaisseur
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und welche Frage hat dir dein Bekannter gestellt?

Das war die Frage, die ich gestellt habe. Nämlich ob das alles überhaupt rechtens ist.

Mfg

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37273 Beiträge, 13747x hilfreich)

Was meinst Du wohl, warum ich nach dem Gegenstand der Bescheide gefragt habe? Doch nicht aus Jux und Dollerei. Ich versuche es mal, wenn ich es jetzt richtig verstanden habe. In den Bescheiden, in welchen es um die Dauer der Bewilligung ging, war für ein Jahr (zwei Semester) BAföG bewilligt und dann noch die endgültige Deadline von März 2024 angegeben. Und das war dann die genannte Förderungshöchstdauer, ohne im Augenblick konkreter zu werden. Wenn ein Anspruch bis 2024 bestanden hätte, dann hätte man die Aufsplittung von zwei Semestern und Förderungshöchstdauer doch gar nicht benötigt. Dann hätte man doch gleich bis 2024 bewilligen können. Also, man hat sich für zwei Semester verpflichtet, und gleich noch auf eine denkbare absolute Grenze hingewiesen. Dadurch ist keine Verpflichtung eingegangen worden.

Ob man jetzt eine Verlängerung erhält, also über das Jahr 2023 hinaus, das kann ich jetzt nicht abschätzen. Da sollte Dir der ASTA aber weiterhelfen können.

wirdwerden

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#6
 Von 
MangoConnaisseur
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
In den Bescheiden, in welchen es um die Dauer der Bewilligung ging, war für ein Jahr (zwei Semester) BAföG bewilligt und dann noch die endgültige Deadline von März 2024 angegeben. Und das war dann die genannte Förderungshöchstdauer
Korrekt: In jedem Bescheid vom BAföG-Amt ist die Förderungshöchstdauer, als fester Bestandteil des Bescheides, angegeben.

Zitat (von wirdwerden):
dann hätte man die Aufsplittung von zwei Semestern und Förderungshöchstdauer doch gar nicht benötigt

Es gab keine "Aufsplittung". Es wurde letztes Jahr bundesweit entschieden den BAföG-Satz ab 10/22 zu erhöhen. Für jede Änderung (Erhöhung der Sätze, Änderung wegen Erhöhung der Beiträge der Krankenkasse usw.) bekommt man einen Bescheid vom Amt. Sozusagen als schriftlicher Nachweis. Und wie bereits gesagt, die FHD steht immer mit auf dem Bescheid drauf.

Zitat (von wirdwerden):
Dann hätte man doch gleich bis 2024 bewilligen können.
Und genau deswegen bin ich, aufgrund der schon genannten Bescheide und deren darauf festgelegten FHD, davon ausgegangen, dass es weiter bewilligt wird. Ansonsten hätte ich mich doch bereits viel früher darum bemüht den Antrag auf Verlängerung zu stellen bzw. mir im Notfall einen Studienkredit besorgt...

Nungut, ich warte jetzt erstmal ab was ich vom Amt als Antwort bekomme und hoffe, dass alles gut läuft.

MfG

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29805 Beiträge, 5356x hilfreich)

Zitat (von MangoConnaisseur):
Gilt dann aber nicht für mich der Krankheitsfall?
Wenn diese Ausnahme nicht noch woanders im Gesetz zu finden ist, wohl nicht.
Es gibt zwar etliche Ausnahmen, ob aber 2,5 Monate (*ohne Studium*) eine solche ist, weiß ich nicht.

Abwarten, was das Amt dir antwortet.

Zitat (von MangoConnaisseur):
In jedem Bescheid vom BAföG-Amt ist die Förderungshöchstdauer, als fester Bestandteil des Bescheides, angegeben.
Es wird dünn, wenn du dich nur darauf berufen willst.
Bescheide dürfen überprüft werden--- das ist bei dir geschehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MangoConnaisseur
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So, um nach der ganzen Zeit nochmal ein Update zu geben:

Ja, das Amt kann auch nachträglich die FHD ändern. Das kann vorkommen, ist aber selten. Jedoch hat man sich dahingehend bei mir auch entschuldigt und es wurde verstanden, dass ich mich etwas überrumpelt gefühlt habe.

Zu dem Punkt der Krankheit:
Wenn man durch Krankheit/Verletzung etc. (welche man durch Atteste/Krankenhausbescheinigungen o.a. nachweisen muss) eine oder mehrere Prüfungsleistungen nicht erfüllen konnte, gilt laut §15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG ein schwerwiegender Grund und es wird die FHD verlängert. Die Verlängerung bezieht sich immer auf die jeweiligen Semester, welche man dadurch nach hinten zusätzlich hat. Man muss jedoch beachten, dass man bei einer Erkrankung von mehr als 3Monaten, dies dem Amt melden muss.
Da ich jedoch nur 2,5Monate komplett ausgefallen bin und in der Zeit auch nicht mein Praktikum antreten konnte, gilt für mich diese Verlängerung.

Also an alle, die das hier vielleicht finden und ähnlich betroffen sind. Es lohnt sich manchmal, hartnäckig mit dem Amt zu sein!

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114556 Beiträge, 39014x hilfreich)

Danke für das Update ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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