Hallo zusammen,
wir haben für meinen Mann Erwerbsminderungsrente beantragt aufgrund diverser psychischer Symptome.
Der Antrag wurde natürlich erstmal abgelehnt, nachdem der Gutachter die Symptome als nicht so schwerwiegend ansieht wie die Psychotherapeutin, bei der er seit Jahren in Behandlung ist.
Nachdem diese von der Rentenversicherung nicht angefragt wurde, schreibt sie nun beim Widerspruch etwas zur Begründung.
Dabei verwendet sie in der Schluss Beurteilung folgende Formulierung :
"Es ist nicht möglich eine Beschäftigung auszuüben deren zeitlicher Umfang drei Stunden täglich übersteigt."
Ist das so richtig zu verstehen oder könnte das ausgelegt werden, dass 3 Stunden möglich sind?
Mfg Christian Acker
-- Editiert von fb525386-51 am 11.09.2019 17:42
Formulierung zu Widerspruch bei abgelehnter Erwerbsminderungsrente
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Wenn die Psychotherapeutin keine Ärztin ist, ist deren Meinung nicht verwertbar, somit die Begründung sicher nicht zielführend. Nur Atteste von Ärzten dürfen berücksichtigt werden.
Und bei den Attesten der behandelnden Ärzte wird außerdem immer eine gewisse Gefälligkeit vermutet.
Ohne fachliche Hilfe werden sie keine Chance haben.
Wichtig bei so einem Vorhaben ist immer ein Sozialrechtsschutz.
Entweder sie schalten einen Anwalt ein, einen Rentenberater oder jemanden vom Sozialverband.
Und es gilt noch immer Reha vor Rente. Die DRV sieht aber häufig von einer Reha ab.
Ich hatte für die EMR einen Rentenberater, ohne diesen hätte ich es nicht geschafft.
Nachtrag:
Bei unter 3 Stunden gibt es eine EMR.
Bei 3 bis unter 6 Stunden eine Teil EMR und bei über 6 Stunden ist man voll arbeitsfähig.
-- Editiert von Loni12 am 11.09.2019 18:38
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