Fortzahlung Arbeitslosengeld bei Begleitung minderjährigen Kindes zur Reha

4. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
andreas_w
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 12x hilfreich)
Fortzahlung Arbeitslosengeld bei Begleitung minderjährigen Kindes zur Reha

Hallo,
da meine Frau voll arbeitet, werde ich unsere gerade 5 gewordene Tochter zur Reha begleiten. Das Arbeitsamt will aber nur für 21 Tage Ortsabwesenheit zahlen. Das kann doch nicht stimmen, oder?
Viele Grüße,
Andreas.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Da sollte man den Kostenträger der Reha-Maßnahme (Rentenversicherung oder Krankenkasse) fragen, ob eine Fortzahlung der Arbeitslosengeldes von dort übernommen wird.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von andreas_w):
Das Arbeitsamt will aber nur für 21 Tage Ortsabwesenheit zahlen.
Hat man dir das so geschrieben? Oder beziehst du dich auf die EAO?
Wie lange dauert die Reha?
Könnte deine Frau die Differenztage über den *Kinderkrankenschein* nutzen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
andreas_w
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hat man dir das so geschrieben? Oder beziehst du dich auf die EAO?
Wie lange dauert die Reha?

Hi, ja, das hat mir die Agentur für Arbeit so geschrieben, Zitat:
...im Rahmen einer Ortsabwesenheit kann Arbeitslosengeld lediglich für maximal 21 Kalendertage fortgezahlt werden. Der von Ihnen benannte Zeitraum der Begleitung Ihrer Tochter vom 05.05.2021 - 02.06.2021 beträgt 29 Kalendertage. Somit muss die Zahlung des Arbeitslosengeldes ab dem 22. Tag der Ortsabwesenheit eingestellt werden.
Eine Wiederaufnahme der Zahlung des Arbeitslosengeldes kann aufgrund der Dauer Ihrer Ortsabwesenheit erst wieder aufgenommen werden, sobald Sie sich aus der Ortsabwesenheit zurück melden.
Melden Sie sich daher bitte aufgrund des Feiertags am 03.06.2021 spätestens am 04.06.2021 telefonisch über unser Servicecenter (0800 / 4 5555 00 oder **** / *** ****).
Bitte beachten Sie auch, dass Sie im Zuge der temporären Einstellung des Arbeitslosengeldes ab dem 22. Kalendertag Ihrer Ortsabwesenheit nicht weiter krankenversichert sind.

Zum zweiten, vom 5.5. bis zum 2.6..
Meine Frau kann es sich gerade nur schwer erlauben, zu fehlen, weil es gerade ums berufliche Vorwärtskommen geht. Ausserdem sind Wechsel in Pandemiezeiten nicht gern gesehen...

Gruß,
Andreas.

-- Editiert von andreas_w am 04.05.2021 20:50

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5654x hilfreich)

Ach so.
Wenn deine Frau also weder Urlaub noch *kinder-krank* nehmen kann/will und die Auseinandersetzung mit dem Kostenträger der Reha vermutlich ewig dauert und negativ ausgeht, wirst du überlegen müssen, was mit den Resttagen wird.

Verzichtest du auf das ALG?
Nimmst du anschließend den Haufen Schriftverkehr mit der Agentur und der KV und die Kostentragung in Kauf ?
Meldest du dich am 26.5. telefonisch bei der angegebenen Nummer zurück ?

Deine Frage kam ja wirklich punktgenau--- 1Tag vor Reha-Beginn... :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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