Frage: Wohnungsübernahme Sozialamt - Mutter mit Kind (Grundsicherung/Angestellte)

1. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)
Frage: Wohnungsübernahme Sozialamt - Mutter mit Kind (Grundsicherung/Angestellte)

Eine Mutter (im Rentenalter, aber ohne Einkommen) ist in Trennung.
Da sie räumlich immer noch mit dem Ex wohnt, wird die Trennung nicht wirklich anerkannt (laut Anwalt müssten dann 2 Toiletten etc. sein, es reichen nicht 2 Schlafzimmer).
Der Ex kann nicht raus, weil er sich keine Wohnung leisten kann (die momentane Wohnung wäre in Ordnung).
Die Frau kann nicht raus, weil die Scheidung nicht durch ist, sie deshalb keine Grundsicherung bekommt und es sowieso im Moment keine 1-2 Zimmer Wohnungen in der Stadt oder Umgebung gibt.

Da ist folgende Idee:

Die Mutter sucht zusammen mit ihrer Tochter eine Wohnung (3 1/2 Zimmer), ca. 800 Euro.
Wie rechnet das Sozialamt die Miete ab? Maximalgrenze? - Also wenn eine Person z.B. bis 400 Euro Miete incl.Betriebskosten haben darf, 800 Euro - 400 Euro? Und den Rest bezahlt die Tochter?
Hat da jemand Erfahrung?
Gelten die 2 als Bedarfsgemeinschaft? Muss die Tochter ihr Einkommen offenlegen?
Es wäre nur eine aus der Not geborene Idee.

Vater und Mutter sind mittellos, die Rente vom Vater untersteigt sogar der Grundsicherung.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38453 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ich hab ja schon viel Kreatives hier gelesen, aber das mit den 2 Toiletten als Merkmal für eine Trennung, ganz ehrlich, das noch nie. Könnte es sein, dass die Mutter da was falsch verstanden hat? Dass man nach wie vor gemeinsam wirtschaftet, immer noch nicht getrennt im juristischen Sinne lebt, sondern das nur plant?

Wie groß die Unterstützung des Sozialamtes sein wird, im Fall des Auszugs, das kann man dort erfragen. Denn es ist schon ein Unterschied, ob man in München oder in Nahbollenbach sucht.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32185 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
laut Anwalt müssten dann 2 Toiletten etc. sein, es reichen nicht 2 Schlafzimmer).
Den Anwalt möchte ich auch kennenlernen---LOL
Zitat (von Ichweissnichts):
Die Mutter sucht zusammen mit ihrer Tochter eine Wohnung (3 1/2 Zimmer), ca. 800 Euro.
Was ist das für eine Idee? Warum 3,5 Zimmer? Warum 800,-€

Wie alt ist denn die Tochter?
Was zahlt jetzt das Sozialamt für Vater und Mutter?
Zitat (von Ichweissnichts):
die Rente vom Vater untersteigt sogar der Grundsicherung.
Untersteigt? Dann kriegt er auch was vom Sozialamt. So wie die Mutter. Teilen können sich die Getrennten das Geld alleine.

TE--- dein Name ist Programm--- :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120127 Beiträge, 39832x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
wird die Trennung nicht wirklich anerkannt

Von wem?
Mit welcher Begründung genau?
Wie genau mitgeteilt?



Zitat (von Ichweissnichts):
laut Anwalt müssten dann 2 Toiletten etc. sein,

Wenn der das wirklich so gesagt hat, würde mich mal die Rechtsgrundlage dieser Behauptung interessieren ...



Zitat (von Ichweissnichts):
Vater und Mutter sind mittellos, die Rente vom Vater untersteigt sogar der Grundsicherung.

Finde den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Also der Sachverhalt ist so:
Momentan wohnen Vater, Mutter und Tochter in einem Haus, jedoch hat jeder sein eigenes Zimmer zum Schlafen.

Die (sogenannte hier räumliche) Trennung ist seit 01/17.
Und der zuständige Anwalt sagt eben, dass dieses eben nicht ausreicht, sondern die Parteien wirklich getrennt sein müssen (andere Wohnadresse).

Warum 3,5 Zimmer? - Damit die Mutter ein eigenes Zimmer hat. Warum 800 Euro? War nur ein Beispiel.
Kann auch meinetwegen 650 Euro sein.
Wenn z.B. im Grundsicherung/ALG2 dann 400 Euro Maximum für eine Wohnung ist, wird das dann so "einfach" subtrahiert und den Rest bezahlt die Tochter? - Darum geht es im Kern.
Tochter ist 31 Jahre alt.

Zählen die 2 als Bedarfsgemeinschaft? Ist das so ähnlich wie bei ALG 2 oder ist das bei Grundsicherung im Alter etwas anders?

extra für @Harry:
Vater und Mutter sind mittellos, die Rente vom Vater untersteigt sogar der (MÖGLICHEN) Grundsicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120127 Beiträge, 39832x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Und der zuständige Anwalt sagt eben, dass dieses eben nicht ausreicht, sondern die Parteien wirklich getrennt sein müssen (andere Wohnadresse).

Wie gesagt, das ist Unfug. Der nachweis ist nur leichter.



Zitat (von Ichweissnichts):
die Rente vom Vater untersteigt sogar der (MÖGLICHEN) Grundsicherung.

Und damit ist er nicht mittellos, er bekommt ja Rente. Abhängig von deren Höhe richtet sich dann die Höhe der Bedürftigkeit aus.



Zitat (von Ichweissnichts):
wird das dann so "einfach" subtrahiert und den Rest bezahlt die Tochter?

Nö, jeder bekommt seinen Anteil aus- und angerechnet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Zitat:
Wie gesagt, das ist Unfug. Der nachweis ist nur leichter.


Ich wusste, die Leute haben einen nicht so tollen Anwalt. :sad:


Zitat:
Und damit ist er nicht mittellos, er bekommt ja Rente. Abhängig von deren Höhe richtet sich dann die Höhe der Bedürftigkeit aus.


Damit bezahlt er momentan die Miete...und hat dann nix (mehr).

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32185 Beiträge, 5656x hilfreich)

Die Mutter und der Vater sollen beim Sozialamt Grundsicherung beantragen.
Sie leben mit der Tochter in einer Haushaltsgemeinschaft. HG. In diesem Haus.
Die Tochter wird ihre Eltern nicht unterhalten können? Oder?
Die Tochter muss ihren Lebensunterhalt und ihren Mietanteil selber bezahlen.

Den **Anwalt sollte man mal in eine WG schicken. Jeder einen Mietvertrag, jeder andere Leistungen oder Lohn.
Die haben auch nur 1 Clo. Und nur 1 Küche..

-- Editiert von Anami am 01.04.2019 21:00

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120127 Beiträge, 39832x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Damit bezahlt er momentan die Miete...und hat dann nix (mehr).

Die gesamte Miete oder nur seinen Anteil?

Die Differenz wäre dann die Bedürftigkeit.



Wer hat denn nun wann wo welchen Antrag genau gestellt?
Und wer hat den warum genau und wie abgelehnt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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