Frage bzgl. Rückzahlung Berufsausbildungsbeihilfe

1. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb460150-80
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage bzgl. Rückzahlung Berufsausbildungsbeihilfe

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Berufsausbildungsbeihilfe. Person A (nachfolgend "sie") hat damals einen Antrag auf BAB gestellt und diesen auch bewilligt bekommen. Sie hatte damals in einer Fahrgemeinschaft eine einfache Fahrtstrecke zum Arbeitsplatz von 100 km, dementsprechend hoch fiel auch die gezahlte Leistung an. September letzten Jahres ist sie in die Stadt gezogen, in welcher sie nun in einer WG wohnt.
Gleichzeitig mit dem Umzug hat sie die zuständigen Stelle über die Änderungen informiert, da diese sich natürlich auf die gezahlte Leistung auswirkt.
7! Monate, also von September 2017 bis April 2018 hat sie dann die BAB weiter bekommen, bis im April 2018 ein Schreiben in ihrem Briefkasten lag mit der neuen Berechnung. Die neu gezahlte Leistung wurde um 400! Euro gesenkt.
Da sie dort allerdings nun eine viel höhere Miete bezahlt, ging sie davon aus, dass sich der Betrag kaum geändert hätte und die Zahlungen von September 2017 bis April 2018 bereits den neuen Parametern zugrunde lagen.
Mit dem Schreiben kam dann auch ein Schreiben mit der Forderung einer Rückzahlung in Höhe von 2800 Euro, welche sie auf gar keinen Fall bezahlen kann. Die Rückzahlung wurde telefonisch von einem Sachbearbeiter wie folgt begründet: Sie hätte die Differenz bemerken müssen und diese melden müssen.
Sie ging aber davon aus, dass sich aufgrund der höheren Miete (sie zahlt dort über 300€ mehr Miete, dafür fällt die Kilometerpauschale weg) der Betrag nicht geändert hätte.

Meine Frage:
Können die das wirklich so machen? Einen fristgerechten Antrag zur Neuberechnung 7 Monate liegen lassen, dann bescheid sagen und auf einem Schlag knapp 3000€ zurückverlangen? Selbst bei 3 Jahren Ratenzahlung wären das über 50% der neuen BAB! Was ist mit der Begründung? Woher soll sie wissen, welcher neue Betrag berechnet wurde um dann bescheid zu sagen, dass der Betrag gar nicht stimmt?
Dürfen die Sachbearbeiter also einfach mal 12 Monate die Anträge liegen lassen, weiter die alte BAB zahlen und nach 12 Monaten eine Rückzahlung in Höhe von z.B. 12 x 400 = 4800€ fordern, oder vielleicht 24 x 400 = 9600€, wie sie gerade Laune haben?

-- Editiert von fb460150-80 am 01.06.2018 23:02

-- Editiert von fb460150-80 am 01.06.2018 23:03

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