Hallo,
es liegt ein Angebot beim Arbeitsgericht durch den Arbeitgeber im Rahmen nach Gütetermin. Die Kündigungsfrist wurde eingehalten. Im AV stand die Klausel das fristgerecht gekündigt werden kann.
"NAch Ablauf der Probezeit ist das Anstellungsverhältnis nach den gesetzlichen Fristen ordentlich kündbar."
Im Vergleichsangebot steht:
"Beendigung des Anstellungsverhältnisses aufgrund arbeitgeberseitiger fristgerechten Kündigung.
Zahlung einer Abfindung wegen Aufgabe des Sozialen Besitzstandes gem. §§9, 10 KSchG".
In dem Schreiben an das Arbeitsgericht wird kein Kündigungsgrund angegeben.
AN bezieht bereits ALG1 und fragt sich ob es eine Sperrzeit oder Anrechnung auf das ALG1 geben wird wenn AN dem AG Vergleichsangebot zustimmt.
Wird die Arbeitsagentur hier das ALG1 rückfordern können?
-- Editiert von User am 8. Oktober 2025 23:29
-- Editiert von Moderator topic am 9. Oktober 2025 00:24
-- Thema wurde verschoben am 9. Oktober 2025 00:24
Frage zu Abfindung im ALG1 Bezug
8. Oktober 2025
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Frage vom 8. Oktober 2025 | 23:28
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Abfindung im ALG1 Bezug
#1
Antwort vom 9. Oktober 2025 | 07:42
Von
Status: Schüler (415 Beiträge, 88x hilfreich)
Im 1. Satz von § 158 SGB III steht die Bedingung, die erfüllt sein muss, dass eine Abfindung überhaupt angerechnet werden kann. Ansonsten könnte der Betroffene jederzeit bei der Agentur für Arbeit (tel.) nachfragen und einen Rückruf des Teams Alg oder eine Leistungsberatung beantragen.
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