Frage zu Bafög $ schwer wiegender Fall

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
fotoland
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zu Bafög $ schwer wiegender Fall

Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Bafög Gesetz.

Ich bekomme ab diesen Bafög Zeitraum (08/08 - 08/09) nur noch 220 Euro. Begründung die Ausbildung hätte auch in der Stadt gemacht werden können, wo die Älter näher an der Ausbildungstätte wohnen (Weg Zeit Gesetz).

Ich habe nun Widerspruch dagegen eingelegt mit der Begründung, das ich gar nicht bei meinem Vater/Mutter wohnen kann. Mein Vater besitzt nur eine 1 Raum Absteige. Meine Mutter hat ein weiteres Kind vom Freund bekommen. Alle Wohnräume sind belegt, einziehen könnte ich erst gar nicht mehr... wie denn auch...wo soll ich da pennen.

Außerdem wurde ich früher immer oft von meiner Mutter geschlagen. Auch nur einfach so...
Desweiteren stand meine Mutter vor der Tür meines Schwiedervaters. Sie wollte eindringen und mich mit Gewalt abholen, da ich beim Auszug ihr nur ein Zettel geschrieben habe, da die mich sonst nicht alleine gehen lassen hätte.
Es kam da auch zu einem Strafverfahren, da meine Mutter meinem Vater einen Finger brach (ja ist eigentlich so das Männer mehr Kraft haben, jedoch hat der Schwiegervater Parkinson...)
Urteil Schmerzensgeld und soziale Einrichtung besuchen. Diesen Grund habe ich im Widerspruch mit angebeben.

Ich habe nun vor 2 Jahren meine Freundin kennen gelernt, mit dieser Wohne ich auch zusammen...Ich habe seit 2 Jahren eine eigene Wohnung. Vorher bekam ich über 450 Euro, da meine Ausbildungsstätte genau so weit weg war wie bei meinem Freund die...vor einem Jahr hatte ich das Fachabi gemacht. Daher zählt die Regelung nicht...

Ich habe daher Widerspurch zu dem Bafög Antrag gestellt. Die Gründe angegeben.
Sowie die Kopie des Urteils beigefügt.

Meine Frage habe ich damit Erfolg... mit 220 Euro kann ich keine Wohnung unterhalten. z.z. hilft mir meine Freundin und leiht mit die ganze Kohle...
Das müsste doch unter der Klausel fallen mit den schwerwiegenden Fällen.
Was fällt überhaupt alles darunter?

mfg

-- Editiert von bernd.maerz am 06.01.2009 19:50

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dirty.francis
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Huhu,

also mit den schwerwiegenden Fällen kenne ich mich nicht aus. Eine Freundin von mir hatte jedoch das selbe Problem und konnte nach dem Paragrafen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html eine Ausgleichszahlung beantragen (steht ganz unten, Absatz 6). Es war jedoch schwer für sie das durch zu bekommen. Sie musste dem Amt erst selbst den Gesetzestext vorlegen.
Falls das mit deinem Härtefall nicht klappt, kannst du ja das versuchen.

Viel Glück!

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#2
 Von 
fotoland
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)

aha und ist die damit sicher durchgekommen. Was folgt nach dem Widerspruch...?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fotoland
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,
heute meinte das Bafög Amt - nach dem ich mir die Unterlagen wieder geholt habe - das ein Widerspruch zu 97% abgelehnt wird. Es ist so, dass sich der Vater oder die Mutter eine größere Wohnung zu legen müssten, damit das Kind aufgenommen werden kann und in deren Schule gehen kann...

Das is alles Mist...ich werde mich auf jeden Fall auf den Link (siehe oben) beziehen.

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