Hallo,
habe zwei kurze Fragen an euch:
1) Wenn meine Frau Elterngeld beziehen möchte und ich die 2 Partnermonate nutzen möchte also z.B. 1 Lebensmonat und 12 Lebensmonat wann sollte ich den Antrag beim Arbeitgeber stellen? Ich habe gelesen dies muss 7 Wochen vorher mindestens sein. Aber wenn man den 1. Monat direkt nach Geburt nutzen möchte ist das schwierig auf den Tag genau zu planen wenn ihr versteht. Wie geht man da am besten vor?
2) Habe ich es richtig verstanden, dass durch die 2 Partnermonate des Mannes der Basiselterngeldbezug für die Frau auf 14 Monate ansteigt? Sodass, man dadurch 2 Monate mehr Geld bekommt und so auch die sozusagen "verlorenen" 2 Monate bei Beginn im Zeitraum des Mutterschaftsgeldes ausgleichen kann damit?
Danke vorab!
Frage zu Elterngeld (Partnermonate)
14. Juni 2019
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Frage vom 14. Juni 2019 | 21:05
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 4x hilfreich)
Frage zu Elterngeld (Partnermonate)
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#1
Antwort vom 19. Juni 2019 | 23:20
Von
Status: Schüler (181 Beiträge, 71x hilfreich)
Hallo,
1) 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Der ag muss damit leben, dass der nur bei 4% stimmt. (Beim Vater greift der besondere Kündigungsschutz erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Das warten viele ab. Wenn hier keine Probleme zu erwarten sind, dann kann man natürlich auch vorher der Arbeitgeber informieren)
2) nimmt man die Partnermonate (min 2 durch den Vater) dann bleiben noch 10 Elterngeldmonate, die Mutter und/oder Vater nehmen können. 2 weitere Monate sind zusätzlich durch das Mutterschaftsgeld bereits festgelegt (wenn Mutter angestellt ist).
Vg
#2
Antwort vom 3. Juli 2019 | 17:16
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 4x hilfreich)
ZitatHallo, :
1) 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Der ag muss damit leben, dass der nur bei 4% stimmt. (Beim Vater greift der besondere Kündigungsschutz erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Das warten viele ab. Wenn hier keine Probleme zu erwarten sind, dann kann man natürlich auch vorher der Arbeitgeber informieren)
2) nimmt man die Partnermonate (min 2 durch den Vater) dann bleiben noch 10 Elterngeldmonate, die Mutter und/oder Vater nehmen können. 2 weitere Monate sind zusätzlich durch das Mutterschaftsgeld bereits festgelegt (wenn Mutter angestellt ist).
Vg
Hallo, danke nochmal für die Antworten!
Habe noch zwei kurze Nachfragen:
1) Muss ich bei der Info an den Arbeitgeber (als auch die Elterngeldstelle) den Geburtstermin als Starttermin angeben oder kann ich schreiben "ab Geburt", nicht dass ich zu früh oder zu spät in dem Monat Elternzeit bin als Vater und "Zeit verschenke" oder "verpasse", wenn du verstehst was ich meine. Einen ganz genauen Tag kann ich ja bis paar Wochen vorher (auch 7 Wochen vorher) nicht mit Sicherheit sagen. Lässt sich ein Arbeitgeber darauf ein "ab Geburt"?
2) Muss man dem Arbeitgeber bei den Partermonaten direkt sagen welche Monate man nehmen möchte schon vor Geburt, also z.B. den 1 Monat und den 12 Lebensmonat?
3) Bei dem Elterngeld: Muss man dort auch ein Datum eintragen oder beim Antrag mit Lebensmonat "arbeiten" als Zeitangabe. Man kann also wahrscheinlich nicht genau angeben das man gerne von 1.-30. Dezember zu Hause bleiben möchte sondern es hat mit dem genauen Geburtstermin zu tun, oder?
Vielen Dank schon an Dich oder Euch :-)
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#3
Antwort vom 14. Juli 2019 | 13:35
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 4x hilfreich)
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