Frage zu HARZ IV

14. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
NoBa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu HARZ IV

Hallo,

ich lebe mit meinem Bruder zusammen in einer 3 Zimmer WG Wohnung.

Ich wollte mal fragen ob das Arbeitseinkommen meines Bruders mit an das ALG II angerechnet werden kann. Und ob mein Bruder generel mir gegenüber unterhaltspflichtig ist?.

mfg
NoBa

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ganz wichtig für eine korrekte Antwort:
Wie alt ist Ihr Bruder?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

"Arbeitseinkommen meines Bruders "

ich denke mal volljährig!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NoBa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,


Mein Bruder ist 24 Jahre alt.

mfg
NoBa

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ihr Bruder ist Ihnen gegenüber nicht unterhaltspflichtig(ab Januar!)

Die Miete wird auch anteilig übernommen, im Rahmen des "angemessenen" Wohnraums.

Genau können Sie alle Infos zu HartzIV unter arbeitslosenhilfe-portal.de
nachlesen.

Ach ja, Jogibär,
ich kenne durchaus Minderjährige, die arbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

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