Hallo,
ich lebe mit meinem Bruder zusammen in einer 3 Zimmer WG Wohnung.
Ich wollte mal fragen ob das Arbeitseinkommen meines Bruders mit an das ALG II angerechnet werden kann. Und ob mein Bruder generel mir gegenüber unterhaltspflichtig ist?.
mfg
NoBa
Frage zu HARZ IV
14. Dezember 2004
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Frage vom 14. Dezember 2004 | 19:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu HARZ IV
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2004 | 01:29
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Ganz wichtig für eine korrekte Antwort:
Wie alt ist Ihr Bruder?
#2
Antwort vom 15. Dezember 2004 | 08:41
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
"Arbeitseinkommen meines Bruders "
ich denke mal volljährig!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2004 | 09:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
Mein Bruder ist 24 Jahre alt.
mfg
NoBa
#4
Antwort vom 15. Dezember 2004 | 15:39
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Ihr Bruder ist Ihnen gegenüber nicht unterhaltspflichtig(ab Januar!)
Die Miete wird auch anteilig übernommen, im Rahmen des "angemessenen" Wohnraums.
Genau können Sie alle Infos zu HartzIV unter arbeitslosenhilfe-portal.de
nachlesen.
Ach ja, Jogibär,
ich kenne durchaus Minderjährige, die arbeiten.
Und jetzt?
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