Frage zum AlG2 bei erw. Kind

20. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Arvid
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum AlG2 bei erw. Kind

Hallo,

es geht um eine 25 jährige freundin von mir die eine abgeschlossene berufsausbildung hat und eine abendschule besucht aber nun arbeitslos ist. Jetzt möchte bzw muss sie arbeitslosengeld 2 beantragen. Sie wohnt mit ihren eltern und ihrer schwester in einer wohnung, die eltern sind eigentümer. Nur der vater hat ein einkommen und ist selbstständig. Jetzt habe ich im internet gelesen das sie eine bedarsgemeinschaft mit ihren eltern bildet und nach einem relativ neuen urteil theoretisch die vollen 345 euro für den lebenunterhalt bekommen sollte. Kosten für unterkunft und verpflegung entfallen da sie ihren eltern bisher nichts zahlen muss.

Sie war schon beim amt und hat sich gemeldet, aber wusste zuerst nicht so richtig was sie da nun genau beantragen soll, welche unterlagen nötig sind etc.. Leider kann ich da nicht mit ihr hingehen weil sie einige hundert km weit weg wohnt. Daher versuche ich sie so zu unterstützen aber ich bin nun auch kein fachmann. Also habe ich ein paar fragen, vielleicht kann mir ja jemand helfen.

-Kann man wenigstens so ungefähr sagen wie hoch das einkommen des vaters maximal sein darf damit sie anspruch hat? In wie weit wird das nicht vorhandene einkommen der anderen familienagehörigen da mit eingerechnet?

-Darf das amt sämtliche unterlagen ihrer eltern anfordern? Die wollen z.b. eine einkommensteuererklärung und eine gewinn/verlustrechnung. Was ist zwingend notwendig?

-Muss sie da sonst noch was beachten bzw habt ihr tipps?

-Es gab probleme mit der frau die für ihre vermittlung zuständig ist, kann sie eine andere fallberaterin fordern wenn sie das begründet? (die war extrem unverschämt und es entstand eine auseinandersetzung) Bzw wie ist generell der weg wenn man einen anderen sachbearbeiter/fallmanager will?

Die geschichte ist schon wichtig weil sie nicht mal geld hat sich selbst kranken zu versichern nachdem sie 25 geworden ist, geschweige denn sich mal was für den täglichen bedarf zu kaufen da die eltern auch kein geld haben um sie unterstützen. Nächsten mittwoch muss sie da nun wieder hin und es wäre gut zu wissen wie sie da am besten vorgehen soll.


Mit freundlichen Grüßen,
Arvid



-- Editiert von arvid am 20.07.2007 21:42:46

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@arvid

antrag auf alg2. sie sollte einen untermietvertrag haben, aus d. hervorgeht, dass sie x euro miete zahlt.
sie bildet eine bedarfsgemeinschaft mit den anderen und deshalb müssen die genannten unterlagen vorgelegt werden.
hier findest du beratungsstellen in deiner (oder ihrer) region

www.tacheles-sozialhilfe.de

sunbee

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#2
 Von 
tatcher_a_hainu
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 30x hilfreich)

+++ ....sie bildet eine bedarfsgemeinschaft mit den anderen....+++

@sunbee
nein, sie bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft


siehe dazu hier:
http://hartz-iv-blog.de/2007/01/30/volles-alg-ii-fuer-erwachsene-kinder-die-bei-eltern-wohnen/

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#3
 Von 
Arvid
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok also sollte sie wenn nötig auf das urteil verweisen und den antrag als eigene bedarfsgemeinschaft ausfüllen. Bleibt aber dabei das sie "nur" die 345 euro für den lebenunterhalt bekommen müsste und nichts für die wohnung. Sie hat halt bisher nichts gezahlt, also macht es auch keinen sinn da anzugeben das es anders wäre oder rumzutricksen. 345 euro und eine krankenversicherung sind ja dann völlig ausreichend.

Ist das eigentlich normal das sie schon einen termin bei der arbeitsvermittlerin hat bevor der antrag überhaupt vollständig abgegeben, geschweige denn bearbeitet wurde?

Und danke für den link vom tacheles, werde mich nächste woche mal ans telefon hängen ob die mir antworten geben können. Leider war die frau im amt dermaßen herablassend und unverschämt das sie sich auch nicht mehr traut die um beratung zu bitten, so wie es ja eigentlich deren aufgabe ist. Sind ja nicht alle so beim amt, aber in dem fall ist das schon sehr ärgerlich.

-- Editiert von arvid am 21.07.2007 23:04:43

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tatcher_a_hainu
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 30x hilfreich)

+++ Ist das eigentlich normal das sie schon einen termin bei der arbeitsvermittlerin hat bevor der antrag überhaupt vollständig abgegeben, geschweige denn bearbeitet wurde? +++

Jau, viele ARGEN bieten ihren 'kunden' im Vorfeld ein Sofortangebot an.
Dieses dient eher zur Abschreckung der Antragssteller ;)

Es könnte also gut sein das sie irgendeine sinnlose Maßnahme oder gar einen Ein-Euro-Job incl. einer Eingliederungsvereinbarung aufgebrummt bekommt.

Wichtig: Keinesfalls ablehnen!!!

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es könnte aber auch sein, dass sie ein sinnvolles Angebot erhält, mit dem sie Berufserfahrung sammeln kann. Nicht alle Angebote der ArGe sind schlecht.Ich würde eine Ablehnung des Angebots schon davon abhängig machen, dass es mich definitiv nicht weiterbringt.

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#6
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Direkt ablehenen darf man nicht, sonst kreigt man kein Geld

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