Hallo zusammen,
meine Mutter ist vor Kurzem gestorben und ich habe nun einen Antrag auf Sozialhilfe bzgl. der Bestattungskosten vor mir liegen, da kein Erbe vorliegt und auch ich selber als Azubi nicht genügend Geld besitze.
Ich wohne seit nicht mal einem Jahr mit meiner Freundin zusammen und wollte fragen, ob das rechtlich gesehen schon ein eheähnliches Verhältnis ist und ich diese angeben muss? Im Mietvertrag stehe nur ich. Des Weiteren wird in dem Antrag nach "sonstigen Haushaltsangehörigen" gefragt - hier muss ich sie dann angeben?
Vielen Dank für die Bemühungen.
Viele Grüße
Frage zum Antrag auf Sozialhilfe bzgl. Bestattungskosten
10. April 2016
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Frage vom 10. April 2016 | 11:53
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Antrag auf Sozialhilfe bzgl. Bestattungskosten
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#1
Antwort vom 11. April 2016 | 14:29
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Ja.
#2
Antwort vom 12. April 2016 | 16:17
Von
Status: Schüler (191 Beiträge, 98x hilfreich)
Du hast einen Antrag nach dem SGB XII gestellt. Da gibt es die 1 Jahresregelung wie im SGB II nicht.
Du musst Deine Freundin mit angeben. Euer gemeinsames Einkommen ums Vermögen zählt.
Shenja
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