Frage zur Aufforderung zur Mitwirkung

15. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Clipse123mitglied
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Aufforderung zur Mitwirkung

Die Kindsmutter hat beim Jobcenter die Leistung zum Lebensunterhaltes nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuch beantragt .

In dem Schreiben des Jobcenter ,teilt das Jobcenter der Kindsmutter mit das der Kindesvater laut Information des Jobcenters bei der Kindsmutter im Haushalt lebt . Der Kindesvater ist jedoch in einer anderen Stadt wohnhaft ,arbeitet jedoch in der Stadt in der die Kindsmutter wohnhaft ist und ist des öfteren bei der Kindsmutter und dem gemeinsam Sohn in der Wohnung zu Besuch .

Das Job-Center möchte nun prüfen ob die Kindsmutter einen Anspruch auf Leistung hat . Bei einem Telefonat der Kindsmutter mit dem Job-Center ,teilte das Amt ihr mit ,dass die Information über die Wohnsituation vom Arbeitgeber des kindsvaters kommt und der Arbeitgeber dem jobcenter mitteilte ,dass der Arbeitgeber "davon ausgeht " ,das der Kindesvater bei der Kindsmutter wohnhaft ist . Auch teilte das Job-Center der Kindsmutter mit das Fotos vom gemeinsamen Lebens der beiden Eltern existieren .

Meine Frage ist ,ob das Job-Center solche Informationen vom Arbeitgeber tatsächlich einholen kann und darf und ob die Fotos (falls welche Existieren) überhaupt gemacht werden dürfen und gegen die beiden (kindsvaters und Mutter ) verwendet werden dürfen ? Auch würde mich gerne interessieren ,wie die beiden nun agieren sollten ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist ,ob das Job-Center solche Informationen vom Arbeitgeber tatsächlich einholen kann und darf


Das Jobcenter ist berechtigt, vom Arbeitgeber Informationen zum Arbeitsverhältnis einzuholen und der Arbeitgeber ist insoweit zur Auskunft verpflichtet. Inwieweit hierzu auch Auskünfte zu den Wohnverhältnissen gehören, darf doch sehr bezweifelt werden. Für mich ist ehrlich gesagt auch schwer vorstellbar, dass das Jobcenter hier konkret nach gefragt hat. Vermutlich wird der Arbeitgeber die Anschrift der Mutter auch als die des Arbeitnehmers angegeben, was dann sicher Anlass zu weiteren Nachfragen gegeben hat.

Grundsätzlich muss allerdings der erste Schritt des Jobcenters immer sein, die notwendigen Informationen beim Leistungsberechtigten - hier als der Mutter - einzuholen. Insofern wäre schonmal interessant zu wissen, wie es überhaupt zu den Auskünften des Arbeitgebers gekommen ist.

Zitat:
ob die Fotos (falls welche Existieren) überhaupt gemacht werden dürfen


Dafür müsste man schon mal wissen, wo, von wem und bei welchen Gelegenheiten die Fotos gemacht wurden. Insgesamt halte ich das Anfertigen von Fotos ohne Wissen und Einverständnis des Fotografierten, rechtlich schon für recht problematisch. Insbesondere, wenn die dann auch noch an Dritte (hier das Jobcenter) weitergegeben werden. Wenn dem Jobcenter allerdings beweiskräftige Fotos vorliegen, dürfen die auch verwendet werden.

Zitat:
Auch würde mich gerne interessieren ,wie die beiden nun agieren sollten ?


Was genau verlangt denn das Jobcenter im Rahmen der Aufforderung zur Mitwirkung?

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von Clipse123mitglied):
dass die Information über die Wohnsituation vom Arbeitgeber des kindsvaters kommt und der Arbeitgeber dem jobcenter mitteilte ,dass der Arbeitgeber "davon ausgeht "
Das wurde dir schon im August in deinem anderen Thread bestätigt, dass das JC das darf, falls von der LB keine Mitwirkung/Erklärung/Aufklärung kommt.

Die Kindsmutter ist zur Mitwirkung aufgefordert. Sie kann mitwirken und dem JC den tatsächlichen Sachverhalt erklären. Reagiert sie nicht, besteht über kurz oder lang die Gefahr, dass das JC die Leistungen für sie und das Kind einstellt.
Zitat (von Clipse123mitglied):
,wie die beiden nun agieren sollten ?
Welche beiden? Du als Kindsvater bist diesmal nicht gefragt.
Aber als Vater hast du das Umgangsrecht und auch die Umgangspflicht. Dagegen kann auch das JC nichts einwenden.
Wenn es allerdings tatsächlich schon Fotos geben sollte, die belegen, dass du dort wohnst, hat das JC tief gegraben und vermutlich auch Belege für die Vorhaltung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Clipse123mitglied
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Das Jobcenter ist berechtigt, vom Arbeitgeber Informationen zum Arbeitsverhältnis einzuholen und der Arbeitgeber ist insoweit zur Auskunft verpflichtet. Inwieweit hierzu auch Auskünfte zu den Wohnverhältnissen gehören, darf doch sehr bezweifelt werden. Für mich ist ehrlich gesagt auch schwer vorstellbar, dass das Jobcenter hier konkret nach gefragt hat. Vermutlich wird der Arbeitgeber die Anschrift der Mutter auch als die des Arbeitnehmers angegeben, was dann sicher Anlass zu weiteren Nachfragen gegeben hat.


Der Arbeitgeber hat die Anschrift der Kindsmutter nicht .

Zitat:
Grundsätzlich muss allerdings der erste Schritt des Jobcenters immer sein, die notwendigen Informationen beim Leistungsberechtigten - hier als der Mutter - einzuholen. Insofern wäre schonmal interessant zu wissen, wie es überhaupt zu den Auskünften des Arbeitgebers gekommen ist.
Zitat:


Jobcenter hat vom Kindsvater unterlagen gefordert zur Berechnung der Unterhaltszahlung für das Kind .Mit der Anmerkung d,dass das Jobcenter sich auch die Informationen vom Arbeitgeber holen kann .

Zitat (von AxelK):
Dafür müsste man schon mal wissen, wo, von wem und bei welchen Gelegenheiten die Fotos gemacht wurden. Insgesamt halte ich das Anfertigen von Fotos ohne Wissen und Einverständnis des Fotografierten, rechtlich schon für recht problematisch. Insbesondere, wenn die dann auch noch an Dritte (hier das Jobcenter) weitergegeben werden. Wenn dem Jobcenter allerdings beweiskräftige Fotos vorliegen, dürfen die auch verwendet werden.


Gesundheitlich wirkt sich dies nun natürlich auf die Gesundheit der Kindsmutter aus ,die sich nun beobachtet fühlt und nun angst hat ,dass man ihre Privatsphäre ausspioniert .

Zitat (von AxelK):
Dafür müsste man schon mal wissen, wo, von wem und bei welchen Gelegenheiten die Fotos gemacht wurden. Insgesamt halte ich das Anfertigen von Fotos ohne Wissen und Einverständnis des Fotografierten, rechtlich schon für recht problematisch. Insbesondere, wenn die dann auch noch an Dritte (hier das Jobcenter) weitergegeben werden. Wenn dem Jobcenter allerdings beweiskräftige Fotos vorliegen, dürfen die auch verwendet werden.

Und was wäre denn ein Beweiskräftiges Foto?

Zitat (von AxelK):
Was genau verlangt denn das Jobcenter im Rahmen der Aufforderung zur Mitwirkung?


Unterlagen vom Kindsvater : Anlage VE
Anlage WEP
Anlage EK
Arbeitsvertrag
Verdienstabrechnungen
Kontoauszüge
Anlage Vm
Anlage KDU

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#4
 Von 
Clipse123mitglied
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das wurde dir schon im August in deinem anderen Thread bestätigt, dass das JC das darf, falls von der LB keine Mitwirkung/Erklärung/Aufklärung kommt.

Die Kindsmutter ist zur Mitwirkung aufgefordert. Sie kann mitwirken und dem JC den tatsächlichen Sachverhalt erklären. Reagiert sie nicht, besteht über kurz oder lang die Gefahr, dass das JC die Leistungen für sie und das Kind einstellt.

Die kindsmutter hat bisher immer und vorallem rechtszeitig ,jegliche auskunft erteilt und alle geforderten unterlagen dem jobcenter übergeben .

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von Clipse123mitglied):
jegliche auskunft erteilt und alle geforderten unterlagen dem jobcenter übergeben .
Gut. Dann sollte sie es jetzt auch genau so machen. Also dem JC den tatsächlichen Sachverhalt erklären. Deine Freundin kann doch mitwirken, indem sie erklärt, dass der Kindsvater zum Zwecke des Umgangs bei ihr und dem Kind ist. Was denn sonst? Aber nicht dort wohnt, nicht seinen Lebensmittelpunkt dort hat und nur Unterhalt für das Kind zahlt.
Und sie kann auch erklären, dass der Kindsvater ihr diese Unterlagen nicht gibt.
Zitat (von Clipse123mitglied):
Insofern wäre schonmal interessant zu wissen,
Für dich, oder für wen denn? Merkst du, dass du MIT und FÜR deine Freundin denkst--- das JC wird eine BG konstruieren wollen.

Zitat (von Clipse123mitglied):
Mit der Anmerkung, dass das Jobcenter sich auch die Informationen vom Arbeitgeber holen kann .
Tja, selbsterklärend, was das JC tut, oder?
Zitat (von Clipse123mitglied):
Gesundheitlich wirkt sich dies nun natürlich auf die Gesundheit der Kindsmutter aus ,die sich nun beobachtet fühlt und nun angst hat ,dass man ihre Privatsphäre ausspioniert .
Da kann sie sich bei dir bedanken. Aber du kannst ihr das mit dem Umgang mit/bei dem Kind erklären.

-- Editiert von Anami am 16.03.2022 21:09

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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