Frage zur Erwerbsminderungsrente nach §240 SGB VI

10. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go624615-94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Erwerbsminderungsrente nach §240 SGB VI

Hallo Forum,

ich bin nicht vom Fach und wollte mir hier einen Rat holen für meinen Papa.

Situation ist folgende: Mein Vater(62) kämpft seit einigen Jahren um eine Erwerbsminderungsrente nach §240 SGB VI. Er hat seit dem ich denken kann auf dem Bau gearbeitet und nun macht der Körper einfach nicht mehr mit. Es ging mit 59, also vor 3 Jahren, los dass er nicht mehr arbeiten konnte. Er bezog daraufhin ALG1 und Krankengeld. Als das ausgeschöpft war beantragten meine Eltern Erwerbsminderungsrente. Nun ist es so, dass mein Papa im Verlaufe dieses Prozesses bei diversen Ärzten war, die ihm unterschiedliche Diagnosen erteilten. Der Betriebsarzt vom Arbeitsamt diagnostizierte beispielsweise, dass mein Vater nicht mehr arbeiten gehen kann, auch nicht mehr die 3 Stunden minimum. Der Arzt von der Krankenkasse bescheinigte ihm das Gegenteil. er gab ihm sogar Morphiumtabletten mit und meinte damit könne er sich bis zur Rente in seinem Job durchschlagen..
Einmal war mein Vater auch schon vor dem Sozialgericht, aber sein Antrag wurde abgelehnt. Bei diesem Termin war auch zufälligerweise eine entfernte Bekannte mit anwesend, welche im Anschluss meinte, dass ihr schon beim Eintreten in den Raum klar war, dass mein Papa die Rente nicht bekommt. Er kam ohne Krücken und anscheinend muss man schon seinen Kopf unterm Arm hereintragen um eine Chance zu bekommen dass der Antrag durchgeht.
Letztens war er nochmal bei einem unabhängigen Arzt, welcher ihm bescheinigte noch andere Tätigkeiten ausführen zu können. Zum Beispiel Schlüsselwärter, was auch immer das sein mag. Es stand auch mit im Gutachten, dass es keine Rolle spiele, ob es die Jobs überhaupt in der Region gibt. Meine Eltern wohnen im tiefsten Osten auf einem 120-Mann Dorf.

Meine Frage zielt jetzt genau auf dieses Gutachten ab. In $240 SGB VI Absatz 2 heißt es doch: "Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können."

Mein Vater hat sein Leben lang als Baumaschinist gearbeitet. Da kann er jetzt doch keinen Verweis bekommen eine Fantasiestelle als "Schlüsselwärter" oder ähnlichem anzufangen? ich verstehe Absatz 2 so, dass er Anspruch auf eine Rente hat, wenn er seinen ursprünglich gelernten und lebenlang ausgeführten Beruf nicht mehr ausüben kann?

Ich will meinem Papa so gerne helfen. Er hat auch viel einstecken müssen in der Zeit als Arbeitnehmer. Zum Beispiel mit Firmen, die Gehälter nicht rechtzeitig oder gar nicht zahlen. Bis zu seinen körperlichen Problemem hat er immerhin eine Stelle gefunden bei der über 10 Jahre war. Und jetzt das.

Achso, mein Vater ist vor dem 02.01.1961 geboren und mit meiner Mutter verheiratet. Sie geht noch arbeiten und verdient soviel, dass mein Vater kein Anspruch auh Bürgergeld hat/Hartz IV hat.

Für jeden Tipp bin ich sehr dankbar!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2749 Beiträge, 432x hilfreich)

Zitat (von go624615-94):
Bei diesem Termin war auch zufälligerweise eine entfernte Bekannte mit anwesend, welche im Anschluss meinte, dass ihr schon beim Eintreten in den Raum klar war, dass mein Papa die Rente nicht bekommt. Er kam ohne Krücken und anscheinend muss man schon seinen Kopf unterm Arm hereintragen um eine Chance zu bekommen dass der Antrag durchgeht.

Dieses Märchen hält sich seit Jahrzehnten.
Zitat (von go624615-94):
Er bezog daraufhin ALG1 und Krankengeld. Als das ausgeschöpft war beantragten meine Eltern Erwerbsminderungsrente

Das war sicher ein Fehler. Man wollte einen Kostenersatz, nachdem kein ALG 1 und KKGeld mehr bezahlt wurde.
Wenn Anzeichen bestehen, dass eine Erwerbsfähigkeit nicht mehr besteht, stellt man den Antrag auf eine Erwerbsminderung und nicht erst, wenn keine Leistung mehr gewährt wird.
Zitat (von go624615-94):
ich verstehe Absatz 2 so, dass er Anspruch auf eine Rente hat, wenn er seinen ursprünglich gelernten und lebenlang ausgeführten Beruf nicht mehr ausüben kann?

Eine EMR erhält man aus medizinischen Gründen.
§ 240 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, dass würde eine BU Rente betreffen und selbige ist die Hälfte der EMR. Da der Arbeitsmarkt für ihn offensichtlich geschlossen ist, käme die sogen. Arbeitsmarktrente dazu.
Das ihm Verweisungsangebote genannt werden, wohl unter dem Aspekt das er etwas Geld verdient.
Wer hat ihnen beim Antrag der EMR geholfen? Hatte er einen Sozialrechtschutz, ist immer sinnvoll wenn man vor den Sozialgericht klagt. Man kann ein eigenes Gutachter erstellen lassen, welches berücksichtigt wird, aber auch nicht immer zu einer EMR verhilft.
Wenn ihr Vater immer gearbeitet hat, dann könnte er doch mit 63 Jahren in Altersrente gegen.

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#2
 Von 
go624615-94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die zügige Antwort!

Da ich selbst oft im Ausland bin habe ich die Sachlage nur aus Telefonaten mit der Familie mitbekommen. Die Anträge der EMR haben meine Eltern selber ausgefüllt, also ohne anwaltliche Hilfe.
Ja, er wird im November 63 und erhält dann auch die gesetzliche Rente. Die EMR wäre jetzt nur noch rückwirkend bzw. die kommenden Monate bis November betreffend.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 28x hilfreich)

Es wäre m. E. sinnvoller, die fehlenden Monate mit Krankengeld oder ALG zu überbrücken, denn wenn er vor dem regulären Rentenalter eine Erwerbsminderungsrente bezieht, hat er Rentenabzüge, die lebenslang zum tragen kommen!! Das ist doch unnötig :smile:

Für jeden Monat, den er früher in Rente geht, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.

Viele Grüße!

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