Situation
Eine Bekannte von mir bezog bis vor kurzem ALG II. Am 13.05.2024 unterschrieb sie einen Arbeitsvertrag für eine Vollzeitbeschäftigung mit einem Bruttogehalt von 2531,00 € pro Monat. Sie informierte das Jobcenter über die neue Arbeitsstelle.
Jobcenter-Bescheid
Das Jobcenter stellte daraufhin die Leistungen ab dem 01.06.2024 ein und forderte Kontoauszüge sowie Lohnabrechnungen an. Für Mai erhielt meine Bekannte 1130,11 € netto und für Juni 2445,74 € netto.
Laut Jobcenter hat sie 1236,10 € zu Unrecht bezogen.
Gerne stelle ich den Sachverhalt etwas ausführlicher dar
**13.05.2024: Unterschrift des Arbeitsvertrags**
- Vollzeitbeschäftigung bei xxx GmbH & Co.KG
- Bruttogehalt: 2531,00 EUR monatlich
**21.05.2024: Aufhebungsbescheid des Jobcenters**
- Einstellung der Leistungen ab 01.06.2024
- Begründung: Keine Hilfebedürftigkeit mehr aufgrund des neuen Einkommens
- Aufforderung zur Einreichung von Kontoauszügen und Lohnabrechnungen
**14.06.2024: Erinnerung zur Mitwirkung**
- Erneute Aufforderung zur Einreichung der Verdienstabrechnung Mai 2024
- Bitte um Erklärung zu Zahlungseingängen:
1. 483,99 EUR vom 08.04.2024
2. 8 EUR vom 28.03.2024
04.07.2024: Antwort der Leistungsempfängerin
Einreichung der Verdienstabrechnung Mai 2024
Erklärung zu den Zahlungseingängen:
483,99 EUR: Irrtümliche Doppelerstattung eines stornierten Handyvertrags
Ein Freund schloss über die Leistungsempfängerin einen Handyvertrag ab, um einen GigaKombi-Rabatt zu nutzen. Die Hotline erklärte den Vertrag als nicht rabattfähig, woraufhin er widerrufen wurde
Der Freund zahlte die Handy-Zuzahlung von 483,99 EUR über PayPal und erhielt diese vom Provider zurück
Durch einen Fehler wurde der Betrag auch auf das Konto der Leistungsempfängerin überwiesen
Die Leistungsempfängerin gab das Geld aus und vereinbarte eine Ratenzahlung von 50 EUR monatlich zur Rückerstattung 2. 8 EUR: Erstattung von einem defekten Zigarettenautomaten
- Beilage der Kontoauszüge der letzten drei Monate
**09.07.2024: Anhörung nach § 24 SGB X**
- Feststellung einer Überzahlung von 1236,10 EUR für den Zeitraum 01.04.2024 bis 31.05.2024
- Aufschlüsselung der Überzahlung:
- 01.04.2024 bis 30.04.2024: 453,99 EUR (Regelbedarf)
- 01.05.2024 bis 31.05.2024: 563,00 EUR (Regelbedarf) + 219,11 EUR (Kosten der Unterkunft)
- Aufforderung zur Stellungnahme bis 26.07.2024
**25.07.2024: Antrag auf Fristverlängerung**
- Bitte um Verlängerung der Frist um 3 Wochen bis zum 16.08.2024
- Begründung:
1. Beruflicher Stress und Krankheitsausfälle von Kollegen
2. Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg ins Berufsleben nach langjähriger Arbeitslosigkeit
3. Körperliche Belastung durch die Arbeit
4. Gesundheitliche Probleme und hohes Stresslevel
5. Finanzielle Schwierigkeiten bei sofortiger Rückzahlung des gesamten Betrags
## Kernpunkte
1. Die Leistungsempfängerin erhielt für Mai 1130,11 EUR netto und für Juni 2445,74 EUR netto.
2. Das Jobcenter fordert 1236,10 EUR zurück, die angeblich zu Unrecht bezogen wurden.
3. Die Leistungsempfängerin erklärt die ungewöhnlichen Zahlungseingänge und bittet um Fristverlängerung zur Stellungnahme.
4. Sie weist auf persönliche und finanzielle Schwierigkeiten hin, die eine sofortige Rückzahlung erschweren.
## Frage
Ist die Forderung des Jobcenters über 1236,10 EUR berechtigt? Wie sollte die Leistungsempfängerin weiter vorgehen? Ratenzahlung vereinbaren? Andere Tipps?
Frage zur Jobcenter-Forderung nach Arbeitsaufnahme
15. August 2024
Thema abonnieren
Frage vom 15. August 2024 | 21:30
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Jobcenter-Forderung nach Arbeitsaufnahme
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. August 2024 | 21:51
Von
Status: Unbeschreiblich (124460 Beiträge, 40363x hilfreich)
ZitatDie Leistungsempfängerin erhielt für Mai 1130,11 EUR netto und für Juni 2445,74 EUR netto. :
Wann konkret kamen diese Summen auf dem Konto an?
ZitatBegründung :
Sie soll die Stellungnahme in ihrer Freizeit machen, davon hat sie jeden Tag 16 Stunden, zusätzlich zu den Tagen an denen sie komplett frei hat.
Insofern dürfte "ich hab auf der Arbeit zu viel zu tun" nicht sonderlich hilfreich sein, aber der Sachbearbeiter kann es dennoch im Rahmen der Kulanz gewähren.
#2
Antwort vom 15. August 2024 | 22:19
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWann konkret kamen diese Summen auf dem Konto an? :
31.05.2024 1130,11 Euro
28.06.2024 2287,54 Euro
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15. August 2024 | 22:23
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSie soll die Stellungnahme in ihrer Freizeit machen, davon hat sie jeden Tag 16 Stunden, zusätzlich zu den Tagen an denen sie komplett frei hat. :
Insofern dürfte "ich hab auf der Arbeit zu viel zu tun" nicht sonderlich hilfreich sein, aber der Sachbearbeiter kann es dennoch im Rahmen der Kulanz gewähren.
Vielen Dank, dass Sie mir zu dieser späten Stunde antworten.
#4
Antwort vom 15. August 2024 | 23:16
Von
Status: Unbeschreiblich (124460 Beiträge, 40363x hilfreich)
Zitat31.05.2024 1130,11 Euro :
Diese 1130,11 EUR wären dann von der Zahlung des Amtes abzuziehen und dem Amt zu erstatten.
Da sie nur 782,11 EUR vom Amt bekommen hat, sind auch nur 782,11 EUR zu erstatten.
Die 483,99 EUR sind wohl ebenfalls als Einnahmen zu sehen und entsprechend zu erstatten.
Zitat4. Sie weist auf persönliche und finanzielle Schwierigkeiten hin, die eine sofortige Rückzahlung erschweren. :
Das ist Standard bei Wiedereinsteigern, insofern gewähren die Ämter da regelmäßig Ratenzahlungen sofern die Raten angemessen sind.
Wobei sie gemessen an den vorherigen Sozialleistungen nun jeden Monat 1.663,63 EUR mehr hat - davon könnte man die 1236,10 EUR in einer Rate zurückzahlen, mehr als die Gewährung von 2-3 Raten würde ich da also nicht erwarten.
ZitatVielen Dank, dass Sie mir zu dieser späten Stunde antworten. :
Gerne geschehen.
#5
Antwort vom 16. August 2024 | 13:24
Von
Status: Unbeschreiblich (34215 Beiträge, 5901x hilfreich)
Das ist Usus und nicht zu beanstanden. Das JC hatte bisher ---vorläufig-- Bürgergeld bewilligt und hat nach Mitteilung der Arbeitsaufnahme zu prüfen und ---abschließend-- zu bescheiden. Dabei sind nun die Geldeingänge während des Leistungsbezugs aufgefallen und erklärungsbedürftig. Das JC sieht trotz Erklärung eine Einnahme an, rechnet das zu Unrecht erhaltene Bürgergeld erneut aus (berücksichtigt noch 30,- als *Freibetrag für die einmalige *Handy-Einnahme*---und fordert nun zurück.ZitatDas Jobcenter stellte daraufhin die Leistungen ab dem 01.06.2024 ein und forderte Kontoauszüge sowie Lohnabrechnungen an. :
Warum?ZitatBitte um Verlängerung der Frist um 3 Wochen bis zum 16.08.2024 :
Wie kommts? Sie hat doch seit Juni ein mtl. Nettoeinkommen von ca 2450,-. Das dürfte das JC nicht interessieren. Die anderen Punkte sind auch nur Ausreden, die das JC nicht liest.Zitat4. Sie weist auf persönliche und finanzielle Schwierigkeiten hin, die eine sofortige Rückzahlung erschweren. :
Nach der Schilderung: Ja.ZitatIst die Forderung des Jobcenters über 1236,10 EUR berechtigt? :
Das JC wird vermutlich nicht antworten, sondern noch den Monat August abwarten, dann einen Erstattungs-und Rückforderungsbescheid über diese Summe schicken.
Kommt dann keine Rückzahlung, wird das JC die Sache vermutlich nicht selbst weiter verfolgen, sondern den Vorgang an das *firmeneigene* InkassoService der Bundesagentur für Arbeit (Sitz Recklinghausen) abgeben. Diese Stelle meldet sich dann (später) bei deiner Bekannten und ---fordert zurück---.
Alle nochmaligen Erklärungen und Nachweise kann sie sich sparen, die Inkassostelle will nur Geld, will nicht diskutieren.
Meine Empfehlung:
Deine Bekannte könnte jetzt anfangen, Geld zu sparen und dann (wenn Inkassoservice sich meldet), zurückzahlen. Entweder insgesamt oder in angemessenen Raten. Für Ratenzahlung will man vermutlich erst einen Nachweis zu ihrem Einkommen und Vermögen sehen...
#6
Antwort vom 18. August 2024 | 13:18
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMeine Empfehlung: :
Deine Bekannte könnte jetzt anfangen, Geld zu sparen und dann (wenn Inkassoservice sich meldet), zurückzahlen. Entweder insgesamt oder in angemessenen Raten. Für Ratenzahlung will man vermutlich erst einen Nachweis zu ihrem Einkommen und Vermögen sehen...
Die Bekannte hat zunächst einen Antrag auf Ratenzahlung ab dem 01.09.2024 gestellt. Ich bin gespannt, wie das Jobcenter darauf reagiert.
#7
Antwort vom 18. August 2024 | 14:30
Von
Status: Unbeschreiblich (34215 Beiträge, 5901x hilfreich)
Ich auch.ZitatIch bin gespannt, wie das Jobcenter darauf reagiert. :
Meine Vermutung: Das JC reagiert nicht darauf. Vermutlich kommt nach den vergeblichen Aufforderungen des JC seit Juni nun endlich ein Aufhebungs-und Erstattungsbescheid bzw. Rückforderungsbescheid über die o.g. Summe. Nach 3 Monaten dürfte auch das geduldigste JC den Aktendeckel zuklappen.
Die JC, die ich kenne, halten sich nicht lange mit ehemaligen LB auf und leiten solche Forderungen regelmäßig zügig weiter an das Inkasso, nachdem der Vorgang per *letztem Bescheid* abgeschlossen wurde.
Außerdem: Der Antrag auf Ratenzahlung... beinhaltet was? Soll das JC eine Ratenhöhe vorschlagen oder hat man im Antrag eine Ratenhöhe genannt? Wie lange will man Briefwechsel mit dem JC führen, um zu einer Ratenhöhen-Vereinbarung zu kommen?
#8
Antwort vom 24. August 2024 | 17:27
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch auch. :
Meine Vermutung: Das JC reagiert nicht darauf. Vermutlich kommt nach den vergeblichen Aufforderungen des JC seit Juni nun endlich ein Aufhebungs-und Erstattungsbescheid bzw. Rückforderungsbescheid über die o.g. Summe. Nach 3 Monaten dürfte auch das geduldigste JC den Aktendeckel zuklappen.
Hallo, anbei hier die Rückmeldung:
In einem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 19.08.2024 wurden Leistungen nach dem SGB II für eine Person teilweise aufgehoben. Es geht um einen Betrag von 1.236,10 EUR für den Zeitraum vom 01.04.2024 bis 31.05.2024. Der Grund dafür ist, dass in diesem Zeitraum Einkommen aus einer Beschäftigung erzielt wurde und eine Doppelüberweisung stattfand, die als Einkommen angerechnet wurde.
Der Bescheid fordert die Rückzahlung dieses Betrags in monatlichen Raten von 56,30 EUR, beginnend ab dem 01.10.2024. Wenn die Raten nicht rechtzeitig gezahlt werden oder zwei Raten ausfallen, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim zuständigen Jobcenter eingereicht werden.
-- Editiert von User am 24. August 2024 17:27
#9
Antwort vom 24. August 2024 | 19:06
Von
Status: Unbeschreiblich (34215 Beiträge, 5901x hilfreich)
Ergibt sich das aus dem, was du oben geschildert hast?ZitatDer Grund dafür ist, dass in diesem Zeitraum Einkommen aus einer Beschäftigung erzielt wurde und eine Doppelüberweisung stattfand, die als Einkommen angerechnet wurde. :
Entweder ist heut zu heiß oder die KA defekt oder ich verstehe---wie meistens-- nichts.
Es ging doch eher um das Einkommen aus dem Handykunststück, nicht aus Beschäftigung, oder?
Mit 56,30 mtl. zahlt sie fast 2 Jahre Raten zurück. Ein sehr gnädiges JC...
#10
Antwort vom 26. August 2024 | 05:30
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatErgibt sich das aus dem, was du oben geschildert hast? :
Ja, korrekt.
#11
Antwort vom 26. August 2024 | 05:36
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEs ging doch eher um das Einkommen aus dem Handykunststück, nicht aus Beschäftigung, oder? :
Mit 56,30 mtl. zahlt sie fast 2 Jahre Raten zurück. Ein sehr gnädiges JC...
Ich gehe davon aus um den Gesamtbetrag 1.236,10 Euro. Möglicherweise liegt dies daran, dass sie die letzten drei Kontoauszüge beigefügt hat. Diese zeigen, dass sie nicht besonders sparsam ist und es häufig zu Lastschriftrückgaben gekommen ist. Daraus könnte man schließen, dass sie Schwierigkeiten hat, mit Geld umzugehen.
Und jetzt?
Schon
277.234
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
8 Antworten