Hallo, ich habe eine Frage zur Nachzahlung von Grundsicherungsleistungen.
Ich habe im Juli 2017 einen Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung gestellt. 2 mal wurde mir dieser bislang abgelehnt, aber ich habe jedes Mal Widerspruch eingelegt. Im Dezember 2018 habe ich dann einen Anwalt konsultiert und mit ihm meinen Fall bearbeitet. Kurz zusammengefasst habe ich laut meinem Anwalt allerbeste Chancen, dass mir die Grundsicherung bewilligt wird. Im Moment befindet sich der Widerspruch noch in Bearbeitung; ich denke aber, dass ich spätestens nächsten Monat eine Mitteilung bekommen werde. Meine Frage dazu wäre jetzt: Angenommen das Amt bewilligt mir die Grundsicherung, bekomme ich dann alles seit Juli 2017 nachgezahlt? Oder gibt es eine Obergrenze?
Vielen Dank im Voraus!
Frage zur Nachzahlung von Grundsicherung
12. April 2019
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Frage vom 12. April 2019 | 13:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Nachzahlung von Grundsicherung
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#1
Antwort vom 12. April 2019 | 15:55
Von
Status: Philosoph (13036 Beiträge, 4438x hilfreich)
@charly:
Zitat:Meine Frage dazu wäre jetzt: Angenommen das Amt bewilligt mir die Grundsicherung, bekomme ich dann alles seit Juli 2017 nachgezahlt?
Wenn insgesamt 2 Anträge gestellt und jeweils abgelehnt wurden, gegen beide Ablehnungsbescheide fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde, die beiden Ablehnungsbescheide den Zeitraum von Juli 2017 bis aktuell lückenlos abdecken und die Voraussetzungen für die Gewährung der Grundsicherung auch schon im Julli 2017 vorlagen, wird für den Gesamtzeitraum nachgezahlt.
Zitat:Oder gibt es eine Obergrenze?
Solange negative Bescheide nicht bestandskräftig sind, gibt es keine Obergrenze.
Gruß,
Axel
#2
Antwort vom 12. April 2019 | 16:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Wenn insgesamt 2 Anträge gestellt und jeweils abgelehnt wurden, gegen beide Ablehnungsbescheide fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde, die beiden Ablehnungsbescheide den Zeitraum von Juli 2017 bis aktuell lückenlos abdecken und die Voraussetzungen für die Gewährung der Grundsicherung auch schon im Julli 2017 vorlagen, wird für den Gesamtzeitraum nachgezahlt.
Ja, das trifft komplett zu.
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#3
Antwort vom 12. April 2019 | 16:33
Von
Status: Unbeschreiblich (31888 Beiträge, 5621x hilfreich)
Bei welcher Behörde hast du den Antrag gestellt? Beim Sozialamt nach SGB XII, Kap. 4?ZitatAntrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung :
Wer hat wann welche Erwerbsminderung bei dir festgestellt?
Was hat das Amt denn nicht beachtet?Zitathabe ich laut meinem Anwalt allerbeste Chancen, :
Und jetzt?
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