Hallo,
ich hoffe, meine Frage ist in diesem Forum richtig, sonst würde ich einen Mod. bitten die Frage in dass richtige Forum zu verschieben.
Folgende Ausgangssituation: Mein Sohn hat bis zum 30.06 sozialversicherungspflichtig gearbeitet, anschließend hat er sich arbeitssuchend gemeldet. Sein Arbeitslosengeld wurde ihm bis Ende Februar 2021 bewilligt.
Er möchte am 01.07 ein duales Studium beginnen, einen Termin für das Auswahlverfahren hat er , dieser ist aufgrund von Corona Ende Januar 2021. Gut möglich, das dieser auch nochmals nach hinten verschoben wird.
Damit er dem Staat nicht unnötig lange auf der Tasche liegt, hat er nach einem Job gesucht und zum 15.11. nun endlich auch was gefunden, vorerst befristet auf 2 Monate. Die Firma will die Entwicklung Corona abwarten, kann aber sein, dass der Vertrag auch verlängert wird. Ziel wäre es bis zum Studienbeginn dort zu arbeiten.
Nun wird er dem Jobcenter melden, dass er vom 15.11 bis (aktuell) 15.01 einen Job hat und das ALG wird entsprechend eingestellt.
Nun zu meiner Frage: Angenommen er erhält am 15.01 keine Verlängerung und er müsste sich wieder arbeitssuchend melden, würde das ALG dann bis Ende April bezahlt werden ? (ursprünglich Ende Februar + die 2 Monate in denen er gearbeitet hat). Oder hat dieser 2 Monatsjob keine Auswirkung auf das ALG ?
Falls ich etwas falsch oder schlecht erklärt habe, bitte einfach fragen.
Danke und bleibt gesund
Herr-Kules
Frage zur Verlängerung Arbeitslosengeld
4. November 2020
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Frage vom 4. November 2020 | 07:15
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 7x hilfreich)
Frage zur Verlängerung Arbeitslosengeld
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#1
Antwort vom 4. November 2020 | 14:43
Von
Status: Unbeschreiblich (35904 Beiträge, 6092x hilfreich)
Warum zum Jobcenter? Die zuständige Behörde dürfte doch die Arbeitsagentur sein, oder?
Das tut er nicht, Er erhält eine Versicherungsleistung. Er hat doch 16 Monate sv-pflichtig gearbeitet... daraus kommen 8 Monate ALG.ZitatSein Arbeitslosengeld wurde ihm bis Ende Februar 2021 bewilligt....Damit er dem Staat nicht unnötig lange auf der Tasche liegt, :
In Vollzeit?Zitatvorerst befristet auf 2 Monate. :
Nein.Zitatwürde das ALG dann bis Ende April bezahlt werden ? :
Dein Sohn müsste sich ohne Job-Verlängerung am 16.1. --arbeitslos-- melden. Die Meldung ---arbeitsuchend--- genügt nicht.
Er kann dann den Restanspruch des ALG (bis Februar) erhalten. Vom 16.1. bis Ende Februar.
2 Monate bewirken keinen ALG-Anspruch.
Hinweis:
Wenn der Sohn ---jetzt--- der Behörde mitteilt, dass er ab 15.11. evtl. einen Job annimmt, wird die Leistung eingestellt, sofern es kein Minijob ist.
Ich weiß nicht, was die Firma da bis 15.11. abwarten will--- Aber wenn er den Job wegen Corona ab 15.11. doch nicht bekommt, muss er das Rad mit der Leistungseinstellung wieder zurückdrehen, was sehr viel länger dauert als die Leistungseinstellung selbst.
#2
Antwort vom 20. November 2020 | 07:31
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 7x hilfreich)
Hallo,
kurzer Zwischenbescheid. Mein Sohn arbeitet seit Montag in Vollzeit, vorerst befristeter Vertrag in Vollzeit bis Mitte Januar.
Alles entsprechend der ARGE gemeldet. Von dort kam die Aussage, dass sein ALG 1 in diesen 2 Monaten nicht bezahl wird, im Falle einer nicht Verlängerung des Arbeitsvertrages das ALG1 entsprechend um 2 Monate noch weiter bezahlt wird, da er den Gesamtanspruch auf 8 Monate noch nicht verbraucht hat. Also statt bis Ende Februar, dann halt bis Ende April.
Schauen wir mal wie es weitergeht
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