Hallo zusammen,
Wir haben ein Kind, und meine Frau erhält Elterngeld Plus bis August 2025 (580€ monatlich, vorher hatte Sie eine befristete Festanstellung als AN).
Nun erwarten wir erfreulicherweise ein weiteres Kind, das voraussichtlich Ende August oder Anfang September 2025 geboren wird.
Meine Frau hat vor Weihnachten ein sehr verlockendes Angebot von ihrer ehemaligen Chefin erhalten: Sie könnte als Selbstständige Abrechnungen aus dem Homeoffice + zu jeder tageszeit übernehmen. Da meine Frau ihre Arbeit sehr liebt, würde Sie das Angebot gerne annehmen, selbst wenn dadurch etwas Steuern anfallen würden.
Frage:
Bisher wurde das Elterngeld auf Basis des Gehalts aus der Festanstellung berechnet. Wenn meine Frau nun selbstständig wird und weniger verdient als zuvor, wird das Elterngeld dann weiterhin auf Grundlage des früheren Einkommens aus der Festanstellung berechnet?
(Was die Scheinselbstständigkeit betrifft, würde sie zeitnah einen weiteren Kunden gewinnen.)
Frage 2
Lohnt sich das, auch wenn meine Frau am Anfang monatlich nur 200-300€ dazu verdienen wird?
Es ist geplant, dass meine Frau jetzt etwas aufbaut und nach der Elternzeit des zweiten Kindes damit weitermacht.
PS: es geht eher darum sich etwas aufzubauen, als wirklich um die 200-300€
Fragen zu Elterngeld Plus beim zweiten Kind, was macht Sinn?
29. Dezember 2024
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Frage vom 29. Dezember 2024 | 14:56
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu Elterngeld Plus beim zweiten Kind, was macht Sinn?
#1
Antwort vom 29. Dezember 2024 | 17:17
Von
Status: Unbeschreiblich (40629 Beiträge, 6587x hilfreich)
Dann sollte sich deine Frau mit ihrer Chefin zusammensetzen und die Bedingungen langfristig vereinbaren.Zitat :PS: es geht eher darum sich etwas aufzubauen, als wirklich um die 200-300€
Sie wird für solche Tätigkeiten ein Gewerbe anmelden müssen.
Und zu Elterngeld und Erwerbstätigkeit kann man zB hier vieles nachlesen...
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/darf-ich-teilzeit-arbeiten-waehrend-ich-elterngeld-beziehe--124622
Voraussetzung ist, dass sich die Rechtslage nicht ändert. So manches wird jetzt schon angedacht. Und welche Gesetze dann nach der 2.Elternzeit wegen des Elterngeldes in Elternzeit tatsächlich gelten, ist derzeit ungewiss.
Und jetzt?
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