Liebe Experten,
ich habe eine Fragen zu http://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/__8.html.
Kann mir jemand erklären, was mit " § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (monatliche Bezugsgröße) auf die volle Höhe," gemeint ist.
Welche Höhe wird dort zugrunde gelegt und wo steht diese Höhe?
Danke für Eure Antworten und beste Grüße :-)
DT
Fragen zu Kraftfahrzeughilfen zur Errreichung des Arbeitsplatzes
16. August 2021
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Frage vom 16. August 2021 | 22:44
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu Kraftfahrzeughilfen zur Errreichung des Arbeitsplatzes
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#1
Antwort vom 16. August 2021 | 23:26
Von
Status: Schüler (313 Beiträge, 61x hilfreich)
"§ 18 Bezugsgröße
(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
(...)
Fußnote
(+++ Hinweis: Zur Bezugsgröße vgl. die jeweilige Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung +++)
= 3.290 €
-- Editiert von amz529033-63 am 16.08.2021 23:27
-- Editiert von amz529033-63 am 16.08.2021 23:28
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