Fragen zum Wohngeldantrag

9. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 293x hilfreich)
Fragen zum Wohngeldantrag

Frau X hat sich von Ihrem Mann getrennt und seit Anfang September 24 eine eigene Wohnung zur Miete bezogen. Grob überschlagen dürfte sie einen Anspruch auf Wohngeld haben (lt. Wohngeldrechner).

Im Antrag soll man ja die Kaltmiete zzgl. Wasser/Abwasser/Müllbeseitigung angeben. Diese sind in den Gesamtnebenkosten enthalten, aber in der Höhe nicht separat aufgeschlüsselt. Diese wird sie ja erst mit der ersten Nebenkostenabrechnung beziffern können.
Frage: Kann/Darf man diese dann schätzen?
Und wenn man zu hoch lag und daher zuviel Wohngeld bekommt, ist das dann strafbar/Sozialbetrug? Dass Frau X zuviel bezahle Gelder zurückzahlt, ist selbstverständlich, aber sie möchte nicht Gefahr laufen, Betrug zu begehen. Aber die Kosten deshalb gar nicht angeben, würde ja evtl. zu zu wenig Wohngeld führen.




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41006 Beiträge, 6619x hilfreich)

Findet sich im neuen Mietvertrag nichts dazu?:
X€ Kalt/-Grundmiete
X€ Nebenkosten
X€ Heizkosten

Die Wohngeld-/Mietzuschuss-Formulare der Bundesländer ähneln sich alle. Dort wird nach dem Gesamtbetrag Wohnkosten gefragt, den man an den Vermieter zahlt.
Und dann wird nach einzelnen Beträgen gefragt (Heizkosten, WW-Kosten, evtl. Stellplatz)

Der Wohngeldrechner will nur die Bruttokaltmiete haben. Das ist Kaltmiete + alle Nebenkosten, also OHNE Heizkosten.
Man braucht iaR nicht schätzen. Man kann den MV vorlegen oder den Nachweis über die mtl. Zahlung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 293x hilfreich)

Im Mietvertrag ist nur unterteilt nach Kaltmiete und Nebenkosten.
Die Nebenkosten beinhalten alle sonstigen Kosten (inkl. Heizung, Wasser, müll, Grundsteuern etc...). Diese Kosten sind aber ja nicht Betragsmäßig aufgeschlüsselt. Also weiß sie nicht, wie hoch der Anteil an Wasser und Müllgebühren ist.

Lediglich Strom musste sie selber anmelden.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41006 Beiträge, 6619x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Nebenkosten.
Kann man im Wohngeldantrag ---Höhe nicht gesondert vereinbart ankreuzen?
Falls nicht, kann man nur die Gesamtsumme der zu zahlenden Kosten angeben.
Die Höhe der (unbekannten) Heizkosten wird den Anspruch auf Wohngeld nicht aushebeln.

Hier in diesem und auch einigen anderen Anträgen anderer Bundesländer kann man das entspr. angeben:
https://www.kiel.de/de/gesundheit_soziales/wohngeld/_dokumente_wohngeld/antrag_mietzuschuss_dsgvo.pdf

ziemlich weit hinten, bei Nr. 24

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 293x hilfreich)

Danke, ich glaube es hat sich geklärt. Irgendwo versteckt in der Ausfüllhilfe stand, dass man das Feld mit den Kosten auch freilassen kann wenn diese nicht separat aufgeschlüsselt werden können und dann wird eine Pauschale dafür angesetzt.

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#5
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

jetzt habe ich doch noch eine Frage.
In dem Antrag steht wortwörtlich:
"Zahlt das Haushaltsmitglied Steuer vom Einkommen"

Nun ist es ja so, dass es einen Unterschied gibt zwischen "steuerpflicht" und "Steuerzahlung".
Ein Einkommen kann steuerpflichtig sein, aber wegen hoher Absetzungen liegt man unterhalb des Grundfreibetrags und zahlt effektiv keine Steuern.

Die Antragstellerin hat eine Bruttorente knapp oberhalb des Grundfreibetrags und durch Absetzungen kommt sie halt am Ende zu einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Freibetrags. Muss also keine Steuern zahlen.

Wenn sie nun also nein ankreuzt, fällt das Wohngeld um 50€ geringer aus, als wenn sie ja ankreuzt.
Da wäre es für sie ja sinnvoll, die Steuererklärung so zu gestalten (also weniger absetzen) so dass sie gerade eben 1€ Steuern zahlen müsste.

Hier wird ja der bestraft (durch geringeres Wohngeld) der sowieso schon höhere Kosten hat.

Bezieht sich die Frage also wirklich darauf, ob Steuern gezahlt werden oder ob das Einkommen (hier Rente) dem Grunde nach steuerpflichtig ist?

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#6
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Bezieht sich die Frage also wirklich darauf, ob Steuern gezahlt werden oder ob das Einkommen (hier Rente) dem Grunde nach steuerpflichtig ist?
Es geht darum, ob tatsächlich Einkommenssteuer entrichtet wird.

Da die Steuererklärung und ggf. Steuernachzahlung im vorliegenden Fall in der Zukunft liegt, wird sich die WoG-Stelle i. d. R. auf den Standpunkt zurückziehen, dass eine Entrichtung von Einkommenssteuer im BWZ rein spekulativ ist. Der Antragsteller sollte hier seine Ansicht mit plausiblen Fakten unterfüttern.

-- Editiert von User am 15. September 2024 15:55

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#7
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 293x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
Es geht darum, ob tatsächlich Einkommenssteuer entrichtet wird.

Danke, wenn auch nicht wie erhofft.

Da es so gut wie sicher ist, dass keine EkST anfallen wird, wird man das auch so angeben.

Befriedigend ist das aber nicht. Der (fiktive) Nachbar mit gleicher Miete/Kosten, aber geringfügig höherer Rente und damit zu versteuerndem EK über dem Grundfreibetrag (resultierend in einer Steuer von nur 5€) würde also 50€ mehr Wohngeld erhalten....

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34494 Beiträge, 17815x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 293x hilfreich)

Ok, dann wird die Antragstellerin zukünftig schauen, ob sie durch weglassen von Absetzungen auf einen geringfügigen Steuerzahlbetrag kommt.

Und das, wo doch gemeinhin jeder versucht, Steuern zu sparen...verrückte Welt

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41006 Beiträge, 6619x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
ob sie durch weglassen von Absetzungen auf einen geringfügigen Steuerzahlbetrag
Da irrst du. Wer weniger absetzen kann, zahlt mW höhere Einkommensteuern, falls überhaupt welche fällig werden.
Es gibt ja schließlich den Grundfreibetrag.

Zitat (von Schalkefan):
Und das, wo doch gemeinhin jeder versucht, Steuern zu sparen...verrückte Welt
Was hat das jetzt mit Wohngeld oder weniger/mehr Absetzbeträgen zu tun?
Wer mehr absetzen will, muss erstmal mehr ausgeben...und zwar absetzbare Ausgaben...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 293x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer weniger absetzen kann, zahlt mW höhere Einkommensteuern

Klar, was denn sonst? Hab ich ja genau so geschrieben. Darum geht es doch, dass die Dame statt 0 Steuern dann 5 € (oder so in etwa) zahlt. Einfach mal ein paar aussergewöhnliche Belastungen nicht angeben.

Zitat (von Anami):
Was hat das jetzt mit Wohngeld oder weniger/mehr Absetzbeträgen zu tun?

Wenn ich die Wohngeldberechnung richtig verstanden habe, wird bei jemandem, der auf sein Einkommen Steuern zahlt (egal wie viel oder wenig), eine Pauschale von 10% vom Einkommen für die Betechnung abgezogen. Das würde lt. wohngeldrechner in 50€ mehr Wohngeld resultieren.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41006 Beiträge, 6619x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Wenn ich die Wohngeldberechnung richtig verstanden habe,
Ja, so verstehe ich sie auch. (Editiert)

Zitat (von Schalkefan):
Klar, was denn sonst?
ja, sorry, mein Missverständnis.


-- Editiert von Moderator am 16. September 2024 12:34

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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