Freiberufler geringe Einnahmen Zuschuss vom Staat ?

13. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
go624636-13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberufler geringe Einnahmen Zuschuss vom Staat ?

Guten Morgen

Meine Einnahmen werden sich vermutlich bis Ende des Jahres auf 18.000€ bewegen.
Da das natürlich sehr knapp wird frage ich mich wann ich Zuschüsse vom Staat beantragen kann und in welcher Höhe ?

-- Editiert von Moderator topic am 13. August 2023 15:05

-- Thema wurde verschoben am 13. August 2023 15:05

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6008 Beiträge, 1451x hilfreich)

Die "Einnahmen" (Umsatz) sind nicht relevant für einen Anspruch auf Sozialleistungen. Relevant ist das verfügbare steuerpflichtige Einkommen (also Umsatz abzüglich Betriebskosten).

Wenn das Einkommen des Selbständigen unterhalb der Grenzen für Wohngeld, Bürgergeld etc.pp. liegt, kann er entsprechende Sozialleistungen beziehen.

Das Jobcenter prüft jedoch, ob ein Arbeitsverhältnis ein Weg aus dem Bezug von Bürgergeld sein kann. Dann muss die Selbständigkeit aufgegeben und eine angestellte Arbeitsstelle angetreten werden. Es sei denn, man entwickelt einen überzeugenden Plan, das eigene Unternehmen wieder in die lebenserhaltende Gewinnzone zu bringen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
go624636-13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank…mit Umsatz meine ich natürlich auch das zu versteuernde Einkommen.

Ich lebe gerade einen sehr minimalistischen Lebensstil.
Das Geld reicht „eigentlich" aus.

Ich frage mich halt ob ich Ansprüche geltend machen kann die einen „nichts kosten"

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37555 Beiträge, 13798x hilfreich)

Das findet man raus, indem man sich z.B. bei der zuständigen Kammer beraten lässt, einen Existenzgründerkurs mitmacht, einen Wirtschaftsberater einschaltet.

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30496 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von go624636-13):
Das Geld reicht „eigentlich" aus.
Für genügsame Minimalisten eine ziemlich gute Konstellation. :smile:
Da gibts nicht noch was vom Staat...

Vorschlag: Evtl. als Freiberufler *besser* werden und durch mehr Einnahmen mehr eigene Ansprüche erfüllen.
Aber das kostet auch. Mindestens Aufwand an Zeit, Energie, Nerven.

Den (steuerl. absetzbaren) Grundkurs *meine kleine Steuer mach ich selber* hast du hoffentlich seit letztem August bereits hinter dir?

Manche freiberuflichen Tätigkeiten sind aus diversen Gründen nicht schnell *finanziell ertragreich*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15844 Beiträge, 9087x hilfreich)

Zitat (von go624636-13):
Ich frage mich halt ob ich Ansprüche geltend machen kann die einen „nichts kosten"

Wie gesagt: Wohngeld beantragen.

Evtl. wird man aber von der Wohngeldstelle zum Jobcenter (wegen Bürgergeld, formerly known as Hartz4) geschickt.
Das Jobcenter wird was zahlen, aber einen Plan sehen wollen, wie man gedenkt, zukünftig ohne Sozialleistungen auszukommen.
D.h. man bekommt dann mittelfristig die Auswahl zwischen "Einnahmen aus Freiberuflichkeit erhöhen", "Freiberuflichkeit aufgeben und angestellte Tätigkeit beginnen" und "Freiberuflichkeit zukünftig ohne Zuschuss fortsetzen"

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6008 Beiträge, 1451x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das findet man raus, indem man sich z.B. bei der zuständigen Kammer beraten lässt, einen Existenzgründerkurs mitmacht, einen Wirtschaftsberater einschaltet.

Im EP ist die Rede von einem Freiberufler.
Kammern gibt es bei Freiberuflern nur für Ärzte/Zahnärzte/Tierärzte, Rechtsanwälte/Notare, Apotheker, Architekten, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Die allermeisten Freiberufler, die einen so geringen Umsatz erzielen, haben keine "zuständige Kammer".
Bei 18.000€ Jahresumatz einen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen wäre Blödsinn, weil das teurer wird als der ganze Jahresumsatz.
Ein Existenzgründerkurs ist für die Beantwortung der schlichten, einfachen Frage, ob ein Selbständige genauso Anspruch auf Sozialleistungen hat wie ein angestellt Beschäftigter, ein absurder Overkill.
Dafür reicht tatsächlich ein WWW-Forum oder ein Anruf beim Jobcenter o.ä.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116286 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von go624636-13):
Ich frage mich halt ob ich Ansprüche geltend machen kann die einen „nichts kosten"

Nö, so was kostet immer mindestens Zeit und Nerven.



Zitat (von go624636-13):
mit Umsatz meine ich natürlich auch das zu versteuernde Einkommen.

Das Sozialrechtliche Existenzminimum hat in DE eine Höhe von 502 EUR für eine alleinstehende Person.
Dazu kommen dann noch die Kosten der Unterkunft (45 Quadratmeter für eine alleinstehende Person).

Das steuerrechtliche Existenzminimum (=Grundfreibetrag) liegt für das Steuerjahr 2023 bei 10.908 Euro


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6434 Beiträge, 1376x hilfreich)

Mehr arbeiten kostet nichts. Man kann zb. einen 520 EUR Minijob nebenbei machen oder halbtags auf Teilzeit arbeiten usw.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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