Freibetrag für Steuererklärung

9. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
dietmark
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Freibetrag für Steuererklärung

Hallo.

Folgende Frage zum Senario Steuererklärung. Wenn ich jetzt Harz4 Empfänger bin und meine Steuererklärung machen muß und ich meinet wegen 500,- Euro vom Staat zurück bekomme, werden diese mir sicherlich angerechnet und als Einkommen gezählt. Zusätzlich möchte der Steuerberater auch entlohnt werden. Sagen wir 200,- Euro.

Nun ist ja wie man so sagt außer Spesen nicht gewesen. 500,- Euro werden verrechnet und 200,- Euro muß ich noch zahlen.

Lohnt sich dann eine Steuererklärung überhaupt oder kassiert der Staat hier zwei mal?

Gruß

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Hallo Dietmark:

Bevor ich einem Steuerberater 200 Euro in den Rachen schiebe, würde ich lieber auf die Steuererklärung verzichten. Prinzipielle sollte eigentlich jeder in der Lage sein, diese mit gängiger - teilweise kostenloser - Software selber zu machen, sofern es nicht irgendwelche irrsinnig komplizierten Besonderheiten gibt. Gib mal z.B. bei Google den Suchbegriff "Elster" ein. Elster ist die Software, mit der Du Deine Steuererklärung erstellen und direkt online an das Finanzamt schicken kannst. Versehen mit einer digitalen Signatur, die Du über das Programm anfordern kannst, brauchst Du keinerlei Unterlagen mehr einreichen, sondern kannst alles online abwickeln. Auch macht das Programm vor dem Versenden der Steuererklärung eine Plausabilitätsprüfung, wodurch die Fehlerquote minimiert wird. Gleichzeitig kannst Du Dir schon im Vorfeld die Höhe der Steuererstattung berechnen lassen.

Wenn Du Hartz IV Empfänger bist, kannst Du Dir allerdings die Steuererklärung auch sparen, weil die Erstattung - wie Du richtig bemerkt hast - sowieso angerechnet wird. Sollte die ARGE darauf bestehen, dass Du eine Steuererklärung machst, und Du bist wirklich nicht in der Lage, dieses selber zu machen, dann soll halt die ARGE auch die Kosten für den Steuerberater bezahlen.

Du kannst Dich natürlich auch gegen die Anrechnung einer Steuererstattung mit Widerspruch und Klage zur Wehr setzen. Erfolgsaussichten zweifelhaft. Dennoch würde ich es versuchen. Schließlich resultiert die Steuererstattung daraus, dass Du in einem früheren Zeitraum Geld an Vater Staat bezahlt hast, was diesem eigentlich gar nicht zustand. Dieses bekommst Du jetzt einerseits zurück, andererseits kassiert Vater Staat es aber dennoch an anderer Stelle wieder ein. Und das finde ich nicht korrekt. Bisher entscheiden die meisten Gerichte allerdings leider anders.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#2
 Von 
Bourgett
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Finanzamt ist verpflichtet, dir bei deiner Steuererklärung zu helfen. Evtl. musst du sogar eine Steuererklärung abgeben um deine Bedürftigkeit zu verringen. Die ARGE kann dich hierzu auffordern (§ 2 SGB II ). Die Erstattung ist anrechenbares Einkommen und bisher sind alle Klagen zugunsten der ARGE entschieden worden. Da das Finanzamt dir bei deiner Steuererklärung helfen muss, wird die ARGE die Kosten für den Steuerberater nicht anerkennen.

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#3
 Von 
dietmark
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Ich denke ich werde da auch noch mal den Berater für meine Freundin zu Rate ziehen.

Ich selbst bin ja werktätig nur sehe ich absolut nicht ein warum man hier zweimal zahlen soll.

Armes Deutschland.

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#4
 Von 
tatcher_a_hainu
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Bevor ich einem Steuerberater 200 Euro in den Rachen schiebe, würde ich lieber auf die Steuererklärung verzichten


Das wird wohl nicht gehen. Das FA wird sich dann garantiert mit einer Erinnerung bei Dir melden.
Nur wenn bisher noch nie!! eine Steuererklärung gemacht wurde kann das funktionieren, liegt bereits eine Steuernummer vor nicht mehr.

-- Editiert von tatcher_a_hainu am 13.08.2007 09:35:45

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

@tatcher_a_hainu
Wie kommst Du darauf, dass dietmark verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben?

Das ist zwar nicht auszuschließen, hat aber nichts damit zu tun, ob jemand bereits eine Steuernummer hat oder nicht.

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#6
 Von 
tatcher_a_hainu
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 30x hilfreich)

Es geht hier um die so genannte Pflichtveranlagung, also um die Fälle, in denen ein Bürger eine Steuererklärung abgeben muss.

Arbeitnehmer sind zum Beispiel dazu verpflichtet,
- wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen war (Ausnahme: Pauschbetrag für behinderte Menschen),
- wenn ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen hat,
- wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und die Steuerklassenkombination III und V angewendet wurde,
- wenn Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro vorliegen oder der Arbeitnehmer Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen hat.

Und wenn eine Steuernummer vorliegt und Du keine Erklärung abgibst kommt eben besagte Erinnerung vom FA. Dann musst Du halt erklären, warum Du der Meinung bist,keine Steuererklärung abgeben zu müssen.


-- Editiert von tatcher_a_hainu am 13.08.2007 10:29:55

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

@thatcher_a_hainu

1. Eine Steuernummer bekommt auch jemand, der freiwillig eine Steuererklärung abgibt.

2. Personen, die freiwillig eine Steuererklärung abgegeben haben, bekommen im Folgejahr keine Erinnerung vom Finanzamt.

3. Der Fragesteller hat keinen Hinweis darauf gegeben, der darauf schließen lässt, er müsse eine Pflichtveranlagung machen.

4. Daher gibt es steuerrechtlich keinen Grund, warum der Fragesteller nicht auf die Abgabe der Steuererklärung verzichten könnte.

5. Ob die Arge ihn trotz fehlender Pflichtveranlagung zur Abgabe einer Steuererklärung zwingen kann, weiß ich jedoch nicht. Das würde ich jedoch bezweifeln.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tatcher_a_hainu
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 30x hilfreich)

@hh

Sollte der Fragesteller keinerlei Kriterien der Pflichtveranlagung erfüllen muss er in der Tat keine Erklärung abgeben, Finanzamttechnisch gesehen.

Bin leider fälschlicherweise von meiner steuerlichen (Durchschnitts) Situation ausgegangen, bekomme daher auch regelmäßig meine "Erinnerungen" vom FA.

Soweit mir bis zum jetzigen Zeitpunkt bekannt ist hat die ARGE da auch keine Handhabe, jemanden zur Abgabe einer Steuererklärung zu nötigen.

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