Freiwillige KV bei Wohnort im EU-Ausland

2. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Freiwillige KV bei Wohnort im EU-Ausland

Hallo,
hoffe mal, das ist das richtige Unterforum.....

Wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, ist man ja freiwillig Krankenversichert, was doch lediglich bedeutet, dass man zwischen GKV und PKV wählen kann?

Wenn man nun z.B. nach Dänemark umgezogen ist, erhält man dort mit der Aufenthaltserlaubnis auch seine Krankenversicherungskarte, da dort dies alles steuerfinanziert ist. Dadurch ist man quasi doppelt krankenversichert, kann aber sicherlich nicht sich von der Krankenkasse in D befreien lassen oder diese Kündigen deswegen?

Also der Fall wäre wohnen in DK, arbeiten zu 100% in D

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Da der § 193 Abs. 3 VVG nur für Personen mit Wohnsitz in Deutschland greift, ist nach meiner Auffassung keine deutsche Krankenversicherung erforderlich, wenn man die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet.

Der AG freut sich über diesen Umstand auch, daher der AG-Anteil zu den KV-Beiträgen natürlich auch entfällt.

Allerdings frage ich mich, ob man in so einem Fall tatsächlich Anspruch auf die dänische Krankenversicherung hat, da nach EU-Recht das deutsche Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist.

-- Editiert von hh am 03.06.2022 08:04

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 verbietet in Art. 11 letztlich die Anwendung des dänischen Rechtes und ordnet die Anwendung des deutschen Rechtes an.

Dann bestünde in Deutschland doch eine Krankenversicherungspflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ok, danke, dann ist man quasi doppelt versichert.

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