Guten Abend,
mein Arbeitsvertrag lief vor kurzem aus und ich habe noch keine neue Stelle.
Arbeitslosengeld gibt es nicht, da ich immer zu kurz und 50% gearbeitet habe und ALGII gibt es auch nicht, da mittlerweile mein angespartes Vermögen für ALGII zu hoch ist. Bin über 60 und das Vermögen stammt aus früherer Zeit, das mir jetzt ausgezahlt wurde, ich habe fast alles in ETF-World-Aktien investiert.
Frage: für eine freiwillige Krankenversicherung wird das Vermögen auch angerechnet, nehme ich doch einfach mal an. Ich habe mal gegoogelt aber so recht kenne ich das Schonvermögen immer noch nicht.
Wie oben erwähnt, ich habe momentan keine Einnahmen und die Dividenden sind sehr sehr gering.
Danke für Hinweise, wie ich da vorgehen sollte.
-- Editiert von User am 13. Februar 2025 20:21
Freiwillige Krankenversicherung - kein Einkommen aber Vermögen.
Antwort: Du kannst dich zum Mindestbeitrag bei deiner KV freiwillig versichern und das Geld für den Monatsbeitrag aus dem vorhandenen Vermögen nehmen.Zitat :Frage:
Es geht bei der Krankenversicherung NICHT um irgendein *Schonvermögen*.
Es besteht in Deutschland die KV-Pflicht und bei der gesetzlichen KV/PV bist du mit ca 220,- mtl. ---versichert---.
Zitat :Antwort:
Danke für die schnelle Antwort.
So habe ich auch gerechnet, ca. 220€/Monat. Ich habe auch erwähnt, dass ich die Beiträge aus meinem Ersparten zahle.
Aber die Krankenkasse verlangt jetzt Kontoauszüge, woraus größere Bewegungen ersichtlich sind, aber keine Einnahmen aus versicherungspflichtiger Arbeit !
-- Editiert von User am 13. Februar 2025 20:46
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Danke für die späte Info.Zitat :Aber die Krankenkasse verlangt jetzt Kontoauszüge, woraus größere Bewegungen ersichtlich sind,
Du hast geschrieben, dass du keine Einnahmen aus Erwerbstätigkeit hast, also kein Erwerbseinkommen.
Ohne solches Einkommen (aus Kontoauszügen ersichtlich) bleibt nur die frw. Versicherung zum Mindestbeitrag.
Also besteht kein Grund, den Nachweis nicht zu erbringen.
Wieso hast du so gerechnet? Ein Blick ins Netz auf der Seite deiner GKV sagt dir, was sie haben will.Zitat :So habe ich auch gerechnet,
Das betrifft übrigens auch viele andere Bürger ohne Vermögen.
Den Mindestbeitrag haben sie zu zahlen, wenn sie keinen anderen *Unterschlupf* als Versicherter finden.
Manche gehen zB nur einem kleinen Minijob nach, um die KV/PV-Kosten zahlen zu können.
Der letzte Satz soll hoffentlich nicht andeuten, man sei in einem Minijob krankenversichert? Das ist nämlich nicht der Fall.
Nein.Zitat :Der letzte Satz soll hoffentlich nicht andeuten, man sei in einem Minijob krankenversichert?
Deutlicher:
Viele gehen einem MInijob nach, um von diesem Lohn ihren Mindestbeitrag KV/PV bezahlen zu können.
Warum?
Weil sie sich zB nicht in der Familienversicherung kostenlos mitversichern können.
Weil sie auch keine günstige studentische KV/PV wählen können.
Zitat :Antwort: Du kannst dich zum Mindestbeitrag bei deiner KV freiwillig versichern und das Geld für den Monatsbeitrag aus dem vorhandenen Vermögen nehmen.
Es geht bei der Krankenversicherung NICHT um irgendein *Schonvermögen*.
Fall ist gelöst, danke!
Hallo zusammen, mein Kollege hat eine ganz ähnliche Situation. ALG1 geht zu Ende (sein Vermögen ist zu groß für ALG2)
Ich wollte fragen, was ist mit der Rentenversicherung? Kann er mehrere Monate lang nichts bezahlen, bis er einen Job findet?
Die AOK bot ihm 270 Euro für KV/PV.
Hallo,
ohne versicherungspflichtige Arbeit und ohne Anspruch auf Lohnersatzleistung muss man sich "freiwillig" kranken- und pflegeversichern, das ist nämlich gar nicht so freiwillig.
Die Mindestbemessungsgrenze wurde 2025 auf 1.248 EUR angehoben, die KV/PV Beiträge liegen mittlerweile bei 250~270 EUR/Monat, je nach Zusatzbeitrag.
Man muss aber wirklich unter der Mindestbemessungsgrenze bleiben, auch mit allen Kapitaleinkünften. Vermögen spielt keine Rolle und darf auch nicht abgefragt werden.
Des Weiteren kann man sich arbeitssuchend melden, wenn auch ohne ALG und RV-Beiträge, aber es wird wenigstens die RV-Zeit angerechnet. Man muss aber wirklich aktiv Arbeit suchen und gegebenenfalls seine Bewerbungen der BfA nachweisen.
MfG
Mark
-- Editiert von User am 21. Februar 2025 01:11
Es gibt seit 2 Jahren Bürgergeld mit entspr. *Schonvermögen*.Zitat :sein Vermögen ist zu groß für ALG2
Ja, für die RENTEN-Versicherung kann er das tun. Fehlen später in der Rente ein paar Monate und wenige €.Zitat :Kann er mehrere Monate lang nichts bezahlen, bis er einen Job findet?
Er könnte auch freiwillig den Rentenbeitrag von seinem Vermögen zahlen, damit entstünde im Rentenalter keine kleine Versicherungslücke. (wenn es bei ein paar Monaten bleibt).
Das dürfte der Mindestbeitrag für die KRANKEN-und PFLEGEversicherung sein.Zitat :Die AOK bot ihm 270 Euro für KV/PV.
Ja, das muss er zahlen (von seinem Vermögen), wenn er nicht anders versichert sein kann.
KV---> Krankenversicherung
PV---> Pflegeversicherung
RV---> Rentenversicherung
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