Fremdkonto für Einzhalung eines Zusatzverdienstes nutzen?

2. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
phleee
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Fremdkonto für Einzhalung eines Zusatzverdienstes nutzen?

Liebe Mitleser und fleißige Fragenbeantworter,

ich habe eine Frage, bei der ich trotz intensiver Bemühungen nicht weitergekommen bin. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen würdet. Folgendes:

Angenommen Herr x hat y Stunden über mehrere Monate auf Honorarbasis gearbeitet und bekommt mit Verspätung sein Gehalt gezahlt, das sich insgesamt auf eine Summe von 900€ beläuft. Das monatliche Einkommen aus dieser Tätigkeit ist so gering, dass er nach wie vor Leistungen nach SBG II bezieht. Vor dem Bezug von Hartz 4 hat sich Herr x im Rahmen seines Masterstudiums Geld von seinen Eltern geliehen. Um wenigstens einen Teil dieser Schulden zu begleichen, möchte er das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit direkt vom Arbeitgeber an das Konto seiner Eltern überweisen lassen. Ist das rechtlich in Ordnung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@phleee:

Wenn der Plan der ist, das Ganze am Jobcenter vorbei abzuwickeln, wirst Du Dich recht bald eines Ermittlungsverfahrens wegen Betruges ausgesetzt sehen. Also vergiss es lieber gleich wieder.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
phleee
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Axel, danke für die schnelle Antwort! Ich finde es großartig, dass man hier so schnell Hilfe bekommt!

Wäre es dann eine Möglichkeit, das Geld gleich an die Eltern weiter zu überweisen, nachdem es bei mir eingegangen ist? Es gibt die Vereinbarung, die Schulden zurückzuzahlen, sobald es ein Einkommen gibt. Welche Möglichkeiten gibt es in diesem Fall?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Masternoob
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo phlee,

Zitat (von phleee):
Es gibt die Vereinbarung, die Schulden zurückzuzahlen, sobald es ein Einkommen gibt.

gibt es diese Vereinbarung schriftlich und wurde diese dem Jobcenter bei der Antragsstellung vorgelegt? Das Jobcenter wird ja gefragt haben, woher das Geld stammt.

Aber nur um das gleich vorweg zu nehmen: Man sollte nicht auf die Idee, eine solche Vereinbarung erst jetzt, ggfs. auch noch mit einem Datum in der Vergangenheit, schriftlich zu dokumentieren und diese dann dem Jobcenter vorzulegen. Dann wäre man gleich wieder bei dem Problem, das AxelK schon genannt hat.

Liebe Grüße,
Masternoob

-- Editiert von Masternoob am 03.12.2017 00:30

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von phleee):
Ist das rechtlich in Ordnung?

Ja ist es. Denn man wird ja seiner Meldepflicht gegenüber dem Amt nachkommen?



Zitat (von phleee):
Wäre es dann eine Möglichkeit, das Geld gleich an die Eltern weiter zu überweisen, nachdem es bei mir eingegangen ist?

Ja, auch das wäre möglich.



Zitat (von phleee):
Es gibt die Vereinbarung, die Schulden zurückzuzahlen, sobald es ein Einkommen gibt. Welche Möglichkeiten gibt es in diesem Fall?

A) die Vereinbarung ist ungültig (da die dem sogenannten "Drittvergleich" nicht standhält)
B) die Vereinbarung ist gültig.

Da man Einkommen hat, wird das für das ALG II entsprechend angerechnet



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
phleee
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Antwortende,

ich habe damals verpasst, euch zu danken. Cool, dass ihr euch die Zeit genommen habt!

Bestes,

Phil

0x Hilfreiche Antwort

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