Freundin schwanger - zusammenziehen

7. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
spidah
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Freundin schwanger - zusammenziehen

Hallo :)

Kurz zur Situation..

Ich (21), sowie meine Freundin (18) leben noch bei den Eltern. Jetzt ist sie schwanger und wir wollen zusammenziehen.
Frage ist nur wie...
Ich habe vor ein paar Monaten eine Ausbildung abgeschlossen. Zur Zeit bekomme ich ALG, weil ich nicht übernommen wurde. Normalerweise hätte ich jetzt demnächst Zivildienst angefangen. Musterung und Verweigerung habe ich schon alles hinter mir und ist auch genehmigt. Durch das Kind bleibt mir das jetzt wohl erspart, sagte mir zumindest das Bundesamt für Zivildienst. Meine Freundin macht grade eine Ausbildung. Glücklicherweise aber über eine Maßnahme vom Arbeitsamt, wo sie in diesem Fall jetzt ohne große Probleme eine Pause machen kann.

Meine Frage ist jetzt, wie bezahlt das Sozialamt oder wer auch immer die Miete für die Wohnung? Sie darf ja alleine eine Wohnung bis max 60 m² nehmen, würde ich auch da wohnen wären es 75 m² wenn ich richtig informiert bin. Aber wer bezahlt für mich die miete? Ich habe zwar vor jetzt wenn alles geregelt ist wieder arbeiten zu gehen, aber ich frage mich wie das dann alles finanziell aussieht.

- Zahlt jemand Miete für mich?
- Was passiert wenn ich Geld verdiene?

Gibt es hier vielleicht Leute in einer ähnlichen Situation oder mit ein bisschen Wissen über sowas? Ich möchte nicht umbedingt ganz ohne Ahnung zum Sozialamt :)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

Wenn Du mit Deiner Freundin zusammenziehst, stellt Ihr - auf Grund des gemeinsamen Kindes - automatisch ein Bedarfsgemeinschaft da. Du kannst zusätzlich zum ALG noch ergänzendes ALG II oder Wohngeld beantragen. Solange Deine Freundin noch in der Ausbildung ist, hat sie allerdings keinen ALG II Anspruch. Dieses ändert sich aber mit Abschluss der Ausbildung, oder eben auch wenn die Ausbildung unterbrochen wird.

Das ALG II beinhaltet auch die Kosten der Unterkunft (Miete, Betriebskosten und Heizung). Dein ALG wird dabei selbstverständlich auf das ALG II angerechnet. Bezüglich der Höhe der angemessenen KdU solltet Ihr Euch bei der örtlich zuständigen ARGE erkundigen.

Zur Bedarfsberechnung: Regelsatz für Dich und Deine Freundin jeweils 312 Euro = 624 Euro, plus Regelsatz für das Kind (ab Tag der Geburt) 208 Euro = 832 Euro plus KdU (regional unterschiedlich) z.B. 500 Euro = Gesamtbedarf 1.332 Euro. Davon wird das Kindergeld (154 Euro) sowie Dein ALG abgezogen. Der Rest wird ausbezahlt und zwar jeweils monatlich im voraus. Der Regelsatz für Deine Freundin entfällt, solange Sie in der Berufsausbildung ist.

Wenn Du dann wieder arbeitest, bleibt die Berechnung die gleiche. Anstelle des ALG wird dann eben Dein Einkommen angerechnet, von dem Dir dann allerdings Freibeträge bleiben, die nicht angerechnet werden. Wenn dann noch ein Restanspruch auf ALG II bleibt, wird dieses weiterhin gezahlt.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Das beste ist, so schnell wie möglich arbeiten gehen, eigenes Geld verdienen, um die kleine Familie zu ernähren, wie es Generationen ohne ALGII gemacht haben... ;)

-----------------
"gruß azrael"

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#3
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
spidah
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten.
Ich habe auch vor arbeiten zu gehen, aber im Moment muss ich erstmal vom Zivildienst wegkommen :>
Mir geht es eigentlich nur dadrum, ob mir die Miete auch bezahlt wird oder ob ich (weil unter 27 oder wie das war) dann doch bei meinen Eltern wohnen muss bzw alles selbst finanzieren muss.
Achso und die Miete bzw den Anteil den die dann für mich bezahlen, muss ich das zurück zahlen? Weil sogesehen habe ich ja gar keinen Anspruch dadrauf oder?
Spielt es außerdem eine Rolle, dass meine Eltern Eigentum haben? Also ein Haus...

-- Editiert von spidah am 08.09.2007 20:58:57

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@spidah:

Die von Dir angesprochene Altersgrenze liegt bei 25 Jahren. Ich denke aber, dass das hier keine Rolle spielt, weil ein noch ungeborenes Kind sicherlich einen ausreichenden Grund darstellen wird, dass Du gemeinsam mit der jungen Familie zusammenleben willst. Ich denke, dass wird man Euch nicht verwehren können.

Der Anteil, der für Dich gezahlt wird, muss auch nicht zurückgezahlt werden. Auch die Vermögensverhältnisse Deiner Eltern, einschließlich eigenem Haus, spielen keine Rolle.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#6
 Von 
spidah
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich muss sagen, das hört sich schon mal gut an. Besser als ich gedacht habe um ehrlich zu sein :)

Die eben erwähnten 1.332 Euro stehen uns zu dritt dann also zu. Das heisst von dem Betrag wird die Miete + Nebenkosten bezahlt und der Rest bleibt halt übrig?
Ich komme zwar jetzt ein bisschen vom Thema ab, aber so wie ich das gelesen habe, gibt es auch noch in den ersten zwölf Monaten 300,- € Elterngeld oder?

"Für Mütter oder Väter ohne Einkommen, Hausfrauen/Hausmänner, Arbeitslose, Studierende oder Teilzeitbeschäftigte oberhalb der Bemessungsgrenze gibt es ein zwölfmonatiges Mindestelterngeld von 300 Euro, das nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet wird."

Quelle: wikipedia

Das würde ja zumindest in jetziger Lage auf uns zutreffen oder?

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

quote:
Die eben erwähnten 1.332 Euro stehen uns zu dritt dann also zu. Das heisst von dem Betrag wird die Miete + Nebenkosten bezahlt und der Rest bleibt halt übrig?


Sorry, richtig lesen ist angesagt. Von dem Betrag, der im Übrigen im Hinblick auf die KdU unverbindlich ist, wird Dein ALG I sowie das Kindergeld abgezogen. Der Differenzbetrag wird an Euch ausgezahlt. Davon müsst Ihr dann eben alle Lebenshaltungskosten einschließlich Miete etc. bezahlen.

Korrekt, das Elterngeld wird auf ALG II nicht angerechnet.

Gruß,

Axel



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#8
 Von 
spidah
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Mhh also ich glaube wir meinen beide das gleich. Ich meinte damit nur, dass wir am Ende diesen Betrag von 1.332 Euro (je nach KdU) zur Verfügung haben. Habe ja nicht gesagt, dass der Betrag komplett von einer Stelle kommt.
Kindergeld kommt vom Jugendamt, mein ALG kommt vom Arbeitsamt.
So ist es richtig oder?

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#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

Außer dass das Kindergeld ebenfalls vom AA (Familienkasse) kommt, ist das so korrekt, ja.

Gruß,

Axel

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