Frührente wegen psychischer Probleme?

25. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Padigio
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Frührente wegen psychischer Probleme?

Hallo,

ich habe einen Bekannten, der als Verkäufer in einem mittelständigen Betrieb arbeitet.

Seit einiger Zeit ist er sehr launisch und depressiv. Ich denke es hängt mit seinem Job zusammen. Er ist alleinverantwortlich für seinen Tätigkeitsbereich und wird Umsatzbezogen bezahlt.

Nach einigen Problemen und teilweise auch Streitigkeiten mit Kunden die sich weigern zu bezahlen, hat sich ein gewisses Unbehagen bei ihm eingeschlichen.

Er ist depressiv, launisch und auch körperlich geht ihm der Beruf an die Nieren. Schlafstörungen, Tränenausbrüche, Schweißausbrüche (nicht nur jetzt wo´s heiß ist), Übelkeit usw., belasten ihn stetig.

Ich glaube er kommt mit diesem beruflichen Druck einfach nicht mehr klar.

Gibt es denn generell die Möglichkeit, auf Grund solcher Syntome oder Umstände, ein Frührente anzutreten?

Generell würde ich an seiner Stelle erst mal den Job / Arbeitgeber wechseln, aber wenn´s auch wo anders dann so weiter geht?

Kann man in diesem Fall als Arbeitsunfähig gelten? Braucht man hier eine private Versicherungsvorsorge oder kommt der Staat für soetwas auf?

MfG

Padigio

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Ich würde erst mal einen Jobwechsel probieren und wenn das nichts bringt, könnte ein Arzt helfen. Man muß ja nicht gleich an Rente denken.

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@padigio

im prinzip ist es egal, woran man erkrankt und au wird. eine erwerbsminderungsrente ( das meinst du, oder) braucht wesentlich mehr vorraussetzungen als einfach *nur* krank* zu sein.

sunbee

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Ist er bei einem Arzt deshalb in Behandlung?
Wenn nicht, sollte er zunächst alles tun, um seine Probleme zu überwinden. Dazu können vom Arzt Gesprächstherapien oder auch Kuraufenthalte vorgeschlagen werden. Das wäre die allererste Voraussetzung auf dem -langen- Weg zur Frührente.

Die eigene Feststellung reicht auf keinen Fall für einen Rentenantrag aus. Zumal er sicher irgendwie/irgendwo für die Erarbeitung seines Unterhaltes einsetzbar ist oder wieder sein wird.

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#4
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)



Eine volle Erwerbsminderungsrente wird nicht einfach so genehmigt, weil man selbst denkt, nicht mehr arbeitsfähig zu sein. Da werden Gutachten angefordert, meist bei einem Arzt, den die Rentenversicherung bestimmt, da werden Maßnahmen zur Rehabilitation (Therapie, Kur, Reha-Klinik, etc.) verlangt.

So, wie es aussieht, sind die Probleme ja auch zunächst mal in dem Job, den er zur Zeit ausübt - im Höchstfall also liegt hier erstmal Berufsunfähigkeit (nicht Erwerbsunfähigkeit!) vor.

Zunächst also könnte dann der Versuch einer Umschulung gemacht werden - aber auch das erst, wenn mehrmalige Krankschreibungen wegen der gleichen Sache vorliegen und eben auch hier Maßnahmen getroffen wurden, um die Gesundheit und Berufsfähigkeit wieder herzustellen.

Die volle Erwerbsuminderung (früher Erwerbsunfähigkeit)t wird von der Rentenversicherung festgestellt - auch dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen wie Wartezeiten, es muss 36 Monate lang ohne Unterbrechung eingezahlt worden sein, etc. pp. Reicht diese Rente nicht zum Lebensunterhalt aus, muss zusätzlich Grundsicherung beantragt werden.

Ich hoffe, ich habe nichts Falsches geschrieben, aber so war es bei mir.

Gruß

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#5
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

@Sunny249:
-----------

Leider hast du aber was falsch geschrieben:
Und zwar:
--------------------------------------------
Die volle Erwerbsuminderung (früher Erwerbsunfähigkeit)t wird von der Rentenversicherung festgestellt - auch dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen wie Wartezeiten, es muss 36 Monate lang ohne Unterbrechung eingezahlt worden sein.
--------------------------------------------

Dieser Satz ist rechtlich völlig falsch. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfall mindestens 3 Jahre an PFLICHTbeiträgen gezahlt worden sind. Diese PFLICHTbeiträge müssen nicht an einem Stück liegen. Als PFLICHTbeiträge zählen Beiträge die aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit geleistet wurden. Ebenso grundsäztlich Arbeitslosengeld 1 + 2 und Krankengeld. Kindererziehungszeiten zählen auch mit dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)

Also mir wurde auf der BFA damals gesagt, die 36 Monate bevor die Rente beantragt würde, müssten an einem Stück sein. DAs war nämlich bei mir der Grund, warum ich sie erst im letzten November beantragen konnte.

Meine Kollegin hatte den Antrag vorher gestellt und er wurde genau aus diesem Grund abgelehnt.

Wie gesagt - das waren meine Erfahrungen.

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