Führerschein und Jobcenter

6. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)
Führerschein und Jobcenter

Ich befinde mich derzeit beruflich ganz gut auf dem Weg eine gute und solide berufliche Selbständigkeit zu erlangen. Allerdings weigert sich das Jobcenter mir immer noch den Führerschein zu finanzieren.

Ich bin immer noch auf den öffentlichen Bus- und Bahnverkehr angewiesen. Ich wohne auch mehr ländlich und die Zugausfälle derzeit sind auch nicht grad wenig bei uns. Und ich kann nicht alles immer mit den Öffis mehr zurück legen.,

Man hat mir gesagt, das ich für den Führerschein selbst verantwortlich sei. Zu mal die Fahrschulen auch die Preise seit Corona natürlich entsprechend angepasst haben und ich noch nicht mal eben bislang über 2000 Euro plus geplanten Umzug auch locker das Geld über habe.

Wie sieht die aktuelle Rechtssprechung in der Sache aus? Die Bank würde mir zumindest bei der Autofinanzierung behilflich sein, aber dazu bräuchte ich erstmal die Fahrerlaubnis, kann ja schlecht ohne Fahrerlaubnis ein Auto haben. Das Auto wäre hier das geringere Problem. Weil mich da meine Bank unterstützen wird.


-- Editiert von Moderator topic am 06.05.2022 15:27

-- Thema wurde verschoben am 06.05.2022 15:27

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Ich befinde mich derzeit beruflich ganz gut auf dem Weg eine gute und solide berufliche Selbständigkeit zu erlangen.


Und dann...

Zitat (von Schneewittchen27):
...und ich noch nicht mal eben bislang über 2000 Euro plus geplanten Umzug auch locker das Geld über habe.


Finde den Widerspruch.

Zitat (von Schneewittchen27):
kann ja schlecht ohne Fahrerlaubnis ein Auto haben.


Doch, natürlich.

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#2
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Doch, natürlich.


wie soll das gehen? Dann würde das Auto ja nur bei mir herum stehen, ich kann und darf es ja nicht selbst fahren. Und jemanden finden, der mich fährt, hab ich ja auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Allerdings weigert sich das Jobcenter mir immer noch den Führerschein zu finanzieren.
Gut vorstellbar. Gibt das JC eine Begründung für *Weigerung*?
Man liest hier, dass du schon längst selbstständig BIST. Und seit ca. 1 Jahr bei diesem JC.
Zitat (von Schneewittchen27):
Wie sieht die aktuelle Rechtssprechung in der Sache aus?
Vielleicht zunächst mal die Rechtsgrundlage/Gesetze?
§16 SGB II.
§ 35 SGB III.
Betonung auf KANN, d.h. das JC hat einen Ermessenspielraum. Das JC braucht jetzt nicht mehr unterstützen.

Da du umziehen willst, weil du mehr Platz für deine Selbständigkeit brauchst, wird sich im neuen Wohnort ein besseres ÖPNV-Angebot ergeben.
Wenn dann wieder ein anderes JC für dich zuständig wird, kannst du gern wieder das neue JC wegen einer Führerschein-Finanzierung anfragen. Die werden dann zu Recht darauf verweisen, dass die Kosten dein Ding wären, da du dich schon selbstständig gemacht hast und nun merkst, dass du doch lieber selbst mit Auto fahren willst.

Zitat (von Schneewittchen27):
Die Bank würde mir zumindest bei der Autofinanzierung behilflich sein
Welche Bank ist das denn, die dir als ALG2-Bezieherin einen Kredit für eine Autofinanzierung geben würde? Die Bank empfehle ich hier gleich mal 3-5-7 Leuten, die schon längst einen Führerschein haben, aber keine Kohle für eine Auto, WEIL sie ALG2 erhalten.
Zitat (von Schneewittchen27):
kann ja schlecht ohne Fahrerlaubnis ein Auto haben.
Da bist du mal wieder, wie leider so häufig, auf dem Holzweg.
Selbstverständlich kann man ein Auto haben und keinen Führerschein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Die Bank würde mir zumindest bei der Autofinanzierung behilflich sein

Lächerlich! Eine Bank hilft niemandem, das ist ein Unternehmen, welches Geldverdienen will. Bei jemandem im ALG II Bezug, die noch nicht mal über geregeltes Einkommen verfügt und keine 2000-3000 € hat für nen Führerschein hat wird keine Bank zu vernünftigen Konditionen Geld leihen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ Ex Inkassomitarbeiter: Schneewittchen hat doch gar keinen förmlichen Kreditantrag gestellt. Sie hat mit wem auch immer geredet und das wars. Nur, wir hier kennen doch Schneewittchen. Das ist so ganz typisch für sie. Irgendwie sagt irgendwann irgend jemand was, oder sie selbst hat eine Idee und ist dann erstaunt, dass es so gar nicht klappt hinterher. Zumindest nicht so, wie sie es sich dachte.

Wäre Schneewittchen kreditwürdig, dann hätte man ja den PKW sowie noch einige andere Posten wie etwa den Führerschein, vielleicht auch noch Büroeinrichtung in ein Paket packen können. Aber dafür langt es nicht, es wird auch nicht für einen PKW langen, wenn der Antrag förmlich gestellt wird. Das muss Schneewittchen einfach mal realistisch einschätzen.

Wovon will Schneewittchen einen PKW abzahlen und unterhalten, wenn sie immer noch ALG II erhält? Das kann doch nicht funktionieren. Manchmal bin ich wirklich froh, dass Banken mitunter auch Menschen vor sich selbst schützen.

wirdwerden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Wie sieht die aktuelle Rechtssprechung in der Sache aus?

Ein Führerschein ist ganz offenbar nicht unabdingbar um Einkommen zu erlangen. Insofern 0,0 Aussicht das das Amt dazu gezwungen werden kann.



Zitat (von Schneewittchen27):
Und ich kann nicht alles immer mit den Öffis mehr zurück legen.,

Es ist nicht die Aufgabe des Amtes, die Realisierungen von unternehmerischen Problemen und Risiken abzufedern bzw. zu verhindern.



Zitat (von Schneewittchen27):
Die Bank würde mir zumindest bei der Autofinanzierung behilflich sein

Der Wortlaut dieser Unterstützungszusage?
Warum dann nicht auch eine Finanzierung des FS möglich?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat:
Ein Darlehen bekommt man nur, wenn man nachweist, dass man keins braucht.
(Eine der Folgerungen aus Murphy's Gesetz)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1489x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Wortlaut dieser Unterstützungszusage?
Warum dann nicht auch eine Finanzierung des FS möglich?


Gute Frage - vor allem wenn man doch auf dem Weg in eine solife Selbstständigkeit sein soll, wie die TE schreibt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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