Hallo da draußen...
Darf man als Empfänger von Sozialleistungen ein paar Sachen bei ebay verkaufen für Gute Bekannte und Familienmitglieder die keinen PC haben und sich nicht mit ebay auskennen ?
Natürlich ohne Provision oder sonstiges. Nur als Freundschaftsdienst.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruss
-- Editiert von Moderator topic am 8. November 2022 16:54
-- Thema wurde verschoben am 8. November 2022 16:54
Für Freunde und Familie Sachen verkaufen als Hartz4 Empfänger strafbar ?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Ja, das darf man. Man muss nur bei Bedarf erklären/nachweisen können, wie sich das verhält.ZitatDarf man als Empfänger von Sozialleistungen :
ZitatJa, das darf man. Man muss nur bei Bedarf erklären/nachweisen können, wie sich das verhält. :
Hallo und Danke für die Antwort.
Ja, das sind ja alles Sachen die nicht mir gehören. Ich kann im Falle eines Falles ja auch angeben wem was gehört hat.
Ist vielleicht sinnvoll, darüber eine Liste zu führen....
MfG
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ZitatMan muss nur bei Bedarf erklären/nachweisen können, wie sich das verhält. :
Und zwar glaubwürdig, also so das Finanzamt, Jobcenter, Zoll und eventeull auch Staatsanwaltschaft und Gerichte es glauben...
ZitatDarf man als Empfänger von Sozialleistungen ein paar Sachen bei ebay verkaufen für Gute Bekannte und Familienmitglieder die keinen PC haben und sich nicht mit ebay auskennen ? :
Und der konkrete Ablauf soll dann wie sein?
Ja, schon klar.ZitatJa, das sind ja alles Sachen die nicht mir gehören. :
Das dürfte im Fall des Falles für das JC nicht so wichtig sein. Eine Liste ist so oder so sinnvoll, damit du weißt, wer für was dann sein Geld erhalten soll.ZitatIch kann im Falle eines Falles ja auch angeben wem was gehört hat. :
Da du ALG2 -Leistungen erhältst, dann weißt du längst, dass du Einnahmen in Geld dem JC unverzüglich mitteilen sollst.
Je nachdem, wie diese Freundschafts-Verkaufsaktion nun läuft/gelaufen ist, hast du als Verkäufer doch Einnahmen in € auf deinem Konto, die du dann natürlich den guten Bekannten oder Fam-Mitgliedern weitergibst.
So läuft das? So solltest du das dem JC auch erklären.
Diese Vermögensumwandlungs-Aktion (von fremdem Vermögen) sollte sich in kleinem und zeitbegrenztem Rahmen halten. Sonst ist es bald kein Freundschaftsdienst mehr.
Hallo,
warum trennst du das nicht eindeutig? Also mit einem neuem Konto für jeden Bekannten?
Ist das jetzt ernst gemeint?Zitat:Ist vielleicht sinnvoll, darüber eine Liste zu führen....
Eine Liste führt man doch schon für eigene Verkäufe - und für Fremde erst recht.
Irgendwie hab ich das Gefühl, dass die ganze Aktion doch viel größer sein soll, ja fast schon gewerblich.
Stefan
Und das ist ernst gemeint? Da hört die Freundschaft sicher alsbald auf.ZitatAlso mit einem neuem Konto für jeden Bekannten? :
Vermutlich ist gefragt, ob das JC evtl. eine Liste der verkauften Artikel und der früheren Eigentümer sehen wollen würde.
Wird ja vielleicht längst gemacht.Zitatwarum trennst du das nicht eindeutig? :
Woher kommt dein Gefühl?ZitatIrgendwie hab ich das Gefühl, :
ZitatUnd das ist ernst gemeint? :
Es ist wohl die einzig simnvolle Variante in der Konstellation.
ZitatWoher kommt dein Gefühl? :
Ahnung vom Thema, Erfahrung, ...
Zitat:Es ist wohl die einzig simnvolle Variante in der Konstellation.
Die einzig sinnvolle Variante ist es aus meiner Sicht, die Finger davon zu lassen, Waren Dritter in deren Auftrag zu verkaufen, solange man selber Sozialleistungen bezieht. Es geht mir nicht in den Schädel, warum es ausgerechnet immer wieder ALG II Empfänger sind, die für derartige Transaktionen herhalten sollen und dabei mitmachen.
Ja, erlaubt ist das selbstverständlich. Es führt aber zu völlig unnötigen und nervigen Nachfragen des Jobcenters und im schlimmsten Fall zu dem Problem, dass die Einnahmen erstmal (meistens rechtswidrig, aber trotzdem ärgerlich) als Einkommen angerechnet werden.
Wenn es schon unbedingt notwendig ist, dass ein ALG II Empfänger für Dritte irgendwelche Sachen verkauft, dann sollte gewährleistet werden, dass zumindest die Zahlungen direkt auf das jeweilige Konto der tatsächlichen Verkäufer gehen und das Konto des Leistungsempfängers gar nicht erst berühren.
Gruß,
Axel
Also mit einem neuen Konto für jeden Bekannten? Sorry, das ergibt absolut keinen Sinn.ZitatEs ist wohl die einzig simnvolle Variante in der Konstellation. :
Sinn ergäbe es, wenn der Erlös vom Käufer direkt auf das Konto des Bekannten geht. Dann könnte man das SO als Empfehlung schreiben. Vielleicht wird es schon so gemacht?
Es wird hier vom TE kein Wort über den Umfang der Aktion (Zeit und Menge) genannt, aber schon werden (gewerbliche) Gefühle geäußert...
Und ebenso wird gleich mit der Keule Finanzamt, Jobcenter, Zoll und eventeull auch Staatsanwaltschaft und Gerichte gedroht...
sagt mal, gehts nicht ne Nr. kleiner, bevor bekannt ist, was und wie oft da veräußert wird?
Hallo,
Ja, gefragt ist das. Aber genau das ist doch der Irrweg. Wenn das Jobcenter verdächtige Verkäufe (also zu viele, oder augenscheinlich gewerbliche) bei Ebay entdeckt, dann dürfte es für eine Liste zu spät sein. Die Behauptung, das ganze Zeugs gehörte gar nicht mir ist die klassische Schutzbehauptung.Zitat:Vermutlich ist gefragt, ob das JC evtl. eine Liste der verkauften Artikel und der früheren Eigentümer sehen wollen würde.
Bei einem eigenen Ebayaccount für jeden Bekannten könnte es hingegen leichter sein, das glaubwürdig darzustellen.
Offensichtlich nicht.Zitat:Wird ja vielleicht längst gemacht.
Schon allein das die Frage gestellt wurde lässt vermuten, dass es nicht die typische Anzahl ist, die man für seine Angehörigen oder Bekannten macht.Zitat:Woher kommt dein Gefühl?
Außerdem ist es nicht glaubwürdig, dass das Ganze völlig gratis erfolgen soll (insbesondere für einen Empfänger von Hartz-IV). Üblich ist eher, dass diese Personen immer mal wieder etwas geschenkt bekommen (hier, kannst du vielleicht gebrauchen, und sonst verkauf' es).
Solange das Kleinkram ist stört sich da sicher auch niemand dran, aber - nochmal - dann müsste man nicht fragen.
Damit droht hier doch keiner. Vielmehr fragt der TS genau in diese Richtung, und dann wird man darauf auch eingehen dürfen.Zitat:Und ebenso wird gleich mit der Keule Finanzamt, Jobcenter, Zoll und eventeull auch Staatsanwaltschaft und Gerichte gedroht...
Nochwas zum Thema gewerblich: Auch die Dienstleistung "bei Ebay einstellen" kann eine gewerbliche Tätigkeit sein, selbst wenn der eigentliche Verkauf privat ist (nennt sich Verkaufsagent).
Natürlich macht es Sinn, dass der Verkauf nicht über den Account des TS läuft.Zitat:Also mit einem neuen Konto für jeden Bekannten? Sorry, das ergibt absolut keinen Sinn.
Das ist natürlich die Folge von eigenen Ebay-Accounts.Zitat:Sinn ergäbe es, wenn der Erlös vom Käufer direkt auf das Konto des Bekannten geht.
Ich würde den Bekannten auch den Versand überlassen (dafür braucht man ja keinen PC).
Stefan
ZitatSorry, das ergibt absolut keinen Sinn. :
Ein Satz der regelmäßig vor vielen Deinen Beiträgen stehen sollte ...
ZitatSinn ergäbe es, wenn der Erlös vom Käufer direkt auf das Konto des Bekannten geht. Dann könnte man das SO als Empfehlung schreiben. :
Nicht wenn man Ahnung vom Thema hat.
Er verkauft für den Bekannten.
Also nutzt man - als einzigen Weg der möglichst problemfrei ist - das E-Mail-Konto des Bekannten, den Plattform-Account des Bekannten und selbstverständlich das Bankkonto des Bekannten.
Hallo,
und nicht einmal das ist unangreifbar.Zitat:als einzigen Weg der möglichst problemfrei ist
Es kamen sicher schon viele auf die Idee, ihre Einnahmen einfach über jemand anderen laufen zu lassen, um weiterhin Sozialleistungen zu beziehen.
Wie sowas rauskommen kann sollten wir hier gar nicht diskutieren - zu Straftaten gibt es keine Tipps.
Stefan
Diese Frage hat eine gewisse Ironie.Zitat:Und das ist ernst gemeint?
Das entspricht der elegantesten Lösung, dem gesetzlichen Normalfall und den Vorstellungen von Ebay.Zitat:Also mit einem neuen Konto für jeden Bekannten? Sorry, das ergibt absolut keinen Sinn.
Was regelmäßig verlangt, dass auch das ebay-Konto auf den Bekannten angemeldet ist. Wer kauft schon gerne bei Max Mustermann aus München, aber überweist das Geld auf einen Klaus Kleber aus Köln?Zitat:Sinn ergäbe es, wenn der Erlös vom Käufer direkt auf das Konto des Bekannten geht.
Von der sozialrechtlichen Problematik ganz abgesehen verträgt es sich vermutlich nicht gut mit den Nutzungsbedingungen von ebay, wenn über den eigenen Account fremde Geschäfte abgewickelt werden. Und schon nach einfachem deutschen Vertragsrecht gilt: Wer im eigenen Namen (also mit eigenem Account) handelt, der ist dann auch selbst in der kauffrechtlichen Haftung drin. Unschön, oder?
Was für ein Unfug. Auf eine solche "Freunschaft" würden dann wohl beide Seiten gut verzichten können.Zitat:Da hört die Freundschaft sicher alsbald auf.
Das ist ganz einfach falsch.Zitat:warum es ausgerechnet immer wieder ALG II Empfänger sind
@TE
Ich wiederhole meine Empfehlung aus #1 und #4.
Vielleicht erklärst du noch, wie, wie oft und für wie viele Personen du das jetzt machst. Dann könnte man zu Tatsachen noch was empfehlen.
Evtl. sogar: Lass das lieber.
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Oder
Vielleicht editiert ein Moderator ganz einfach meine Antworten in #6 und #9 wie so häufig als *Unfug*?
Dann erledigt sich die Wortklauberei über Unbekanntes oder missverständlich formuliertes.
Aber
Als Expertenantwort nehme ich mit:
Das wird ja korrekt sein. Doch warum sollten das ALG2-Bezieher nicht auch mal als Freundschaftsdienst machen? Wichtig ist, dass es für Behörden nachvollziehbar/erklärbar ist und es weder Sozialleistungsbetrug noch gewerbliche Tätigkeit ist.ZitatJa, erlaubt ist das selbstverständlich. :
ZitatDoch warum sollten das ALG2-Bezieher nicht auch mal als Freundschaftsdienst machen? :
Muss jeder selbst entscheiden, ob er sich für derartige Freundschaftsdienste in die Nesseln setzen will.
In aller Regel hat man ja nicht nur einen Freund/Bekannten, den man um so was bitten kann...warum muss es ausgerechnet der Sozialleistungsempfänger sein?
ZitatWichtig ist, dass es für Behörden nachvollziehbar/erklärbar ist und es weder Sozialleistungsbetrug noch gewerbliche Tätigkeit ist. :
Gerade deshalb kann man der TE nur raten, die Finger davon zu lassen.
Den Ärger damit hat sie...
ZitatGute Bekannte und Familienmitglieder die keinen PC haben und sich nicht mit ebay auskennen ? :
Wie viele Leute sollen das denn sein? Und ein Handy haben die auch nicht? Da wird aus Sicht des Jobcenters einiges zu erklären sein, denke ich mal.
Selbstverständlich, aber das war nicht die Frage. Ob man das mit dem Verkauf darf, wurde gefragt. Ja, das darf man.ZitatMuss jeder selbst entscheiden, ob er sich für derartige Freundschaftsdienste in die Nesseln setzen will. :
Warum denn nicht? Hier fragt nun mal ein ALG2-Bezieher, ob er das, was er macht, machen darf.ZitatIn aller Regel hat man ja nicht nur einen Freund/Bekannten, den man um so was bitten kann...warum muss es ausgerechnet der Sozialleistungsempfänger sein? :
Warum deshalb? (Unfug editiert)ZitatGerade deshalb kann man der TE nur raten, die Finger davon zu lassen. :
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Das wird immer lustiger. Warum sollten Bekannte, die zwar ein Handy haben, sich nun auch mit ebay-Verkaufsaktivitäten auskennen?ZitatUnd ein Handy haben die auch nicht? :
Der TE sollte dem JC nachvollziehbar und belegbar erklären können, was er da tut. Wenn das lediglich ein Freundschaftsdienst ist, und daraus kein Einkommen (weder privat noch gewerblich) entsteht, dann isses eben so. Freundschaftsdienste sind erlaubt.ZitatDa wird aus Sicht des Jobcenters einiges zu erklären sein, :
-- Editiert von Moderator am 10. November 2022 16:45
Nur mal so am Rande, was hat das mit dem Bankkonto des TE zu tun?
Er erstellt bei Ebay einen Account für den Verkäufer, stellt den Artikel ein, führt evtl. die Verhandlungen und bei Verkauf werden die Daten des Verkäufers + Bankverbindung angegeben....
Vielleicht nichts. Man weiß seit 7.11. nicht, wie der TE seinen Freundschaftsdienst organisiert hat.Zitatwas hat das mit dem Bankkonto des TE zu tun? :
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