Für Freunde und Familie Sachen verkaufen als Hartz4 Empfänger strafbar ?

7. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tattimaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Für Freunde und Familie Sachen verkaufen als Hartz4 Empfänger strafbar ?

Hallo da draußen...
Darf man als Empfänger von Sozialleistungen ein paar Sachen bei ebay verkaufen für Gute Bekannte und Familienmitglieder die keinen PC haben und sich nicht mit ebay auskennen ?
Natürlich ohne Provision oder sonstiges. Nur als Freundschaftsdienst.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruss


-- Editiert von Moderator topic am 8. November 2022 16:54

-- Thema wurde verschoben am 8. November 2022 16:54

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36493 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von Tattimaus):
Darf man als Empfänger von Sozialleistungen
Ja, das darf man. Man muss nur bei Bedarf erklären/nachweisen können, wie sich das verhält.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tattimaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, das darf man. Man muss nur bei Bedarf erklären/nachweisen können, wie sich das verhält.

Hallo und Danke für die Antwort.
Ja, das sind ja alles Sachen die nicht mir gehören. Ich kann im Falle eines Falles ja auch angeben wem was gehört hat.
Ist vielleicht sinnvoll, darüber eine Liste zu führen....
MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128191 Beiträge, 40947x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Man muss nur bei Bedarf erklären/nachweisen können, wie sich das verhält.

Und zwar glaubwürdig, also so das Finanzamt, Jobcenter, Zoll und eventeull auch Staatsanwaltschaft und Gerichte es glauben...



Zitat (von Tattimaus):
Darf man als Empfänger von Sozialleistungen ein paar Sachen bei ebay verkaufen für Gute Bekannte und Familienmitglieder die keinen PC haben und sich nicht mit ebay auskennen ?

Und der konkrete Ablauf soll dann wie sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36493 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von Tattimaus):
Ja, das sind ja alles Sachen die nicht mir gehören.
Ja, schon klar.
Zitat (von Tattimaus):
Ich kann im Falle eines Falles ja auch angeben wem was gehört hat.
Das dürfte im Fall des Falles für das JC nicht so wichtig sein. Eine Liste ist so oder so sinnvoll, damit du weißt, wer für was dann sein Geld erhalten soll.

Da du ALG2 -Leistungen erhältst, dann weißt du längst, dass du Einnahmen in Geld dem JC unverzüglich mitteilen sollst.
Je nachdem, wie diese Freundschafts-Verkaufsaktion nun läuft/gelaufen ist, hast du als Verkäufer doch Einnahmen in € auf deinem Konto, die du dann natürlich den guten Bekannten oder Fam-Mitgliedern weitergibst.
So läuft das? So solltest du das dem JC auch erklären.

Diese Vermögensumwandlungs-Aktion (von fremdem Vermögen) sollte sich in kleinem und zeitbegrenztem Rahmen halten. Sonst ist es bald kein Freundschaftsdienst mehr.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14612 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

warum trennst du das nicht eindeutig? Also mit einem neuem Konto für jeden Bekannten?

Zitat:
Ist vielleicht sinnvoll, darüber eine Liste zu führen....
Ist das jetzt ernst gemeint?
Eine Liste führt man doch schon für eigene Verkäufe - und für Fremde erst recht.

Irgendwie hab ich das Gefühl, dass die ganze Aktion doch viel größer sein soll, ja fast schon gewerblich.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36493 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Also mit einem neuem Konto für jeden Bekannten?
Und das ist ernst gemeint? Da hört die Freundschaft sicher alsbald auf.

Vermutlich ist gefragt, ob das JC evtl. eine Liste der verkauften Artikel und der früheren Eigentümer sehen wollen würde.
Zitat (von reckoner):
warum trennst du das nicht eindeutig?
Wird ja vielleicht längst gemacht.
Zitat (von reckoner):
Irgendwie hab ich das Gefühl,
Woher kommt dein Gefühl?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128191 Beiträge, 40947x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und das ist ernst gemeint?

Es ist wohl die einzig simnvolle Variante in der Konstellation.



Zitat (von Anami):
Woher kommt dein Gefühl?

Ahnung vom Thema, Erfahrung, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13160 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat:
Es ist wohl die einzig simnvolle Variante in der Konstellation.


Die einzig sinnvolle Variante ist es aus meiner Sicht, die Finger davon zu lassen, Waren Dritter in deren Auftrag zu verkaufen, solange man selber Sozialleistungen bezieht. Es geht mir nicht in den Schädel, warum es ausgerechnet immer wieder ALG II Empfänger sind, die für derartige Transaktionen herhalten sollen und dabei mitmachen.

Ja, erlaubt ist das selbstverständlich. Es führt aber zu völlig unnötigen und nervigen Nachfragen des Jobcenters und im schlimmsten Fall zu dem Problem, dass die Einnahmen erstmal (meistens rechtswidrig, aber trotzdem ärgerlich) als Einkommen angerechnet werden.

Wenn es schon unbedingt notwendig ist, dass ein ALG II Empfänger für Dritte irgendwelche Sachen verkauft, dann sollte gewährleistet werden, dass zumindest die Zahlungen direkt auf das jeweilige Konto der tatsächlichen Verkäufer gehen und das Konto des Leistungsempfängers gar nicht erst berühren.

Gruß,

Axel

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36493 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es ist wohl die einzig simnvolle Variante in der Konstellation.
Also mit einem neuen Konto für jeden Bekannten? Sorry, das ergibt absolut keinen Sinn.
Sinn ergäbe es, wenn der Erlös vom Käufer direkt auf das Konto des Bekannten geht. Dann könnte man das SO als Empfehlung schreiben. Vielleicht wird es schon so gemacht?

Es wird hier vom TE kein Wort über den Umfang der Aktion (Zeit und Menge) genannt, aber schon werden (gewerbliche) Gefühle geäußert...
Und ebenso wird gleich mit der Keule Finanzamt, Jobcenter, Zoll und eventeull auch Staatsanwaltschaft und Gerichte gedroht...
sagt mal, gehts nicht ne Nr. kleiner, bevor bekannt ist, was und wie oft da veräußert wird?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14612 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Vermutlich ist gefragt, ob das JC evtl. eine Liste der verkauften Artikel und der früheren Eigentümer sehen wollen würde.
Ja, gefragt ist das. Aber genau das ist doch der Irrweg. Wenn das Jobcenter verdächtige Verkäufe (also zu viele, oder augenscheinlich gewerbliche) bei Ebay entdeckt, dann dürfte es für eine Liste zu spät sein. Die Behauptung, das ganze Zeugs gehörte gar nicht mir ist die klassische Schutzbehauptung.
Bei einem eigenen Ebayaccount für jeden Bekannten könnte es hingegen leichter sein, das glaubwürdig darzustellen.

Zitat:
Wird ja vielleicht längst gemacht.
Offensichtlich nicht.

Zitat:
Woher kommt dein Gefühl?
Schon allein das die Frage gestellt wurde lässt vermuten, dass es nicht die typische Anzahl ist, die man für seine Angehörigen oder Bekannten macht.
Außerdem ist es nicht glaubwürdig, dass das Ganze völlig gratis erfolgen soll (insbesondere für einen Empfänger von Hartz-IV). Üblich ist eher, dass diese Personen immer mal wieder etwas geschenkt bekommen (hier, kannst du vielleicht gebrauchen, und sonst verkauf' es).
Solange das Kleinkram ist stört sich da sicher auch niemand dran, aber - nochmal - dann müsste man nicht fragen.

Zitat:
Und ebenso wird gleich mit der Keule Finanzamt, Jobcenter, Zoll und eventeull auch Staatsanwaltschaft und Gerichte gedroht...
Damit droht hier doch keiner. Vielmehr fragt der TS genau in diese Richtung, und dann wird man darauf auch eingehen dürfen.
Nochwas zum Thema gewerblich: Auch die Dienstleistung "bei Ebay einstellen" kann eine gewerbliche Tätigkeit sein, selbst wenn der eigentliche Verkauf privat ist (nennt sich Verkaufsagent).

Zitat:
Also mit einem neuen Konto für jeden Bekannten? Sorry, das ergibt absolut keinen Sinn.
Natürlich macht es Sinn, dass der Verkauf nicht über den Account des TS läuft.

Zitat:
Sinn ergäbe es, wenn der Erlös vom Käufer direkt auf das Konto des Bekannten geht.
Das ist natürlich die Folge von eigenen Ebay-Accounts.
Ich würde den Bekannten auch den Versand überlassen (dafür braucht man ja keinen PC).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128191 Beiträge, 40947x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sorry, das ergibt absolut keinen Sinn.

Ein Satz der regelmäßig vor vielen Deinen Beiträgen stehen sollte ...



Zitat (von Anami):
Sinn ergäbe es, wenn der Erlös vom Käufer direkt auf das Konto des Bekannten geht. Dann könnte man das SO als Empfehlung schreiben.

Nicht wenn man Ahnung vom Thema hat.

Er verkauft für den Bekannten.
Also nutzt man - als einzigen Weg der möglichst problemfrei ist - das E-Mail-Konto des Bekannten, den Plattform-Account des Bekannten und selbstverständlich das Bankkonto des Bekannten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14612 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
als einzigen Weg der möglichst problemfrei ist
und nicht einmal das ist unangreifbar.
Es kamen sicher schon viele auf die Idee, ihre Einnahmen einfach über jemand anderen laufen zu lassen, um weiterhin Sozialleistungen zu beziehen.
Wie sowas rauskommen kann sollten wir hier gar nicht diskutieren - zu Straftaten gibt es keine Tipps.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1908 Beiträge, 1145x hilfreich)

Zitat:
Und das ist ernst gemeint?
Diese Frage hat eine gewisse Ironie.

Zitat:
Also mit einem neuen Konto für jeden Bekannten? Sorry, das ergibt absolut keinen Sinn.
Das entspricht der elegantesten Lösung, dem gesetzlichen Normalfall und den Vorstellungen von Ebay.

Zitat:
Sinn ergäbe es, wenn der Erlös vom Käufer direkt auf das Konto des Bekannten geht.
Was regelmäßig verlangt, dass auch das ebay-Konto auf den Bekannten angemeldet ist. Wer kauft schon gerne bei Max Mustermann aus München, aber überweist das Geld auf einen Klaus Kleber aus Köln?

Von der sozialrechtlichen Problematik ganz abgesehen verträgt es sich vermutlich nicht gut mit den Nutzungsbedingungen von ebay, wenn über den eigenen Account fremde Geschäfte abgewickelt werden. Und schon nach einfachem deutschen Vertragsrecht gilt: Wer im eigenen Namen (also mit eigenem Account) handelt, der ist dann auch selbst in der kauffrechtlichen Haftung drin. Unschön, oder?

Zitat:
Da hört die Freundschaft sicher alsbald auf.
Was für ein Unfug. Auf eine solche "Freunschaft" würden dann wohl beide Seiten gut verzichten können.

Zitat:
warum es ausgerechnet immer wieder ALG II Empfänger sind
Das ist ganz einfach falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36493 Beiträge, 6150x hilfreich)

@TE
Ich wiederhole meine Empfehlung aus #1 und #4.
Vielleicht erklärst du noch, wie, wie oft und für wie viele Personen du das jetzt machst. Dann könnte man zu Tatsachen noch was empfehlen.
Evtl. sogar: Lass das lieber.
-------------------------------------
Oder
Vielleicht editiert ein Moderator ganz einfach meine Antworten in #6 und #9 wie so häufig als *Unfug*?
Dann erledigt sich die Wortklauberei über Unbekanntes oder missverständlich formuliertes.

Aber
Als Expertenantwort nehme ich mit:

Zitat (von AxelK):
Ja, erlaubt ist das selbstverständlich.
Das wird ja korrekt sein. Doch warum sollten das ALG2-Bezieher nicht auch mal als Freundschaftsdienst machen? Wichtig ist, dass es für Behörden nachvollziehbar/erklärbar ist und es weder Sozialleistungsbetrug noch gewerbliche Tätigkeit ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1742 Beiträge, 212x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Doch warum sollten das ALG2-Bezieher nicht auch mal als Freundschaftsdienst machen?


Muss jeder selbst entscheiden, ob er sich für derartige Freundschaftsdienste in die Nesseln setzen will.

In aller Regel hat man ja nicht nur einen Freund/Bekannten, den man um so was bitten kann...warum muss es ausgerechnet der Sozialleistungsempfänger sein?

Zitat (von Anami):
Wichtig ist, dass es für Behörden nachvollziehbar/erklärbar ist und es weder Sozialleistungsbetrug noch gewerbliche Tätigkeit ist.


Gerade deshalb kann man der TE nur raten, die Finger davon zu lassen.

Den Ärger damit hat sie...

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von Tattimaus):
Gute Bekannte und Familienmitglieder die keinen PC haben und sich nicht mit ebay auskennen ?

Wie viele Leute sollen das denn sein? Und ein Handy haben die auch nicht? Da wird aus Sicht des Jobcenters einiges zu erklären sein, denke ich mal.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36493 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Muss jeder selbst entscheiden, ob er sich für derartige Freundschaftsdienste in die Nesseln setzen will.
Selbstverständlich, aber das war nicht die Frage. Ob man das mit dem Verkauf darf, wurde gefragt. Ja, das darf man.
Zitat (von Nana71):
In aller Regel hat man ja nicht nur einen Freund/Bekannten, den man um so was bitten kann...warum muss es ausgerechnet der Sozialleistungsempfänger sein?
Warum denn nicht? Hier fragt nun mal ein ALG2-Bezieher, ob er das, was er macht, machen darf.
Zitat (von Nana71):
Gerade deshalb kann man der TE nur raten, die Finger davon zu lassen.
Warum deshalb? (Unfug editiert)
------------------------------
Zitat (von Tick-Tack):
Und ein Handy haben die auch nicht?
Das wird immer lustiger. Warum sollten Bekannte, die zwar ein Handy haben, sich nun auch mit ebay-Verkaufsaktivitäten auskennen?
Zitat (von Tick-Tack):
Da wird aus Sicht des Jobcenters einiges zu erklären sein,
Der TE sollte dem JC nachvollziehbar und belegbar erklären können, was er da tut. Wenn das lediglich ein Freundschaftsdienst ist, und daraus kein Einkommen (weder privat noch gewerblich) entsteht, dann isses eben so. Freundschaftsdienste sind erlaubt.

-- Editiert von Moderator am 10. November 2022 16:45

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1357 Beiträge, 158x hilfreich)

Nur mal so am Rande, was hat das mit dem Bankkonto des TE zu tun?
Er erstellt bei Ebay einen Account für den Verkäufer, stellt den Artikel ein, führt evtl. die Verhandlungen und bei Verkauf werden die Daten des Verkäufers + Bankverbindung angegeben....

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36493 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
was hat das mit dem Bankkonto des TE zu tun?
Vielleicht nichts. Man weiß seit 7.11. nicht, wie der TE seinen Freundschaftsdienst organisiert hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.460 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.486 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.