GDB Widerspruch Fragen

30. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)
GDB Widerspruch Fragen

Hallo,

ich habe letztes Jahr einen Antrag GDB gestellt und Antrag auf Merkzeichen B.

Ich bib Em Rentner und Pflegegrad 2.
Mir wurden 30% zugeteilt.
Nach meinen Widerspruch bekam ich jetzt 50% und soll Stellung nehmen ob ich den Widerspruch weiter verfolgen möchte.
Meine Frage ist, wenn ich den Widerspruch weiter verfolge, kann der jetzige Bescheid auch nach unten gehen?

Ich hatte 80% und das B gefordert weil ich ja ersichtlich Hilfe benötige durch den Pflegegrad und im Alltag nicht alleine zurecht komme.
Ich Traue mich nicht mehr alleine raus durch verschiedensde Anfälle Körperlich.


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Mir wurden 30% zugeteilt.
Es wurde ein GdB 30 festgestellt. Nach deinem Widerspruch wurde ein GdB 50 festgestellt.

Du wolltest auch das Merkzeichen B. Vermutlich wird jetzt gefragt, ob du das MZ --B-- auch noch weiter *verfolgst*/haben willst.

Bitte schau mal hier unter 2. Voraussetzungen, was für Beeinträchtigungen du haben müsstest, um das B als Merkzeichen zu erhalten.
https://www.betanet.de/merkzeichen-b.html

Den Pflegegrad stellt ein Gutachter des Med. Dienstes der KV/MD fest.
Den GdB stellt das Versorgungsamt fest.
Das sind 2 verschiedene Behörden und 2 verschiedene Anerkennungen.

Wann hat denn die Begutachtung des MD für den Pflegegrad stattgefunden?
Und wie wurde das gemacht? Per Telefon?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Mir wurden 30% zugeteilt.
Nach meinen Widerspruch bekam ich jetzt 50% und soll Stellung nehmen ob ich den Widerspruch weiter verfolgen möchte.

Es war offenbar der erste Antrag?
% sind es nicht, es ist der Grad der Behinderung.
Von 30 auf 80 ist ein enormer Sprung. Normalerweise kann der GdB auch reduziert werden, da sie PG 2 haben, wird das eher nicht der Fall sein.
Ob sie mehr bekommen, ist fraglich.
Zitat (von opc555):
weil ich ja ersichtlich Hilfe benötige durch den Pflegegrad und im Alltag nicht alleine zurecht komme.

Für das nicht zurechtkommen ist der PG zuständig. Sie können sich fachliche Hilfe holen, bekommen entweder die 316 € oder Pflegesachleistungen von 724€ im Monat.
Welche Argumente haben sie für die Begleitung? Sind Arztbesuche ohne nicht mehr möglich usw. Für daheim nützt B nichts. Da müsste dann schon H für hilflos sein. Ist aber nicht einfach zu bekommen und bei PG 2 wohl nicht.
Der GdB nützt, wenn sie z.B. Einkommenssteuerpflichtig, da auch der PG.

Es kommt auch auf die Atteste der Ärzte an. Wenn sie mit dem GdB von 50 nicht einverstanden sind, kann eine Begutachtung nicht ausgeschlossen werden. Und wie dieser Gutachter alles bewertet weiß man nicht.
Persönlich würde ich nach einiger Zeit einen Verschlimmerungsantrag stellen, falls die Beschwerden zunehmen, würden ihre Ärzte die Lage auch neu bewerten.
Sollte der PG erhöht werden, kann sich auch der GdB ändern.

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wann hat denn die Begutachtung des MD für den Pflegegrad stattgefunden?
Und wie wurde das gemacht? Per Telefon?

Interessiert das Versorgungsamt nicht. Sind unterschiedliche Behörden wie du selber schreibst.
Das Versorgungsamt interessiert nur der Bescheid des PG.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Interessiert das Versorgungsamt nicht.
Ich weiß.

Irgendwann könnte es einen höheren PG geben...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Gutachten der Pflegekasse war vor ca. 2 Monaten persönlich in meiner Wohnung.

Ich hatte B angegeben, da ich weder alleine zum Arzt gehe und nicht mehr Einkaufen kann aufgrund Schwindelanfällen und Sehstörungen durch optische Reize.

Ich habe den Antrag in der Stadt gestellt.
Diese schreiben nur, wenn ich den Antrag des Widerspruches weiter verfolge, wird es an das nächste zuständige Versorgungsamt weiter geleitet.

Meine Diagnossen seit 3 Jahren
- schwere Depression
- schwere form der Somatisierungsstörung
- Angststörung
-Vegetative distonie
-Persönlichkeitsstörung
Alle Diagnosen mit chronischen Verlauf.
-AV block

Aufgrund der Vegetativen Distonie
- Blutdruck und Zuckerschwabkungen
- Sehstörungen
- unvorhersehbare Schwindel und ohnmachtsanfälle
- Herzlreislaufstörung mit kurzzeitigen aussetzen des Herzes und Luftnot bei Überflutung optischer Reize.( z.b. beinTageslicht draußen sein)

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Die Krankheiten spielen beim GdB eine untergeordnete Rolle. Es kommt auf ihre Einschränkungen/Behinderungen drauf an.
Haben sie die Atteste ihrer Ärzte? Wenn nicht, bekommen sie diese.
Sie können in Widerspruch gehen und dazu schreiben, die Begründung dafür wird nachgereicht.
Wichtig wäre, dass ihre Ärzte in den Attesten schrieben, dass sie für alle aushäusigen Belange eine Begleitung benötigen. Schrieben sie selber nichts dazu im Antrag? Wurde da nichts erwähnt, kann es kein B geben.
Es wird auch der Freizeitbereich berücksichtig, Veranstaltungen wären ihren Schilderungen nach nur in Begleitung möglich.

Zitat (von opc555):
Diese schreiben nur, wenn ich den Antrag des Widerspruches weiter verfolge, wird es an das nächste zuständige Versorgungsamt weiter geleitet.

Der Widerspruch wird an das bisherige Versorgungsamt geschickt, weil dieses für sie zuständig ist. Außer sie wären in einen anderen Bezirk umgezogen.
Zitat (von opc555):
Das Gutachten der Pflegekasse war vor ca. 2 Monaten persönlich in meiner Wohnung.


Sie wissen sicher, da bei PG 2 und 3 alle 6 Monaten eine Pflegeberatung Pflicht ist. Wenn sie ges. versichert sind, übernehmen das Pflegedienste, sollten sie Pflegeleistungen erhalten, geht das automatisch, ansonsten müssen sie rechtzeitig einen Pflegedienst darum bitten.
Sollten sie privat versichert sein, übernimmt das Compass.
Nimmt man diese Beratungen nicht in Anspruch, wird die Zahlung des Pflegegeldes eingestellt.

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Sie können in Widerspruch gehen und dazu schreiben, die Begründung dafür wird nachgereicht.

Meinte der derzeitigen evtl, aufrechterhalten mit eine entsprechenden Begründung.

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#8
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja macht es Sinn den Widerspruch aufrecht zu erhalten?
Was ich gelesen habe, es gibt GDB Tabellen und dort ist definiert das Psychische Krankheiten mit schwerer Anpassung 70 bis 100 wären und schwer bedeutet das der Arbeitsplatz stark gefährdet sei.
Da ich deswegen EM Rente habe dürfte dies doch zutreffen?

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Ja macht es Sinn den Widerspruch aufrecht zu erhalten?

Das kann ihnen niemand sagen. Werden sie durch einen Sozialverband unterstützt?

Beim GdB geht es um Einschränkungen welche sie durch Krankheiten haben.
Es sind immer Einzelfallentscheidungen. Es gibt großzügige Versorgungsämter und kleinliche.
Haben sie die Atteste der Ärzte? Wichtig ist schon was diese schreiben.
Durch den Pflegegrad haben sie Erleichterungen. Sie bekommen den Entlastungsbeitrag, Alltagsbegleiter könnten sie z. B. zu Ärzten begleiten oder für sie einkaufen.
Wenn sie Sachleistungen in Anspruch nehmen, könnte ebenfalls viel abgedeckt werden.
Zitat (von opc555):
Was ich gelesen habe, es gibt GDB Tabellen und dort ist definiert das Psychische Krankheiten mit schwerer Anpassung 70 bis 100 wären und schwer bedeutet das der Arbeitsplatz stark gefährdet sei.

Wenn sie das als Begründung das angeben, glaube ich kaum, dass selbiges beeindruckt. Diese Tabellen sind nur ein grober Anhaltspunkt. Sie arbeiten nicht mehr, weil sie eine EMR erhalten.
Sie haben von 30 nun 50 bekommen, den Sprung auf 70 oder gar 100 werden sie kaum erreichen.



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