Hallo,
ich habe eine Frage. Ich war Bafögempfänger, bekomme seit einiger Zeit aber kein Bafög mehr. Da ich mir nun einen Internetanschluss zulegen möchte fällt dies ja auch unter GEZ Gebührenpflicht.
Da ich aber kein Einkommen habe und seit über einem Jahr schon einen Bildungskredit beziehe um ansatzweise meine Miete bezahlen zu können, frage ich mich nun, ob ich mich aufgrund des Bildungskredites auch befreien lassen kann?
Auf der SEite der GEZ stand, dass man sich befreien kann wenn man Leistungen nach dem Bafög bekommt oder Berufsausbildungshilfe (BAB) oder Berufsausbildungsförderung nach dem Vierten Kapitel Fünfter Abschnitt SGB III (§§ 57-76) oder Ausbildungsgeld nach §97ff.SGB III in Verbindung mit § 104 SGB III
.
Ich weiß nicht ob der Bildungskredit (Bundesverwaltungsamt/KFW Förderbank) als Ausbildungsgeld in diesem Sinne zählt?
Kennt sich da vielleicht jemand aus oder hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wär lieb wenn ihr was posted! Danke!
Steffi
GEZ Befreiung
19. April 2007
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Frage vom 19. April 2007 | 13:39
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ Befreiung
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