Guten Tag,
ich hab mal eine Frage ich bin aus der Familienversicherung raus und jetzt eigenständig bei der selben Gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Dieser Übergang ging fließend habe nichts unterschrieben. Im Gesetz steht man darf nur alle 18Monate die GKV weckseln zählt das auch wenn man von Familien auf eine Einzelversicherung umgeschrieben wird. Bin bei dieser Kasse schon jahrelang erst Familienversichert und jetzt Einzeln, zählt also jetzt die 2Monate oder 18 Monate Kündigungsfrist?
-- Editier von Userhatfrage am 29.02.2016 18:43
GKV 18Monatsfrist bei Tarifwecksel?
29. Februar 2016
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Frage vom 29. Februar 2016 | 18:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
GKV 18Monatsfrist bei Tarifwecksel?
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#1
Antwort vom 2. März 2016 | 23:09
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Welche 2 Monate?
#2
Antwort vom 3. März 2016 | 13:24
Von
Status: Philosoph (13036 Beiträge, 4438x hilfreich)
@Userhetfrage:
Wie ist der Wechsel des Versicherungsstatus zustande gekommen? Hast Du die Altersgrenze erreicht und beziehst Du laufende Leistungen nach dem SGB II?
Gruß,
Axel
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#3
Antwort vom 3. März 2016 | 17:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, ich erhalte derzeit Leistungen nach dem SGB II, die Altersgrenze habe ich erreicht.
-- Editiert von Userhatfrage am 03.03.2016 17:38
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